Schon die Tatsache, dass man eine Bauartgenehmigung oder eine ABE nach dem Tuning beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nicht bei sich führt, kann dazu führen, dass ein Bußgeld verhängt wird, wenn man kontrolliert wird. Wird das komplette Fahrzeug ohne eine gültige Betriebserlaubnis im Straßenverkehr geführt, kann ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro verhängt werden. Wird beim Fahren ohne die erforderliche Betriebserlaubnis auch noch die Umwelt beeinträchtigt, erhöht sich der Bußgeldbescheid sogar auf 90 Euro.
Was ist ein Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid im Straßenverkehrsrecht führt zu einer Geldbuße, oftmals zu Punkten in Flensburg oder sogar zu einem Fahrverbot. Hierzu verschickt die Verwaltungsbehörde einen entsprechenden Bescheid, aus dem hervorgeht, dass der Adressat wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt wird, die er begangen hat. Schon der Bescheid der Behörde ist Bestandteil des Bußgeldverfahrens. Erfasst wird die Ordnungswidrigkeit, beispielsweise durch eine Polizeikontrolle. In dem Anhörungsbogen, den der Adressat erhält, können dann Einwände gegen die Beschuldigung vorgetragen werden. Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene im Übrigen einen Einspruch innerhalb der gesetzten Frist einlegen. Entweder wird dem Einspruch seitens der Behörde stattgegeben oder aber es erfolgt eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft. Hier wird der Sachverhalt weiter geprüft und an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Entweder wird das Verfahren dann eingestellt oder aber das Gericht verhängt ein Bußgeld, oder Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?
Die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid infolge einer Ordnungswidrigkeit verjährt nach drei Monaten. Wird der Bescheid innerhalb der Frist nicht zugestellt, ist die Angelegenheit erledigt, es sei denn, die Verjährungsfrist wurde unterbrochen. Dies ist der Fall, sobald ein Anhörungsbogen verschickt worden ist, eine Vernehmung des Betroffenen vorgenommen wurde, eine Hauptverhandlung angesetzt wurde, oder aber die Akte an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden ist.
Was geschieht, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird?
Sollte der Bußgeldbescheid nicht innerhalb der Zahlungsfrist von 2 Wochen bezahlt worden sein, erhält der Betroffene zunächst eine Mahnung. Erst im Anschluss hieran ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der Zwangs-vollstreckt werden kann, notfalls auch durch Erzwingungshaft. Hinsichtlich der Vollstreckung gibt es ebenfalls eine Verjährung, die bei Geldbußen bei drei Jahren liegt, es sei denn, das Bußgeld liegt bei über 1.000 Euro. Dann beträgt die Vollstreckungsverjährung fünf Jahre.
Wie lang ist die Einspruchsfrist?
Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 2 Wochen ab dem Tag der Zustellung, der auf dem Bescheid vermerkt ist. Wenn Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten, sollten Sie sofort agieren. Denn der Bescheid wird zumeist per Zustellungsurkunde zugestellt. Das zugestellte Datum bestimmt hierbei den Beginn der Verjährung. Einspruch können Sie selbst einlegen oder ein Anwalt. Ein Anwalt kann auch die Prüfung übernehmen, ob beispielsweise ein Fehler im Bußgeldbescheid vorliegt. Dies kommt sehr häufig vor. So kann es immer wieder Formfehler geben, die ein Anwalt sofort erkennt. Dies können Fehler bei Adressen, Kennzeichen oder weiteren Angaben sein. Auch muss ein Bescheid immer eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Enthält ein Bußgeldbescheid einen Fehler, dann lohnt sich das Vorgehen hiergegen. Ein Einspruch ist dann meist erfolgreich und der Bescheid muss sodann wieder aufgehoben werden.
Fazit zum Bußgeldbescheid!
Ein Bußgeldbescheid sollte nicht ignoriert werden. Gibt es Gründe, die gegen den Bußgeldbescheid sprechen, sollte gegen diesen mit einem Einspruch vorgegangen werden. Hierzu gibt es eine Einspruchsfrist, die 2 Wochen beträgt. Wer seinen Bußgeldbescheid vollkommen ignoriert, nichts unternimmt und diesen auch nicht bezahlt, riskiert letztlich eine Zwangsvollstreckung, die auch mit einer Erzwingungshaft enden kann. Viele Bußgeldbescheide enthalten Rechtsfehler, weshalb es sich oftmals lohnt, hiergegen gleich einen Einspruch einzulegen.
Die wichtigsten Infos zusammengefasst:
- Bußgeldbescheid kann hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich ziehen
- Verwaltungsbehörde nutzt häufig einen Bescheid, wenn der Adressat eine Ordnungswidrigkeit begangen hat
- Bescheid ist meist Bestandteil eines Bußgeldverfahrens
- Ordnungswidrigkeiten landen in der Regel, gegenüber Straftaten, häufig nicht vor Gericht
- Vor dem Bußgeldbescheid erhält man einen Anhörungsbogen zur Möglichkeit, sich zunächst in Form einer schriftlichen Anhörung, zum Sachverhalt äußern zu können
– sind dessen Angaben korrekt, ist man verpflichtet den Anhörungsbogen mit den Personendaten zurückzuschicken - in Deutschland gilt die Fahrerhaftung
- Bußgeldverfahren besteht aus mehreren Schritten
– Erfassung vom Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
– Zusendung Anhörungsbogen, ggf. Zeugenfragebogen
– Zusendung Bußgeldbescheid - Bußgeldbescheid enthält Angaben zur Person und zur begangenen Ordnungswidrigkeit und Beweismittel wie „Blitzerfotos“
- Bußgeldbescheid informiert darüber, wann er seine Rechtskraft erreicht (Im Normalfall 14 Tage nach Zustellung)
- Nach Zustellung hat Empfänger 14 Tage Zeit Einspruch gegen den Bescheid einzulegen
- Kosten hängen von der Ordnungswidrigkeit ab
- auch ein Einspruch gegen einen fehlerfreien Bußgeldbescheid kann sich lohnen und beispielsweise zur Senkung der Höhe eines Fahrverbotes, zur Reduzierung des Bußgeldes oder der drohenden Punkte führen
- Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Delikt (Blitzer, Abstand, Drogen, Alkoholfahrt von 1,1 Promille oder mehr etc.)
- Zustellungsurkunde enthält das Zustellungsdatum vom Bußgeldbescheid
- Bußgeldbescheide aus dem Ausland aufgrund des EU-Vollstreckungsabkommens und der EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßensicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ können über eine deutsche Behörde eingezogen werden
– Vollstreckung eines Bußgeldes aufgrund einer Ordnungswidrigkeit außerhalb der EU wird nahezu nie durchgeführt
Bußgelder – haben die Behörden immer recht?
Flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, so sind hohen Kosten fast immer inbegriffen. Sie beinhalten nicht nur die eigentlichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, sondern auch die Gebühren vom Bußgeldbescheid. Wir sind der Meinung, nicht immer sollte der Bescheid sofort bezahlt werden. Behörden können Fehler machen! Zwar ist im Falle eines Einspruchs nicht gewährleistet, dass der Beschuldigte danach besser dasteht, die Chance ist aber durchaus vorhanden. Doch es besteht auch die Möglichkeit, dass noch härtere Sanktionen beim erneuten Überprüfen der Tat gegen Sie verhängt werden. Hier hilft am Ende nur ein Anwalt weiter, welcher das Risiko für Sie einschätzen kann. PS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie zusammengefasst:
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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Punkte, Bußgeld, Fahrverbot: die Geschwindigkeits-überschreitung! |
Keine komplette Vollkasko-Versicherung mit einem Motor-Tuning? |
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