Im folgenden Beitrag gibt es Information zum Thema „Beschlagnahmung / Sicherstellung vom Fahrzeug“. Wann greift die Eigentumssicherung eines Pkw und wer bezahlt sie? Manch einer ist Erschrocken wenn er es erlebt. Das eigene Auto steht nicht mehr auf dem Parkplatz. Wurde es gestohlen oder vielleicht wegen Falschparkens abgeschleppt? Nicht unbedingt, denn vielleicht handelt es sich um eine Polizeimaßnahme. Es gibt Fälle, in denen ist es notwendig, dass die Polizei den Pkw abschleppen oder sicherstellen lässt. Das nennt man Eigentumssicherung und dieser Vorgang wird in der Regel für den Fahrzeugbesitzer durchgeführt.
Wann kann die Polizei das Fahrzeug sichern?
Sobald ein Fahrzeug die öffentliche Sicherheit gefährdet oder die Gefahr auf Diebstahl besteht, kann die Polizei den Pkw sicherstellen. Dazu kann schon ein zu weit geöffnetes Fenster und sichtbare Wertgegenstände ausreichen, um die Sicherstellung zu rechtfertigen. Schließlich ist ein Einbruch in diesem Fall sehr wahrscheinlich. Und ist die Verkehrstauglichkeit durch technische Mängel in Frage zu stellen, so besteht ebenfalls ein Sicherstellungsgrund. Ein Beispiel können abgefahrene Reifen oder eine defekte Bremsanlage sein, alternativ aber auch ein illegales Tuning, das sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs auswirkt. Schleifende Räder im Radkasten aufgrund einer zu starken Tieferlegung wären etwa ein solcher Grund. Auch durch eine öffentliche Gefährdung durch gefährliche Substanzen, wie auslaufende Flüssigkeiten, kann eine Sicherstellung verursacht werden. Und natürlich werden auch Fahrzeuge sichergestellt, die gestohlen wurden oder in Verbindung mit einer Straftat stehen.
Wann ist eine Sicherstellung unzulässig?
Ein im Sommer leicht geöffnetes Fenster ist kein Sicherstellungsgrund! Selbst wenn das Fahrzeug nicht verschlossen ist. Erst durch eine Einzelfallprüfung in Bezug auf einen eventuellen Diebstahl kann dies gerechtfertigt werden. Abgesehen davon ist eine Sicherstellung eher die Notlösung. Wenn sich ein Schaden oder eine Gefahr auf anderem Weg abwenden lässt, so ist eine Sicherstellung nicht zu rechtfertigen. Die Polizei könnte unter anderem das Fenster schließen (wenn es sich um ein Fahrzeug mit Fensterkurbel handelt) oder den Besitzer aufsuchen und ihn um Schließung des Pkws bitten. Wurde das Fahrzeug durch die Polizei sichergestellt, dann erhält man die Informationen zum Standort des Fahrzeugs und den Grund der Sicherstellung unter der offiziellen Rufnummer 110.
Für wen entstehen Kosten – wo wird ein sichergestelltes Auto aufbewahrt?
Im Normalfall trägt der Pkw-Besitzer die Kosten für die Sicherstellung und die Aufbewahrung in der Verwahrstelle. Es gibt jedoch keinen Pauschalbetrag, da sie nach dem Zeitaufwand berechnet werden. Aktuell ist es so, dass sich die Kostenregelung für die Sicherstellung nach jeder halben Stunde errechnen. Das Unterbringen des Fahrzeugs auf einem amtlichen Park- oder Verwahrplatz erzeugt zusätzliche Kosten. Nach einer ungefähren Schätzung der Kosten in Gesamtheit können Gebühren in Höhe von 200 bis 300 € entstehen. Diese Kosten sind variabel und nur ein Richtwert ohne Gewähr oder Anspruch auf Richtigkeit. Bitte erfragen Sie die Kosten für ihren Einzelfall selbst.
Weitere Gründe zur Sicherstellung!
Liegen schwerwiegende bzw. erhebliche Verkehrsverstöße vor, wie die Teilnahme an einem Straßenrennen oder der rechtswidrige Gebrauch von Behindertenparkplätzen (Verstoß gegen § 12 Abs. 3 Ziffer 8 e der Straßenverkehrsordnung StVO), dann kann in vielen Fällen auch eine Sicherstellung erfolgen. Und auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis unter „verschärften“ Bedingungen oder bei groben Geschwindigkeitsverstößen ist laut aktueller Rechtsprechung in vielen Fällen eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von Fahrzeug und Fahrzeugschlüssel vertretbar. Damit soll die Gefahr weiterer Begehung von Verkehrswidrigkeiten und der damit einhergehenden Störung der öffentlichen Sicherheit vorgebeugt werden. Und ein oftmals vorhandener Unterfall ist die kostenpflichtige Sicherstellung aufgrund erheblich verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge.
FAQs zum Thema Beschlagnahmung / Sicherstellung vom Fahrzeug:
- Wann wird ein Fahrzeug beschlagnahmt?
– wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, die nicht durch andere Maßnahmen abgewehrt werden kann - Was passiert mit den beschlagnahmten Fahrzeugen?
– das Auto kann nach § 315f StGB beschlagnahmt und eingezogen werden - Kann die Polizei direkt mein Auto beschlagnahmen?
– die Polizei kann ein Kfz beschlagnahmen, wenn der Fahrzeuglenker nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist und Anhaltspunkte bestehen, dass er das Fahrzeug auch weiterhin ohne Führerschein fahren wird - Wie lange darf die Polizei ein Fahrzeug beschlagnahmen?
– normalerweise wird eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aufrechterhalten - Wo werden beschlagnahmte Fahrzeuge versteigert?
– häufig in einer Zollauktion. Der Zoll veranstaltet dazu regelmäßig öffentliche Auktionen. Dort können beschlagnahmte und sichergestellte Fahrzeuge erworben werden - Was kann man gegen die Beschlagnahme tun?
– wer gegen die Beschlagnahme vorgehen möchte, kann dieser widersprechen und Beschwerde bei Gericht einreichen

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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