Seit dem 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog nach dem einstimmigen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz und dem früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in Kraft. Die Änderungsverordnung in Form einer ersten Verordnung im Hinblick auf die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) hatte man dazu am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet. Zuvor hatte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle mit voller Stimmzahl zugestimmt. Damit wurde ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundesminister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt. Wofür Autofahrerinnen und Autofahrer nun tiefer in die Tasche greifen müssen, erfahrt Ihr hier. Tipp: Mit unserem Rechner für Verstöße im Straßenverkehr mit dem Pkw, dem Fahrrad oder dem E-Scooter kann man direkt die zu erwartenden Strafe berechnen.
Deutlich höhere Strafen für Raser
Wer zu schnell fährt, muss mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.
- Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 16 und 20 km/h erhöht sich das Bußgeld um das Doppelte. Innerorts steigt das Verwarngeld von 35 auf 70 Euro, außerhalb geschlossener Ortschaften von 30 auf 60 Euro.
- Punkte in Flensburg bekommt, wer innerorts mehr als 21 km/h zu schnell fährt.
- Für Raser wird es besonders teuer. Wer innerorts statt der erlaubten 50 km/h etwa mit 91 km/h erwischt wird, muss nun 400 Euro zahlen.
- Bei den Fahrverbotsgrenzen bleibt aber alles beim Alten. Fahrverbote drohen innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h. Wer außerorts 41 km/h zu schnell ist, muss seine Fahrerlaubnis ebenso abgeben wie, die, die wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell, unterwegs waren.
Falschparker werden mehr zur Kasse gebeten
Auch für Falschparker wird es seit der BKatV-Novelle richtig teuer. Hier steht primär der Schutz von Radfahrern sowie Fußgängern im Focus.
- Für das Parken auf Fuß- und Radwegen, das Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe sollen Verkehrssünder jetzt mit bis zu 110 Euro belangt werden.
- Werden durch das rechtswidrige Parken in zweiter Reihe oder auf Fuß- und Radwegen andere Personen behindert oder gefährdet (schwere Verstöße), bekommt man zusätzlich 1 Punkt in Flensburg. Gleiches gilt für eine Sachbeschädigung oder das rechtswidrige Halten und Parken über die Dauer von einer Stunde hinaus.
- Das unbefugte Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen schlägt mit 55 Euro zu Buche, ebenso das unberechtigte Parken auf speziellen Parkplätzen für Elektroautos oder für Carsharing-Fahrzeuge.
- Wer an unübersichtlichen Stellen wie Kurven oder im Kreuzungsbereich parkt, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.
- Das Parken und Halten im Park- und Halteverbot kostet nun 25 Euro.
Rettungsgasse
Verkehrsteilnehmer, die bei einem Verkehrsunfall keine Rettungsgasse bilden, müssen für dieses Vergehen tief in die Tasche greifen. Das Bußgeld sieht 200 bis 320 Euro vor. Zusätzlich gibt es 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Wer durch die Rettungsgasse fährt, muss mindestens 240 Euro zahlen und den Führerschein für 1 Monat abgeben. Werden andere Personen behindert oder gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt, für den sind bis zu 320 Euro fällig.
Sonstige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
- Das rechtswidrige Nutzen von Geh- und Radwegen sowie linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen hat jetzt ein Bußgeld von bis zu 100 Euro zur Folge.
- Auch die sogenannten Auto-Poser müssen für ihre Lärm- und Abgasbelästigung und unnützes Hin- und Herfahren jetzt bis zu 100 Euro bezahlen.
- Beim Rechtsabbiegen müssen Fahrer von Fahrzeugen ab 3,5 t jetzt Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) fahren. Verstöße hiergegen werden mit 70 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer beim rücksichtslosen Abbiegen gefährdet, erhöht sich das Bußgeld von bisher 70 auf 140 Euro. Zudem gibt es 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Für Radfahrer, die beim Abbiegen Fußgänger gefährden, werden 70 Euro fällig, und es gibt 1 Punkt.
- Auch sieht die BKatV-Novelle die Anpassung anderer Geldbußen vor, wie etwa für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen, die beim Ein- bzw. Aussteigen entstehen.
2021 Bußgeldkatalog – Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße Bußgeldkatalog 2021/2022 download
- Für einfache Pkw bis 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen seit 09.2021 folgende Geldbußen in Euro:
innerorts | außerorts | |
---|---|---|
Überschreitung in km/h | BKat neu | BKat neu |
bis 10 | 30 | 20 |
11 – 15 | 50 | 40 |
16 – 20 | 70 | 60 |
21 – 25 | 115 | 100 |
26 – 30 | 180 | 150 |
31 – 40 | 260 | 200 |
41 – 50 | 400 | 320 |
51 – 60 | 560 | 480 |
61 – 70 | 700 | 600 |
über 70 | 800 | 700 |
- Mit Pkw samt Anhänger/Fahrzeuge schwerer als 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen seit 09.2021 folgende Geldbußen in Euro:
innerorts | außerorts | |
---|---|---|
Überschreitung in km/h | BKat neu | BKat neu |
bis 10 | 40 | 30 |
11 – 15 | 60 | 50 |
bis 15 (länger als 5 min) | 160 | 140 |
16 – 20 | 160 | 140 |
21 – 25 | 175 | 150 |
26 – 30 | 235 | 175 |
31 – 40 | 340 | 255 |
41 – 50 | 560 | 480 |
51 – 60 | 700 | 600 |
über 60 | 800 | 700 |
- Mit Fahrzeugen, die mit gefährlichen Gütern unterwegs sind oder Passagierbusse gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen seit 09.2021 folgende Geldbußen in Euro:
innerorts | außerorts | |
---|---|---|
Überschreitung in km/h | BKat neu | BKat neu |
bis 10 | 70 | 60 |
11 – 15 | 120 | 70 |
bis 15 (länger als 5 min) | 320 | 240 |
16 – 20 | 320 | 240 |
21 – 25 | 360 | 280 |
26 – 30 | 480 | 400 |
31 – 40 | 640 | 560 |
41 – 50 | 800 | 700 |
51 – 60 | 900 | 800 |
über 60 | 950 | 900 |
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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