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Auto nach Umzug ummelden: Was ist zu beachten?

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 18. März 2023 um 08:43 Uhr

Auto nach Umzug ummelden: Was ist zu beachten?

Ein Umzug bringt oft viele Veränderungen mit sich – auch für das Auto. Eine wichtige Aufgabe ist das Ummelden des Fahrzeugs bei der zuständigen Behörde, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ob innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks oder in einen anderen – das Auto muss umgemeldet werden. Doch welche Schritte sind hierbei zu beachten? Wenn der Wohnsitz innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks (also gleiche Stadt, gleicher Kreis usw.) gewechselt wird, ist eine Ummeldung des Autos nicht zwingend erforderlich. Es reicht je nach Bezirk aus, wenn die neue Adresse im Fahrzeugschein eingetragen wird. Dies kann teilweise sogar im Bürgeramt erledigt werden. Ob das möglich ist, ist aber im Vorfeld bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Zulassungsbezirk wird gewechselt

Auto nach Umzug ummelden: Was ist zu beachten?

Alternativ kann man auch den elektronischen Ummeldeservice des Bundes (i-Kfz) nutzen. Damit man das Onlineportal aber verwenden kann, benötigt man einen neuen Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisefunktion (eID), ein Kartenlesegerät und die Ausweis App2. Wenn der Zulassungsbezirk des Fahrzeugs gewechselt wird, muss das Auto bei der zuständigen Zulassungsbehörde umgemeldet werden. Hierfür sind verschiedene Schritte erforderlich.

Welche Dokumente sind für die Ummeldung erforderlich?

Wie bei den meisten Behördengängen werden auch bei der Ummeldung des Autos verschiedene Dokumente benötigt. Hierzu gehören:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung
  • HU (Nachweis über gültige Hauptuntersuchung von TÜV, DEKRA etc.)
  • AU (Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung)
  • SEPA-Mandat, bereits ausgefüllt, für den Einzug der Kfz-Steuer (erhältlich auf den Webseiten der zuständigen Zulassungsbehörde)
  • eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung), erhältlich bei der Kfz-Versicherung
  • Neue Kennzeichen, wenn gewünscht

Auto nach Umzug ummelden: Was ist zu beachten?

Vor dem Termin auf der Kfz-Meldestelle

Um den Behördengang möglichst reibungslos zu gestalten, ist es ratsam, alle benötigten Papiere und Unterlagen gebündelt aufzubewahren. Idealerweise in einem Ordner, einer Klarsichtfolie oder einem A4-Versandumschlag. Hierdurch kann viel Zeit eingespart werden und es ist nicht notwendig, erst an tausend Stellen zu suchen. Weiterhin ist es ratsam, sich Gedanken über die Kennzeichen zu machen. Sollen die alten behalten oder doch lieber neue beantragt werden? Wer neue Nummernschilder wünscht, sollte diese vor dem Gang zur zuständigen Behörde ausstellen lassen. Wunschkennzeichen können in der Regel auf den Webseiten der Kreise, Städte oder Gemeinden auf Verfügbarkeit überprüft werden. Dort ist auch eine Reservierung des Kennzeichens möglich. Für diesen Service werden aber Zusatzgebühren fällig.

Auto nach Umzug ummelden: Was ist zu beachten?

Der Wechsel erfordert zudem eine frische Feinstaubplakette, die ebenfalls mit einer Gebühr verbunden ist. Um einen Termin zu vereinbaren, genügt ein Anruf bei der jeweiligen Behörde. Auf den Webseiten der meisten Zulassungsbehörden kann dieser auch online vereinbart werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich zu erscheinen, gibt es die Option der Vollmacht. Diese sollte der oder die Vertraute in schriftlicher Form bei sich führen. Ferner muss die Person, sowohl die Ausweiskopie des Antragstellers als auch den eigenen Personalausweis vorlegen können. Wichtig ist, dass bereits im Vorfeld alle offenen Verkehrsordnungswidrigkeiten beglichen werden. Ferner sollten noch offene Kosten, wie ausstehende Kfz-Steuerzahlungen, ebenfalls vor dem Termin ausgeglichen sein. Andernfalls kann die Ummeldung des Fahrzeugs verweigert werden.

Welche Fristen sieht der Gesetzgeber vor?

Nach einem Umzug müssen Autofahrer ihr Auto unverzüglich ummelden, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Obwohl der Begriff „unverzüglich“ nicht genau definiert ist, sollte die Ummeldung innerhalb eines Zeitfensters von maximal 1 Monat erfolgen. Wer sich damit zu viel Zeit lässt, muss mit Bußgeldern rechnen. Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle sollte die neue Adresse beim Bürgeramt bereits angemeldet und im Ausweisdokument vermerkt sein. Nur so kann eine reibungslose Ummeldung des Fahrzeugs gewährleistet werden.

Nach der Ummeldung!

Nachdem das Auto erfolgreich umgemeldet wurde, ist es wichtig, die neuen Kennzeichen (falls vorhanden) am Fahrzeug anzubringen. Ferner muss die Versicherung über die Änderung der Adresse und des Zulassungsbezirks informiert werden. Fazit: Die Ummeldung des Autos nach einem Umzug kann ein bürokratischer Prozess sein, der einige Schritte erfordert. Es ist deshalb ratsam, bereits im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen und Dokumente bereitzuhalten. Wer sich darüber hinaus über die Möglichkeiten informiert, spart Zeit und Nerven. Wichtig zu beachten ist, dass das Ummelden des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben ist. Und dass es Konsequenzen gibt, wenn dem nicht rechtzeitig nachgegangen wird. Nach der Ummeldung sollten die neuen Kennzeichen angebracht und die Versicherung informiert werden.

Zusammengefasst: das Fahrzeug ummelden nach dem Umzug

  • Fahrzeug nach dem Umzug ummelden ist Pflicht (egal, ob innerhalb desselben Zulassungsbezirkes oder in einem anderen)
  • der Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes (gleiche Stadt, Kreis usw.) kann unter Umständen ohne den Gang auf die Kfz-Zulassungsstelle bleiben, man kann die Kennzeichen behalten und die Eintragung der neuen Meldeadresse im Fahrzeugschein in manchen Fällen im Bürgeramt vornehmen lassen (dazu vorher Rücksprache halten)
  • elektronischer Ummeldeservice vom Bund (i-Kfz) kann genutzt werden (Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisefunktion eID, Kartenlesegerät, Ausweis App2 sind nötig)
  • alle nötigen Papiere sammeln und in einen Ordner, Klarsichtfolie, A4-Versandumschlag packen
  • Kennzeichen können behalten oder gewechselt werden
    – neue Kennzeichen möglichst vorher ausstellen lassen und mit auf die Behörde nehmen
  • neue Feinstaubplakette bei einem Kennzeichenwechsel ist nötig (5 bis 10 €)
  • Dokumente und Papiere:
    – Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    – Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    – Personalausweis (alternativ: Pass mit Meldebescheinigung)
    – Nachweis Hauptuntersuchung (HU) von DEKRA, TÜV etc.
    – Prüfbescheinigung letzte Abgasuntersuchung (AU)
    – ausgefülltes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (auf der Webseite der Zulassungsbehörde abrufbar)
    – elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) (Kfz-Versicherung)
    – neue Kennzeichen (wenn gewünscht)
  • Termin auf der Kfz-Zulassungsstelle kann per Online-Kalender oder telefonisch ausgemacht werden
  • eine Person Ihres Vertrauens kann die Ummeldung mit einer Kopie Ihres Ausweises und einer schriftlichen Vollmacht durchführen (Pass des Bevollmächtigten wird benötigt)
  • die Ummeldung muss innerhalb einer gewissen Zeitspanne nach dem Umzug stattfinden
    – laut Gesetzgeber „unverzüglich“
    – angemessen ist ein Zeitfenster von maximal einem Monat nach dem Umzug
    – vorher aber den Wohnsitz auf dem Bürgeramt ummelden

Auto nach Umzug ummelden: Was ist zu beachten?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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