Donnerstag , 25. April 2024
Menu

Blaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

Lesezeit 5 Min.

Blaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

Die Straßen in Deutschland sind voll. Ob der berühmt-berüchtigte Berufsverkehr die Hauptstraßen und Autobahnen verstopft oder das Stadt- und Straßenfest die Menschen in die Innenstadt lockt. Auch zugeparkte, enge Wohngebiete und Seitenstraßen sind leider keine Seltenheit. Was aber, wenn genau durch dieses Verkehrschaos der Rettungswagen oder die Feuerwehr mit Blaulicht und Sirenen kommen muss? Immerhin geht es hier um Notfälle. Fahrer der Einsatzfahrzeuge haben es da häufig nicht leicht. Ihre Arbeit erfordert äußerst hohe Konzentration. Sich auf das eigene Können, Manövrieren und die Fahrkompetenz zu verlassen ist dabei aber häufig nicht ausreichend. Rettungsfahrer müssen sich auch auf die Rücksichtnahme und das richtige Verhalten im Notfall, bei Blaulicht- und Sireneneinsatz, der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen können. Die größte Herausforderung dabei ist es, so schnell wie nur möglich am Einsatzort anzukommen, ohne dabei weitere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Der Einsatzwagen muss sich sicher durch den fließenden Verkehr manövrieren. Genau hierfür kommen Blaulicht und Sirene zum Einsatz.

Bahn frei und Platz machen!

Blaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

Blaulicht und Sirene sind die „Werkzeuge“ und Mittel, die anderen Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern signalisieren, zu reagieren, und zwar so, dass unmittelbar dafür gesorgt wird, dass das Einsatzfahrzeug freie Fahrt hat. Das schließt auch mit ein, dass sie sich nicht an die offiziellen Regeln der Straßenverkehrsordnung halten müssen. Es ist für die Rettungsfahrzeuge etwa zulässig, eine rote Ampel zu überfahren oder ein Stoppschild zu überfahren. Und auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten, ist dem Einsatzfahrzeug erlaubt. Selbst entgegen der offiziellen Fahrtrichtung dürften sie fahren, wenn der Weg zum Einsatzort so schneller zu erreichen wäre. Etwa falsch herum in die Einbahnstraße. Übrigens gelten für den Einsatz von Blaulicht und Sirene unterschiedliche Regelungen. So sind die oben genannten „Verkehrsregelbrüche“ bei Einsatz von Blaulicht des Einsatzfahrzeuges erlaubt. Es gelten sogenannte Sonderrechte. Die Straße unmittelbar räumen muss man als anderer Verkehrsteilnehmer in dem Fall allerdings nicht. Dies ist erst der Fall, wenn auch die Sirene ertönt. Dann nämlich gilt das sogenannte Wegerecht. Blaulicht soll demnach zur erhöhen Aufmerksamkeit auffordern. Sirenen zum sofortigen Reagieren.

Wenn es sich doch staut und kein Platz gemacht wird!

Blaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, ist mit den oben beschriebenen Verhaltensweisen vertraut. Doch was in der Theorie gut klingt, wird in der Praxis manchmal einfach nicht umgesetzt. Viel zu häufig sieht man Situationen, in denen Autos den Fahrweg eines Rettungswagens blockieren. Häufig geschieht dies aus Unwissen und tatsächlich noch häufiger aus falschem Reagieren. So besonders auf der Autobahn. Hier erleben Einsatzwagen-Fahrer viel zu häufig, dass andere Verkehrsteilnehmer zur „falschen“ Seite ausweichen und damit die freie Bahn für den Rettungswagen mehr blockieren, statt freie Fahrt zu gewährleisten. Ein weiterer Klassiker ist die rote Ampel. Hier gilt es, dass Autofahrer langsam und vorsichtig in den Kreuzungsbereich einfahren dürfen, um so die eigentliche Fahrspur freizumachen. Dies geschieht in der Regel aber selten. Meistens bleiben die Autos einfach stehen. Wer traut sich schon über Rot zu fahren? Doch genau hier greift eine Besonderheit. Denn ein Bußgeld ist nicht zu erwarten, erklingt das Martinshorn hinter einem und man ist genötigt, die rote Ampel vorsichtig zu überfahren.

Kein Bußgeld bei der roten Ampel, aber Strafe beim Blockieren

Selbst wenn eine Ampel mit Blitzanlage ausgestattet wäre und ein Überfahren bei Rot zu einem schicken Foto führen würde, so kann dieser Bußgeldbescheid als nichtig erklärt werden. Denn jedes Rettungsfahrzeug wird aufgezeichnet und so kann die Situation schnell geklärt werden. Bleibt man aber einfach stur stehen und weicht nicht aus, so riskiert man ein verdientes Bußgeld, und zwar ein saftiges: bis zu 300 Euro und gleich 2 Punkte in Flensburg fallen an. Das Problem an der ganzen Sache: solche Verstöße werden viel zu selten verfolgt, weil die Rettungsfahrer selbst keine Zeit haben sich die Kennzeichen zu notieren oder den Fahrer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Hier fehlt schlicht und ergreifend „noch“ die Technik. Denn nur wenige Fahrzeuge sind mit Kameras ausgestattet, sodass Beweisaufnahmen genutzt werden könnten. Info: Laute Musik im Fahrzeug als Ausrede, die Sirene (das Martinshorn) nicht gehört zu haben, schützt im Übrigen vor Strafe bei unsachgemäßen Verhalten nicht.

Achtung Unfall! Fehlende Sicherheit und zu dichter Verkehr!

Viel zu häufig werden Rettungsfahrzeuge auf ihrem Weg zum Einsatzort auch selbst in Verkehrsunfälle verwickelt. Das ist doppelt dramatisch. Das liegt daran, dass sich immer mehr Autos und Verkehrsteilnehmer auf den deutschen Straßen tummeln, denen einfach der sichere Umgang mit solchen Ausnahmesituationen fehlt. Ein Einsatzwagen hat das Ziel maximal 15 Minuten zum Einsatzort zu benötigen. Doch diese zeitliche Vorgabe ist bei Weitem nur schwer einzuhalten. Denn die überfüllten Straßen und das unsichere Verhalten der Verkehrsteilnehmer selbst lässt auch Rettungswagen-Fahrer schnell an ihre Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass es leider auch den Fahrern vom Einsatzfahrzeug an ausreichendem Sicherheitstraining fehlt. Kleine Anmerkung am Rande: Für Einsatzfahrzeuge mit gelbem Blinklicht gelten übrigens keine Sonder- wie Wegerechte. Das Blinklicht gilt ausschließlich als Warnung und wird von Baufahrzeugen, wie Abschleppdiensten und der Müllabfuhr verwendet. Noch mehr Infos zu diesem Thema gibt es in unserem Beitrag „Einsatzfahrzeug mit Blaulicht & Sirene – das gilt es zu beachten!„.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet Ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu:

Bullenfänger: Wann ist der Frontschutzbügel in Deutschland erlaubt?

Blaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

Wenn das Auto zum Statussymbol wird! Der Autoposer und sein Auto!

Blaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

Ladekabel vom E-Auto darf nicht über Gehweg verlaufen!

Blaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

Bußgeld wegen Xenon-Nachrüstung? Die Infos!

Blaulicht und Sirenen: Verhalten im Straßenverkehr!

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert