Freitag , 29. März 2024
Menu

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

Lesezeit 5 Min.

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

Seit mittlerweile über 10 Jahren ist es möglich bereits mit 17 Jahren begleitend Auto zu fahren. Davon haben Sie noch nichts gehört? Im Folgenden erfahren Sie bei uns alles, was Sie zu dieser Thematik wissen müssen. Das „begleitende Fahren ab 17“ ermöglicht es, nicht volljährigen Jugendlichen bereits ein Jahr vor ihrem 18. Geburtstag Fahrpraxis zu erhalten – sofern sie denn von einem Erwachsenen mit Führerschein begleitet werden. So haben die Jugendlichen die Möglichkeit, einen verantwortungsvollen Umgang beim Autofahren zu erlernen und sich sicher beim Fahren auf der Straße zu fühlen. Wichtig ist dabei, dass die Anzahl der Fahrten keiner Regulierung zugrunde liegt. Die einzige obligatorische Bedingung ist, dass sie von einer erfahrenen Person begleitet werden.

Mit 17 hinter dem Lenkrad!

Erst mit dem 18. Geburtstag ist es den jungen Fahranfängern gestattet, das Auto ohne Begleitperson zu nutzen. Eine weitere Prüfung oder Fahrstunden sind dann nicht mehr notwendig. Denn hinsichtlich Theorie und Praxis deckt der Führerschein mit 17 genau die gleichen Anforderungen ab.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Ausstellung des Dokuments. Statt eines Scheckkartenführerscheins, den man mit Eintritt ins 18. Lebensjahr nach bestandener Prüfung erhält, erhält man beim Führerschein mit 17 lediglich eine Prüfbescheinigung, die dann als Fahrerlaubnis gilt, wenn sie in Verbindung mit einem Identitätsnachweis, wie dem Personalausweis auf Verlangen vorgezeigt wird. Den echten Führerschein, der dann auch optionale Schlüsselzahlen beinhaltet, gibt es für Fahranfänger auf Antrag zum 18. Geburtstag.

Welche Voraussetzungen sind für das „Begleitende Fahren“ zu erfüllen?

Entscheidet man sich einen Führerschein mit 17 zu machen, so ist in erster Linie das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten vorzuweisen. Denn dieser ist auch die Begleitperson, mit der der Fahranfänger nach bestandener Prüfung seine erste Fahrpraxis sammeln kann. Diese Person ist auch namentlich in der Prüfbescheinigung zu nennen. Hier hat man aber die Möglichkeit, mehrere Personen einzutragen. Auch das nachträgliche Hinzufügen weiterer Personen ist problemlos möglich. Als weitere Voraussetzung ist das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses sowie das Mitführen eines Verbandskastens während der Fahrt zu nennen.

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

Wer kommt als Begleitperson in Frage?

Die Begleitperson ist dafür da, dem Fahranfänger Sicherheit und Hilfe bei Bedarf zu geben. Kommen beim Fahren Fragen oder Unsicherheiten auf, so soll der Fahranfänger die Möglichkeit haben, sich an den Begleitfahrer zu wenden. Dementsprechend muss der Begleitfahrer ebenfalls über Fahrpraxis und Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung verfügen. Aber aufgepasst: Die Begleitperson darf und soll nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.

Folgende Bedingungen hat ein Begleitfahrer zu erfüllen:

  1. Mindestens 5 Jahre Führerschein der Klasse B
  2. 30 Jahre plus
  3. maximal 1 Punkt in Flensburg
  4. nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkohol während der (Mit)Fahrt

Wo hat die Begleitperson während der Fahrt zu sitzen?

Auch wenn es zu vermuten wäre, so muss die Begleitperson nicht zwingend neben dem Fahrer sitzen. Sie kann ebenfalls auf der Rückbank Platz nehmen. Nur schlafen sollte die Begleitperson dort während der Fahrt nicht.

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

Wie lange muss begleitet gefahren werden?

Diese Frage ist nur bedingt zu beantworten. Denn eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Die einzige wichtige Grenze hierbei ist der 18. Geburtstag und mit diesem fällt die Pflicht des Begleitfahrers weg. Ob der Führerschein mit 17 unmittelbar zum 17. Geburtstag erworben wurde oder erst nach einigen Monaten ist demnach auch ein Punkt, der die Dauer des begleitenden Fahrens bestimmt. Nach dem 18. Geburtstag gelten im Übrigen die gleichen Regeln, wie als habe man den Führerschein mit 18 erworben. Die Probezeit allerdings beginnt mit dem ersten Tag nach Erhalt des Begleitführerscheins und endet ebenfalls nach zwei Jahren.

Das Anmeldeverfahren beim Führerschein mit 17!

Da von einer durchschnittlichen Dauer von 6 Monaten zum Erlangen der Fahrpraxis ausgegangen wird, kann man sich 6 Monate vor dem 17. Geburtstag bereits für den Führerschein mit 17 anmelden. Dies erfolgt in einer Fahrschule. Der Führerschein ist für die Klasse B oder BE vorgesehen. Ebenfalls ist ein Antrag bei den zuständigen Behörden zu stellen, der die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beinhaltet. Und in diesem Antrag sind die Begleitpersonen namentlich aufzuführen.

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

Ob Führerschein mit 17 oder der klassische Führerschein – die Fahrausbildung hinsichtlich Theorie und Praxis ist die gleiche. Damit unterscheiden sich auch die Kosten nicht! Das Gleiche gilt für die abzunehmende Prüfung. Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Die praktische Fahrprüfung sogar erst einen Monat vor dem Geburtstag. Und möchte man die Fahrprüfung in einem E-Auto absolvieren, so ist dies mittlerweile auch kein Problem mehr. Dies ist aber von den Fahrschulen abhängig, sodass man sich im Vorfeld informieren sollte.

Was geschieht, wenn man ohne die Begleitperson fährt?

Grundsätzlich: Lieber nicht machen! Denn das kommt einem Fahren ohne Berechtigung gleich und stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar. Die Konsequenzen sind ein Bußgeld von 70 € und der erste Punkt in Flensburg ist einem ebenfalls sicher. Doch diese beiden Konsequenzen sind noch harmlos, denn wird man beim Fahren ohne Begleitperson von der Polizei an den Straßenrand gewunken, so wird einem auch die Fahrerlaubnis erzogen. Um diese wieder zu erhalten, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar zwingend erforderlich.

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet Ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Klickt einen der folgenden Beiträge an!

weitere thematisch passende Beiträge

So transportiert man Hunde richtig & sicher im Auto!

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

Auto nach Umzug ummelden: Was ist zu beachten?

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

Was ist beim Tuning erlaubt und was nicht? Markenlogo entfernen?

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

Einsatz von Nebelschlussleuchte & Nebelscheinwerfer: so gehts!

Mit 17 hinter dem Lenkrad – begleitetes Fahren!

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag aus der Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos & Co. Ecke etwas Neues gibt. Und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Da unser Sohn gefragt hat, wann er mit dem Führerschein anfangen darf, finde ich diesen Beitrag sehr interessant. Ich wusste nicht, dass es Voraussetzungen für Begleitpersonen gibt. Finde diese aber doch wichtig, um denn Jugendlichen Fahrer sicher zu begleiten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert