Ein formaler Fehler hatte dafür gesorgt, dass der Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2020 nicht umgesetzt werden konnte. Der Bundesrat hat nun aber erneut darüber entschieden und zudem sogar einige Maßnahmen verschärft. Im Augenblick fehlt nur noch die Unterschrift des amtierenden Verkehrsministers (Andreas Scheuer, seit 14. März 2018).
Die Änderungen!
Neben höheren Strafen für die Überschreitung der geltenden Geschwindigkeit gibt es auch höhere Strafen für Verstöße beim Parken. Ziel ist es, dass die Sicherheit im Verkehr zu jeder Zeit gegeben ist. Demnach sollten insbesondere Fußgänger sowie Fahrradfahrer besser geschützt werden. Die Änderung geht im Übrigen auf die Einigung zwischen Bund und Ländern aus April 2021 zurück. Damit der neue Bußgeldkatalog letztendlich in Kraft treten kann, muss nur noch der amtierende Verkehrsminister Andreas Scheuer die neue Verordnung unterschreiben. Der neue Bußgeldkatalog würde dann nach drei Wochen nach der Unterschrift in Kraft treten. Erwartet wird, dass dies noch in diesem Herbst eintritt.
Neue Regelungen
- Wer auf einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt parkt oder aber Rettungsfahrzeuge behindert, der muss mit einer Strafe bis zu 100 Euro rechnen.
- Wer künftig unberechtigt auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte parkt, muss anstatt bisher 35 Euro nun 55 Euro zahlen.
- 70 Euro werden für Lkw-Fahrer fällig, wenn diese beim Rechtsabbiegen innerhalb einer Ortschaft nicht Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Zwischen 200 Euro und 320 Euro Strafe sowie ein Monat Fahrverbot kommen auf Autofahrer zu, die keine Rettungsgasse bilden beziehungsweise diese unerlaubterweise benutzen.
- Ein Knöllchen in Höhe von bis zu 55 Euro wird fällig, wenn das Fahrzeug im Halte- beziehungsweise Parkverbot abgestellt wird.
- Ebenfalls 55 Euro werden fällig, sollte ein Fahrzeug widerrechtlich auf einem Carsharing-Parkplatz oder aber einem E-Auto-Ladeplatz abgestellt werden.
- Bis zu 100 Euro müssen sogenannte Auto-Poser bezahlen, wenn diese unnötigen Lärm sowie vermeidbare Abgase verursachen. Zudem ist unnützes Hin- und Herfahren ebenfalls mit einer Strafe bis zu 100 Euro belegt.
- Bis zu 100 Euro anstatt bisher 25 Euro Buße müssen Autofahrer zahlen, wenn sie Geh- oder Radwege sowie Seitenstreifen unzulässigerweise befahren.
Für Temposünder gelten die folgenden Änderungen!
- Die Verwarngelder bei der Überschreitung der Geschwindigkeit in Höhe von bis zu 20 km/h werden allesamt verdoppelt.
- Dies bedeutet, dass bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit in der Ortschaft bis zu 10 km/h künftig 30 Euro anstatt 15 Euro fällig werden, bei einer Überschreitung von 11 bis 15 km/h sind es 50 Euro anstatt 25 Euro und bei einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h anstatt 35 Euro sind es nun 70 Euro.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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