Anzeige

Befestigung vom Kennzeichen: neue Regelung gegen Klett & Magnet?

Seit Jahren war nicht klar geregelt, mit welcher konkreten Befestigungsmöglichkeit man das Kennzeichen am Fahrzeug befestigen muss. Deshalb nutzten unzählige Fahrzeughalter Möglichkeiten wie mittels Klett oder Magnet. Doch jetzt wurde die konkrete Befestigungsmethode festgelegt. Während die Nutzung der eigenen Initialen, dem Geburtsdatum (Wunschkennzeichen) weiter erlaubt sind und auch das äußere Erscheinungsbild (Carbon-Look, Engschrift etc.) weiterhin individuell gestaltet werden kann, gilt das für die Befestigung nicht mehr.

Update 15.03.2023: am Ende vom Beitrag

Doch jetzt wurde festgelegt, dass eine alternative Anbringung mittels Klett, Magnet oder Saugnapf nicht ausreicht. In einer am 15. Februar 2023 erschienenen Verkehrsblattverlautbarung steht unter dem Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dass Nummernschilder fest angebracht sein müssen. Das heißt, sie müssen so befestigt werden, dass man sie nur mit hohem mechanischem Kraftaufwand oder speziellem Werkzeug entfernen kann. Somit sind etwa Magnete nicht mehr erlaubt, außer sie besitzen eine eigene Betriebserlaubnis. So zumindest unsere Auffassung. 

Was, wenn die Befestigung ungenügend ist?

Dann kann das als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Das hat ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 € zur Folge. In manchen Fällen kann sogar die Weiterfahrt untersagt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Weiterfahrt solange untersagt wird, bis die Kennzeichen „fest“ montiert sind. Ob die Beamten oder der HU-Prüfer aber überhaupt kontrollieren, in welcher Art und Weise die Kennzeichen am Fahrzeug befestigt sind, das ist ein ganz anderes Thema!

anderes Thema:  Punkteabbauseminar / Fahreignungsseminar: Kosten, Ablauf, Dauer!

Es gibt ein Update zum Thema:

Wir haben uns aufgrund vieler Nachfragen nun noch einmal näher mit dem Thema beschäftigt. Tatsächlich ist es unserer Meinung nach so, dass aktuell keine Änderung der Vorschrift stattgefunden hat. Noch immer wird nur darauf verwiesen, dass „Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein müssen„. Die Auslegung, „was fest bedeutet„, ist also nach wie vor ein unserer Meinung nach unbestimmter Rechtsbegriff, der allerdings auch durchaus so gedeutet werden kann, dass eine Befestigung nur mit einem Magneten nicht erlaubt ist. Allerdings ist eine Änderung zum September 2023 geplant. Bevor also eine Neuregelung in Kraft tritt, gilt weiter die aktuelle Fassung.

Im systematischen Zusammenhang mit § 10 Abs. 5 S. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung bleibt die folgende Frage offen: Zitat – Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen.

  • Das kann man unserer Meinung nach jetzt so deuten, dass auch ein schnell zu wechselndes Kennzeichen etwa dann fest angebracht ist, solange es hält, auch wenn es schnell gewechselt werden kann. Alternativ kann man es so deuten, dass auch ein Kennzeichen, das eigentlich zum schnellen Wechseln gedacht ist, mittels Werkzeug / Kennzeichenrahmen / Schrauben etc. befestigt werden muss.
anderes Thema:  D.A.S.: Schon kleines Autotuning kann sehr teuer werden!

Aktuell sind wir der Meinung, dass die Vorschrift zu unbestimmt ist! Und das könnte wohl auch in Zukunft so bleiben, denn nach einer ersten Durchsicht (Seite 31 des neuen PDFs zeigt den Entwurf § 12 Abs. 6 FZV, der künftig vorschreibt, wie die Befestigung auszusehen hat, Begründung auf S. 301) scheint darin nur geregelt, wie der Winkel und die Größe der Kennzeichen bezogen auf bestimmte Fahrzeugklassen auszusehen haben. Zur Art der Befestigung im Hinblick auf Schrauben, Magnete oder Klett haben wir nichts finden können!

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! Er spiegelt lediglich unsere Erfahrung/Einschätzung mit diesem Thema wider!

Für welche Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen wirklich in Frage kommt!

Digitale Autozulassung: Neue Kennzeichenregelung bringt Erleichterung für Autofahrer!

Mittel- und Engschrift auf dem Kennzeichen – die Infos!

Moped & Co: schwarzes Versicherungskennzeichen ab März 2023!

Interessante Themen

Letzte Artikel

00:04:25

2027 Kia Telluride X-Pro: Frischer Look, neue Technik und richtig viel Optik!

Der Kia Telluride bekommt für 2027 ein ordentliches Upgrade – und zwar nicht nur ein bisschen Kosmetik, sondern richtig mit Ansage. Auf den ersten Blick...

2025 Alphavan 4×4 Off-Grid – Luxus-Leben im Offroad-Modus!

Du hast Bock auf Abenteuer, willst aber nicht auf WLAN, warme Duschen und frische Wäsche verzichten? Dann zieh dir mal den Alphavan 4x4 Off-Grid rein...
00:03:39

2025 TVS Ronin: Retro-Vibes auf neuen Wegen | alle Infos

Mit der TVS Ronin bringt der indische Hersteller TVS Motor ein Motorrad auf den europäischen Markt, das sich nicht so leicht in eine Schublade...
00:02:58

Ferrari Daytona SP3 „599+1“: Millionen-Auktion für den guten Zweck!

Ferrari hat mit dem Daytona SP3 „599+1“ während der Monterey Car Week 2025 ein echtes Einzelstück präsentiert – nicht nur optisch, sondern auch emotional. Das...
00:02:08

Ist es das wert? Versenkbare Türgriffe können Leben kosten!

Ein schrecklicher Unfall in Schwerte erschüttert Deutschland: Ein 43-jähriger Vater und zwei neunjährige Kinder kommen in einem brennenden Tesla ums Leben – eingesperrt, während...
00:09:20

2025 Ausom L1 im Test: Legal, stark, günstig – und ready fürs Abenteuer!

Wir haben’s ausprobiert: Der neue Ausom L1 ist nicht nur ein Hingucker, sondern auch ein echter Gamechanger für den deutschen E-Scooter-Markt. Warum? Weil das Ding...

AAWireless TWO+: Kabelloses Android Auto und CarPlay in einem Gerät

Groningen (Niederlande), 20. Oktober 2025 – AAWireless, Entwickler des weltweit ersten kabellosen Adapters für Android Auto, treibt die nahtlose und sichere Integration von...
00:05:39

John Deere 9RX 830 – Der Traktor-König der Ackerflächen im Check!

Wenn du glaubst, ein Traktor sei einfach nur ein langsamer Ackergaul mit Anhängerkupplung, dann hast du den John Deere 9RX 830 noch nicht kennengelernt. Mit...