Mittwoch , 21. Februar 2024
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Neuer Bußgeldkatalog in der Kritik – Scheuer denkt nach!

Lesezeit 5 Min.

Neuer Bußgeldkatalog in der Kritik – Scheuer denkt nach!

Seit dem 28. April gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog. Ein Bußgeldkatalog, welcher bereits vor seiner Einführung hart diskutiert wurde. Für Kritiker geht die Regierung mit diesen Maßnahmen viel zu weit, diese rechtfertigt ihre Regeln allerdings damit, Verkehrstote und Schwerstverletzte verhindern zu wollen. Doch durch die viele Kritik an den harten Strafen könnte nun vielleicht eine Kehrtwende kommen. Denn Bundesverkehrsminister Scheuer denkt offenbar über eine Änderung der Strafen nach. Und erntet auch hierfür wieder Kritik. Doch beginnen wir mal ganz vorn.

Bußgeldkatalog 2020 – der harte Kampf gegen Raser

Neuer Bußgeldkatalog in der Kritik – Scheuer denkt nach!

Mit dem neuen Bußgeldkatalog hat es die Regierung offenbar genau auf eines abgesehen, den Kampf gegen Raser und Temposünder. Denn bereits bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung war seit Ende April nun der Führerschein eingezogen. Wer nämlich innerorts die Geschwindigkeit um 21 km/h überschreitet, der muss ab sofort mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Neben einem Punkt im Verkehrsregister in Flensburg und 80 Euro Bußgeld ist nun auch der Führerschein für einen Monat eingezogen. Außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Fahrverbot ab einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h. Und zwar bereits beim ersten Verstoß! Weiterhin drohen härtere Strafen beim Parken. Wer sein Auto zukünftig in einer unübersichtlichen Stelle wie etwa einer Kreuzung abstellt, zahlt jetzt 35 statt 15 Euro. Wer eine Feuerwehrzufahrt blockiert, sogar 55 Euro anstatt den bisherigen 35 Euro. Auch das Behindern von Rettungsfahrzeugen und Einsatzkräften wird nun teuer.

Es drohen jetzt 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer im Stau sogar unerlaubt durch eine Rettungsgasse fährt, muss mit 320 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch der Schutz von Radfahrern ist ein Hauptthema in den Neuerungen des Bußgeldkataloges 2020. Auf Radwegen am Straßenrand darf nicht mal mehr gehalten werden, sonst gelten 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Auch das Überholen von Radfahrern ist nicht einfach so erlaubt. Innerorts gelten 1,5 Meter Abstand zum Radfahrer, außerorts sind sogar 2 Meter einzuhalten. Ist das nicht möglich, muss man hinterherfahren oder warten bis der Radfahrer anhält um die folgenden Autos (es müssen mindestens 3 Stück sein) vorbeilässt.

Bußgeldkatalog 2020 – Nach erfolgreicher Einführung nun die Änderung?

Doch nachdem Verkehrsminister Andreas Scheuer zunächst sehr zufrieden über die Änderungen im Bußgeldkatalog schien, denkt der CSU Politiker nun offenbar über eine Überarbeitung und sogar Rücknahme mancher Eckpunkte nach. Der bereits für die misslungene PKW-Maut ZURECHT stark kritisierte Scheuer steht somit erneut kritisch in den Medien und der Öffentlichkeit. Etwa zur zweiten Jahreshälfte solle der neue Strafenkatalog in einer überarbeiteten Version verkündet werden. Zu befürchten ist, dass das Fahrverbot für Temposünder der Grund der Überarbeitung sein wird. Doch gerade dieser Punkt war doch extra zum Schutz der Verkehrsteilnehmer eingeführt worden. Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln gab es harte Kritik an den Strafen. Kritiker sahen das Fahrverbot zu schnell auf die Verkehrsteilnehmer zu kommen. Denn bereits bei einmaliger Überschreitung innerorts von 21 km/h, außerorts von 26 km/h, drohte ab sofort das Fahrverbot. Nun melden sich bereits die Kritiker des anderen Lagers zu Wort.

Neuer Bußgeldkatalog in der Kritik – Scheuer denkt nach!

Die Grünen lehnen eine Überarbeitung beispielsweise direkt ab. „Die Maßnahmen des Bußgeldkataloges und die eingeführten Maßnahmen seien verhältnismäßig„, heißt es aus Parteikreisen der Grünen. Zumal die Neuerungen extra zum Schutz vor Unfällen, Unfalltoten und Schwerverletzten eingeführt worden sind, machen Scheuers Pläne zur Rücknahme einzelner Punkte in den Augen der Kritiker wenig Sinn. Allerdings wissen wir, es sind auch die Grünen, die kürzlich erst mit Aussagen wie „das Autofahren muss unattraktiver werden“ für viel Gelächter sorgten, sodass wir hoffen das irgendwelche fixen Ideen der Grünen bei wichtigen Entscheidungen wie dem Bußgeldkatalog nicht wirklich beachtet werden.

das ist der Stand am 18.05.2020

Stand heute scheint es als wird Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die „unverhältnismäßig“ für Übertretungen der Geschwindigkeitsbegrenzung um 21 km/h oder mehr innerorts, bzw. 26 km/h außerorts, noch einmal Überarbeiten. Insbesondere das einmonatige Fahrverbot wird wohl überdacht werden. Konkret hat Scheuer die Bundesländer in einer Videobotschaft darum gebeten „dies wieder in den alten Stand zurückzubringen“. Unverändert bleiben wohl aber die anderen Neuerungen in der Straßenverkehrs-Ordnung. Das gilt besonders für die Abstandsregeln beim Überholen von Fußgängern und Fahrradfahrern und auch die verschärften Bußgelder werden wohl bestehen bleiben. Alles in allem bleibt es spannend, die Diskussionen zum neuen Bußgeldkatalog gehen sicher noch lange weiter.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. 1 Schritt vor zwei zurück.
    So ist unser Autominister .
    Warum wurden diese Maßnahmen eingeführt,weil einige sich nicht an das Gesetz das für alle gilt ,halten.
    Es muss erst weh tun ,und das ins besonder im Geldbeutel.
    Vernunft wir man nicht durch reden erzielen,nur über den Geldbeutel.

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