Im Jahr 2007 waren in Deutschland laut der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (kurz: DAT) 30 Prozent der neuen Autos mit Xenon-Scheinwerfern ausgestattet. Dies entspricht ca. 15 Prozent des gesamten Personenkraftwagenbestandes. Seitdem ist dieser Wert noch deutlich angestiegen, fällt in den letzten Jahren aufgrund der LED- oder Laserlicht Technik aber wieder ab. Doch sind Xenon Scheinwerfer überhaupt legal? Der Einsatz der Xenon-Gasentladungslampe stellt für einige Fahrzeugbesitzer im Bereich des Abblend- oder Fernlicht nicht nur eine optische, sondern auch eine technische Verbesserung für den Pkw dar. Aber ist es legal, das Kraftfahrzeug mit Xenon-Scheinwerfern auszurüsten und damit zu fahren? Droht möglicherweise sogar ein Bußgeld aufgrund fehlerhafter Xenon-Scheinwerfer?
Ab wann droht ein Bußgeld?
Ein Bußgeld stellt die Folge von unsachgemäß eingebauten Xenon-Scheinwerfern dar oder bei Verwendung von nicht zulässigen Leuchtmitteln. Vermeidung von Bußgeldern aufgrund Xenon-Scheinwerfer: Wer sich für den Einbau respektive das Nachrüsten von Xenon-Scheinwerfern entscheidet, sollte darauf achten, dass folgende Punkte gegeben sind: automatische Leuchtweitenregulierung, Scheinwerferreinigungsanlage, System für die dauerhafte Einschaltung vom Abblendlicht, auch bei Verwendung von Fernlicht. Bußgeldhöhe aufgrund Xenon-Scheinwerfern: Werden Xenon-Scheinwerfer nicht ordnungsgemäß eingebaut, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Dies bedeutet, es kann ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50,00 Euro fällig werden. Wird durch den Einbau die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, liegt ein weiterer Straftatbestand vor. In diesem Falle drohen ein Bußgeld in Höhe von 90,00 Euro und zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
Vor- und Nachteile der Xenon-Scheinwerfer
Die zwei Hauptgründe für die Umrüstung auf Xenon-Scheinwerfer sind die individuelle Verschönerung der Fahrzeugfront aufgrund der modernen Linsenscheinwerfer und das Erzielen einer besseren Ausleuchtung. Auch der Aspekt der Sicherheit spielt natürlich eine Rolle. Die Xenon-Scheinwerfer erreichen in Sekundenschnelle ihre volle Lichtstärke und sind strahlend hell im Gegensatz zu herkömmlichen Halogenscheinwerfern. Die bläulichen Xenon-Scheinwerfer sind sogar massiv heller als die normalen Scheinwerfer mit Halogen-Glühbirnen. Dies verbessert die Sicht des Autofahrers. Das hellere Licht bringt jedoch auch einen Nachteil mit sich. Manchmal ist es nämlich einfach zu hell und erzeugt damit einen gegenteiligen Effekt.
Wird ein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer oder auch der Fahrer selbst geblendet, kann es sogar zu einem Unfall führen. Eine weitere Gefahr stellt die falsche Einstellung des Xenon-Brenner dar. Damit kann es passieren, dass sich der Lichtkegel eher nach oben anstatt auf die Fahrbahn richtet. Ein Bußgeld lässt sich einfach vermeiden, indem der Fahrzeugbesitzer auf einen richtig montierten Xenon-Brenner/Scheinwerfer achtet. Hierfür einfach, während der Montage auf die Einhaltung der Vorgaben gemäß § 50 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVZO) achten.
Montage der Xenon-Scheinwerfer
Fahrzeugbesitzer sollten unbedingt auf den richtigen Einbau von Xenon-Scheinwerfern achten, wenn sie ein Bußgeld vermeiden wollen. Nur mit dem Austausch des Leuchtmittels oder des Scheinwerfers ist die Sache nämlich nicht erledigt. Es müssen zusätzlich in der Regel am Fahrzeug bestimmte Änderungen vorgenommen werden. Das Kraftfahrzeug muss die Voraussetzungen des § 50 Absatz 2 der StVZO erfüllen. Demnach dürfen Xenon-Scheinwerfer folgende Fahrzeuge besitzen:
- Autos mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung
- Autos mit einer Scheinwerferreinigungsanlage (ab einer Leuchtkraft von mehr als 2.000 Lumen)
- Autos mit einem eingebauten System für das dauerhafte Einschalten des Abblendlichts trotz der Verwendung des Fernlichts
Bevor der Xenon-Scheinwerfer nachgerüstet und womöglich eine Strafe riskiert wird, sollten vorab überprüft werden, ob die genannten Kriterien am Fahrzeug vorhanden oder umsetzbar sind. Ein Bußgeld aufgrund einer Xenon-Beleuchtung droht beim Einbau von Lichtquellen, die für das Fahrzeug und deren Bauart nicht zugelassen sind. Jede Änderung der Beleuchtungsanlage kann unter Umständen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Um dies zu vermeiden also unbedingt die Änderungen nach dem Einbau der Xenon-Beleuchtung abnehmen und eintragen lassen. Und zusätzlich muss man auf die Montage von Xenon-Scheinwerfern achten, die im Straßenverkehr erlaubt und in Deutschland zugelassen sind. Beim Kauf also unbedingt auf ein Scheinwerferset achten, das eine allgemeine Betriebserlaubnis enthält.
Tipp: eventuell ist eine Umrüstung auf LED-Scheinwerfer sogar eine günstigere/einfachere Alternative. Auch hier gibt es komplette Scheinwerfer zum Tausch. Alternativ kann aber auch nur der Wechsel vom Leuchtmittel möglich sein. Zudem kann man sich die Nachrüstung der Scheinwerferreinigungsanlage sparen. Diese ist gesetzlich beim LED-Scheinwerfer nämlich nicht vorgeschrieben!
Bußgeldhöhe aufgrund Xenon-Ausfalls
Xenon-Nachrüstungen bringen nur ein Bußgeld mit sich, wenn sie illegal eingebaut und die Vorschriften missachtet wurden. Nachfolgende Tabelle verdeutlicht, für welche Ordnungswidrigkeit aufgrund einer falschen Xenon-Beleuchtung ein Bußgeld verhängt wird und in welcher Höhe.
Verstoß | Folgen |
---|---|
Beleuchtungseinrichtung nicht zulässig | 20 Euro Bußgeld |
Beleuchtungseinrichtung verschmutzt | 20 Euro Bußgeld |
… und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 25 Euro Bußgeld |
… es kam zu einem Unfall | 35 Euro Bußgeld |
Fahren eines Kfz ohne Betriebserlaubnis | 50 Euro Bußgeld |
… zudem Verkehrssicherheit beeinträchtigt | 90 Euro Bußgeld + 1 Punkt |
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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