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Auto-Rückrufaktion: Werkstatteinladungen nicht ignorieren!

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 27. Februar 2024 um 01:49 Uhr

Auto-Rückrufaktion: Werkstatteinladungen nicht ignorieren!

Immer wieder berichten Medien von neuen Auto-Rückrufaktionen, die teilweise Millionen Autos betreffen. Angesichts der derzeit rund 60 Millionen zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland ist es nicht auszuschließen, dass ein Fahrzeughalter eines Tages von einem solchen Rückruf betroffen ist. Wichtig für Autobesitzer: Kommt eine solche Einladung zum Werkstatttermin, sollte diese besser nicht ignoriert werden.

die Auto-Rückrufaktion

Auto-Rückrufaktion: Werkstatteinladungen nicht ignorieren!

Grund für den Rückruf in Deutschland ist das Produktsicherheitsgesetz, das Autohersteller und ihre Importeure haftbar macht, wenn ihre Modelle schwerwiegende Mängel aufweisen. Bei Gefahr ist der Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Freiwillige Rückrufe werden dagegen in der Regel vom Hersteller initiiert, aber vom Kraftfahrt-Bundesamt(KBA) überwacht. Stellt das KBA jedoch fest, dass der Produktverantwortliche eine schwerwiegende Gefährdung durch den Mangel nicht sicherstellt, wird von der Behörde ein Rückruf angeordnet.

Weitere Infos zum Thema!

In beiden Fällen wird die aktuelle Anschrift des Halters vom betroffenen Fahrzeug dem Fahrzeughersteller über das Zentrale Fahrzeugregister des KBA mitgeteilt. In der Regel wird der Halter schriftlich durch den Hersteller kontaktiert und informiert. Wer glaubt, dass sein Fahrzeug Teil einer Rückrufaktion ist, aber kein entsprechendes Schreiben erhalten hat, sollte sich mit dem Hersteller oder Importeur in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzuklären. Zusätzlich stellt das KBA online eine Datenbank über aktuelle Rückrufe der Hersteller zur Verfügung. Dort können auch die Beschreibung und verschieden Informationen zum Rückruf eingesehen werden.

Auto-Rückrufaktion: Werkstatteinladungen nicht ignorieren!

Fahrzeughalter werden vom Hersteller kontaktiert!

Fahrzeughalter können im Rahmen freiwilliger Serviceaktionen auch Schreiben von Herstellern erhalten, dies sind jedoch in der Regel keine verpflichtenden Maßnahmen. Wenn jedoch eine Anfrage zur Buchung eines Werkstatt-Termins Teil eines KBA-Rückrufs ist, müssen betroffene Halter dem nachkommen. Rückrufaktionen des KBA erfolgen primär wegen sicherheitsrelevanter Mängel wie Bremsen, Fahrwerk, Antrieb und Airbags, die die Verkehrssicherheit oder die Umwelt gefährden. Als Halter müssen Sie sicherstellen, dass sich Ihr Fahrzeug in einem legalen Zustand befindet, und in solchen Fällen ist eine Rückrufaktion ernst zu nehmen. Wenn die Instandsetzung von einer Werkstatt durchgeführt wurde, wird der Hersteller darüber benachrichtigt. Danach ist die Maßnahme für das Fahrzeug abgeschlossen.

Reagiert der Eigentümer nicht auf die Schreiben, wird das KBA benachrichtigt!

Wer auf das Erstschreiben des Herstellers nicht reagiert, wird in der Regel noch zweimal schriftlich gebeten, die Werkstatt aufzusuchen. Reagiert der Halter weiterhin nicht und ist das Problem nicht behoben, benachrichtigt der Hersteller das KBA und dieses, die für den Halter zuständige Zulassungsbehörde. In diesem Fall erfolgt eine Ankündigung zur Betriebsuntersagung durch die Zulassungsbehörde. Spätestens hier sollte der Besitzer schnell reagieren und einen Werkstatttermin vereinbaren, um eine Stilllegung des Fahrzeugs zu verhindern. Erfolgte die Reparatur, muss der Halter der Zulassungsstelle die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Auto-Rückrufaktion: Werkstatteinladungen nicht ignorieren!

Zwangsstilllegung mit Kosten verbunden!

Eine Zwangsstilllegung kann für den Halter teuer werden. Die Plakette wird dann entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Allein diese Maßnahme kann bis zu 300 € kosten. Wird der Reparaturnachweis später erbracht, kommt eine zusätzliche Gebühr für die Neuanmeldung hinzu. Zehntausende Fahrzeuge sind jährlich von Zwangsstilllegungen aufgrund von KBA-Rückrufen betroffen. Wer ein Rückrufschreiben für ein kürzlich verkauftes oder verschrottetes Fahrzeugs erhält, der muss dem Absender die Adresse des neuen Besitzers mitteilen oder über die Verschrottung mittels Belegen informieren.

Meistens trägt der Hersteller die Kosten!

Bei einem KBA-Rückruf werden die Reparaturkosten oft vom Hersteller getragen. Hierzu ist er im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistung auch verpflichtet. Wenn dies nicht eintrifft, übernehmen die Hersteller aus Imagegründen oft aber trotzdem die Kosten für die Maßnahme. Ein Anspruch des Halters auf ein Ersatzfahrzeug besteht übrigens nicht.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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