Montag , 15. April 2024
Menu

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Lesezeit 5 Min.

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Bitte beachten: Der folgende Text gilt für Österreich und ist nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar. Viele Dinge sind allerdings auch hierzulande sehr ähnlich bis identisch geregelt. Im Frühling steigt die Anzahl von getunten Fahrzeugen. Ohne ordnungsgemäße Typisierung und Genehmigung können Fahrzeugveränderungen teuer kommen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert, dass Haftpflichtversicherungen die Zahlung verweigern können, wenn ein nicht entsprechend genehmigtes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist. Tieferlegen des Fahrzeuges, vom Typenschein abweichende Felgen oder die Steigerung der Motorleistung sind im Regelfall genehmigungspflichtig.

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Beim Anbringen von Scheibenfolien empfiehlt die D.A.S., sich vorab zu informieren, welche Folien für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die Unkenntlichmachung einer Automarke (Embleme-Clearing) ist grundsätzlich verboten. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit sind bei allen Veränderungen die oberste Prämisse und zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Andernfalls drohen schwere Konsequenzen – angefangen von empfindlichen Strafen bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Autotuning kann teuer werden

Viele Auto- und Motorradliebhaber nutzen die Corona-Lockdowns, um an ihren geliebten Fahrzeugen herumzuschrauben. Die Personalisierung vom KFZ ist ein Trend, auf den viele aufspringen. Jedoch wird häufig unterschätzt, dass bestimmte Änderungen am Fahrzeug angezeigt und genehmigt werden müssen. „Das gilt grundsätzlich für alle Änderungen, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können“, erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstandes der D.A.S. Rechtsschutz AG. „Besser eine „Personalisierung“ weglassen, wenn es Unklarheiten bezüglich ordnungsgemäßer Typisierungsmöglichkeit gibt“, legt der langjährige Versicherungsmanager allen Autoliebhabern nahe.

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Vorabinformation schützt vor unnötigen Kosten

Die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung und das Kraftfahrgesetz geben Auskunft, welche Individualisierungen und Ausrüstungsgegenstände genehmigungspflichtig sind. Auch bei der zuständigen technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung können die Vorgaben erfragt werden.

Das Anbringen von Spoilern, das Tieferlegen des Autos, vom Typenschein abweichende Felgen und das sogenannte Chip-Tuningbei dem die Motorleistung verbessert wird – sind jedenfalls beim Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Genau wie jegliche Änderungen, die das Emissionsverhalten des Fahrzeuges verschlechtern.

Es ist sinnvoll, sich zuerst bei der zuständigen Prüfstelle zu erkundigen, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. So spart man sich Zeit und Kosten, falls die Personalisierungen abgelehnt werden“, rät Loinger.

Strafen und Erlöschung der Zulassung

Ein getuntes Fahrzeug ohne ausreichender Genehmigung kann Verwaltungsstrafen von bis zu 5.000 Euro verursachen. Wird im Zuge einer Polizeikontrolle festgestellt, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit dermaßen gefährdet ist, dass Gefahr im Verzug ist, können sogar das Kennzeichen und der Zulassungsschein abgenommen werden.

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Besonders heikel kann es bei einem Unfall werden. Im schlimmsten Fall verweigert die Haftpflichtversicherung die Zahlung oder bittet den Versicherungsnehmer nachträglich zur Kasse. Das kann richtig teuer werden“, weiß der CEO.

Bestätigung von Fachwerkstatt notwendig

Die Genehmigungskosten betragen ab rund 40 Euro. „Damit die Adaptierungen von der Behörde bewilligt werden, sind einige Dokumente vorzulegen. Dazu zählen etwa der Typenschein, das Fahrzeug-Genehmigungsdokument, die Bestätigung einer Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau und eventuell sogar eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers. Auch ein Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlichen autorisierten Prüfstelle können eingefordert werden“, zählt Loinger auf.

Embleme-Clearing ist verboten

Aktuell sehr beliebt ist das sogenannte „Clearing/Cleaning“. Darunter versteht man, dass die Automarke und alle anderen Aufschriften auf dem Auto entfernt werden. Diese „Bereinigung“ kann jedoch zu einer Verwaltungsstrafe führen. „Das Clearing ist deshalb untersagt, weil laut dem Kraftfahrgesetz am Fahrzeug der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer ersichtlich sein müssen. Genauso muss die Motornummer am Fahrzeugmotor vollständig sichtbar sein. Bei einem Verstoß sind der Lenker und Halter haftbar“, so Loinger.

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Scheibenfolien teilweise verboten

Auch vermeintlich kleine Änderungen können bewilligungspflichtig sein. So dürfen Scheibenfolien beispielsweise nicht nachträglich auf der Windschutzscheibe angebracht werden. Typengenehmigte Scheibenfolien müssen hingegen nicht angezeigt werden.

Auch das Bekleben der Scheibenaußenseite mit einem Splitterschutz- oder Tönungsfolien ist verboten. Erlaubt sind Lochfolien, die auf die Außen- oder Innenseite der Scheiben geklebt werden.

Scheibenfolien müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Auf jeder Folie muss zumindest das Markenzeichen des Herstellers, die Typenbezeichnung der Scheibenfolie und das in der jeweiligen Typengenehmigung festgelegte Genehmigungszeichen dauerhaft angebracht sein. Pflicht ist außerdem, dass auf jeder Scheibe die Folienkennzeichnung zumindest einmal zu sehen ist“, erklärt der Vorsitzende des D.A.S. Vorstandes.

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet Ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu:

Brüssel: Jetzt doch kein endgültiges Verbrenner-Verbot?

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Wenn Billig-Tuning am Fahrzeug zum teuren Fiasko wird!

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen

D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert