Tuning kann optisch, technisch oder beides sein. Veränderungen, welche am Fahrzeug vorgenommen werden, dürfen einen bestimmten Rahmen jedoch nicht übertreten. Wird gegen die rechtlichen Vorschriften verstoßen, dann kann die Folge ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug sein. Die Tuningszene ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Durch bekannte und erfolgreiche Filme, wie „The Fast-and-Furious“ kommen immer mehr Tuningfans in die Szene. Die Entscheidung das eigene Fahrzeug zu tunen kann dabei viele Gründe haben. Hauptsächlich gibt es jedoch zwei, mehr Leistung oder besseres bzw. individuelleres Aussehen. Und manche Tuning-Fans lieben es einfach, am Fahrzeug herumzuschrauben.
falsches Tuning und die Betriebserlaubnis
Jedes Fahrzeug, das sich im deutschen Straßenverkehr bewegt, muss bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. Damit soll sichergestellt sein, dass weder der Fahrer und dessen Insassen noch ein anderer Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger in Gefahr gerät. Ein Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnehmen soll, muss eine allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE oder eine Einzelgenehmigung haben.
Eine gültige ABE bestätigt, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind und dass das Fahrzeug die Grenzwerte bei den Abgasen einhält. Ändert das Tuning zu viel am Fahrzeug, dann kann die ABE erlöschen. Dies kann etwa passieren, wenn Tuning-Teile verbaut werden, die nicht für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind.
Betriebserlaubnis erloschen – und jetzt?
Erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, aus welchem Grund, ist dabei egal, darf es nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Wird dies nicht beachtet, dann drohen Bußgelder. Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVZO, regelt, wann ein Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert, auch in Bezug auf das Tuning.
Welche Bußgelder fallen bei einer erloschenen Betriebserlaubnis an?
- 50,- € bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges
- 90,- € und 1 Punkt, bei Inbetriebnahme mit wesentlicher Verkehrssicherheitsbeeinträchtigung
- 90,- €, bei Inbetriebnahme mit wesentlicher Umwelteinschränkung
Wer vergisst, die Bauartgenehmigung für bestimmte Fahrzeugteile oder die ABE mitzuführen, der muss mit 10,- € Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird.
Wann lässt Tuning die ABE erlöschen?
Dafür gibt es viele Gründe. Ein Grund ist es, wenn das Tuning die komplette Fahrzeugart ändert. Ein weiterer Grund ist die Sicherheitsgefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Tuning. Oder wenn Umwelteinschränkungen entstehen, weil das Tuning den Abgasausstoß oder die Geräuschkulisse des Fahrzeuges negativ verändert.
Teilegenehmigung – Betriebserlaubnis.
Es besteht die Möglichkeit, Teilegenehmigungen für einzelne Bauteile zu erhalten, welche dann mitgeführt werden müssen. Bei einer Verkehrskontrolle müssen die Teilegenehmigungen dann dem Ordnungshüter vorgelegt werden. Die Genehmigung ist der Beweis dafür, dass die Fahrzeugteile zulässig sind.
Welche Teilegenehmigungen gibt es?
Die Genehmigung erläutert nachvollziehbar, ob diverse Richtlinien eingehalten werden müssen, wenn ein bestimmtes Teil verbaut wird. In der Genehmigung gibt es auch die Info, ob eine Änderungsabnahme erfolgen muss oder nicht. Bei einer Änderungsabnahme müssen die Tuning-Teile in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ist keine Änderungsabnahme nötig, dann muss auch nichts eingetragen werden. Die Eintragung in die Papiere verhindert ein Bußgeld.
Wer nimmt die Tuningteile ab?
Die Abnahme der Tuningumbauten mit neuen Tuningteilen erfolgt immer durch eine offizielle Prüfstelle wie TÜV, Dekra, KüS oder GTÜ. Von dieser Prüfstelle bekommt der Fahrzeughalter eine passende Prüfbestätigung. Mit dieser Prüfbestätigung geht der Fahrzeughalter dann zur Zulassungsstelle, wo die Änderung gegen eine Gebühr in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
Vorsicht bei mehreren Tuningteilen!
Wenn zwei Tuningteile für sich allein zulässig sind, kann es sein, dass beide Teile zusammen nicht zulässig sind. Man spricht hier von der Mehrfachänderung. Das sollte man bei der Kombination mehrerer Tuningteile im Auge behalten und bestenfalls vorher mit der Prüforganisation abklären.
Veränderungen am Auspuff können teuer werden!
Wer die Auspuffanlage des Fahrzeuges illegal ändert, kann schnell ein Bußgeld riskieren. Trotzdem ist die Auspuffanlage ein äußerst beliebtes Detail in der Tuningszene. Die Auspuffanlage wird beim Tuning gerne lauter gemacht.
Dies ist aber verboten, denn lautere Auspuffanlagen verursachen im Straßenverkehr unnötigerweise mehr Lärm als nötig. Das Bußgeld für diesen Fall liegt bei 80,- €. Auch die Kennzeichen sollten beim Tuning mit Vorsicht behandelt werden. Wer sein Nummernschild beispielsweise mit einer Spiegelfolie foliert oder einen Kennzeichenflipper nutzt, der muss mit einem Bußgeld von 65,- € rechnen.
Welche Formen des Tunings gibt es?
Beim Tuning unterscheidet man nach dem Bereich am Fahrzeug, der getunt wurde. Demnach kann man das Tuning in vier große Bereiche eingeteilt werden.
- Bereich 1: das Tuning des Motors.
Beim Motor-Tuning geht es darum, die Effizienz und die Leistung des Wagens zu steigern. Oft ist das gewünschte Ergebnis also eine höhere Leistung.
- Bereich 2: das Tuning der Karosserie.
In diesen Bereich fällt alles, was die Karosserie betrifft. Sehr bekannt und beliebt ist hier die Montage diverser Spoiler. Mit der Veränderung der Karosserie kann das Fahrverhalten des Fahrzeuges verbessert werden. Das Tuning kann aber auch nur dafür sorgen, dass das Fahrzeug anders aussieht.
- Bereich 3: das Tuning des Innenraums.
In diesem Bereich dreht sich das komplette Tuning um den Innenraum vom Fahrzeug. Die Veränderungen werden gezielt ausgesucht und richten sich nach dem individuellen Geschmack des Fahrers.
- Bereich 4: das Tuning vom Fahrwerk.
Das Tuning am Fahrwerk wird häufig vorgenommen. Oft wird hier das Fahrzeug tiefergelegt. Die Anzahl der Fahrer, die beispielsweise ein SUV-Tuning betreiben, steigt derzeit an. Beim SUV-Tuning wird das Fahrzeug oftmals gezielt höhergelegt, damit bekommt es mehr Bodenfreiheit. Aber auch tiefergelegte SUVs sind beliebt.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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