Montag , 22. April 2024
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Bußgeldkatalog mit härteren Strafen für die Tuning-Branche

Lesezeit 3 Min.

Bußgeldkatalog mit härteren Strafen für die Tuning-Branche

Auf der Verkehrsministerkonferenz in Saarbrücken haben die Länder-Verkehrsminister härtere Strafen für Drängler, Raser und die als „Auto-Poser“ genannten Fahrer von getunten Autos beschlossen. Im Fokus stand dabei eine beträchtliche Erhöhung des Sanktionsniveaus für das Übertreten der erlaubten Geschwindigkeit und darüber hinaus eine Absenkung der Schwelle für Fahrverbote sowie den Führerschein-Entzug für Raser. Einstimmig habe man beschlossen, dass der Bußgeldkatalog sich deutlich verschärfen soll. Dazu müssen neue Definitionen her was ein gefährliches Verhalten im Straßenverkehr ist und entsprechend werden die Strafen dann angepasst. Und natürlich hat man auch wieder die Tuner im Visier. Besonders die Menschen die durch lautstarkes Hin- und Herrasen in den Städten, unnützes Gas geben und illegale technische Änderungen am Fahrzeug auffallen soll es erwischen.

Bußgelder locker dreistellig

Bußgeldkatalog mit härteren Strafen für die Tuning-Branche

Während aktuell nur Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie illegale Autorennen deutlich härter belangt werden können soll sich das schon bald auf „vermeidbare Belästigungen“ ausweiten. Die bisherigen Ordnungswidrigkeiten für „unnötigen Lärm“ & „vermeidbare Abgasbelästigungen“ liegen bei 10€ und für das „sinnlose Hin- und Herfahren in Städten werden 20€ fällig insofern andere dadurch belästigt werden. Darüber hinaus sollen auch die Strafen für Alkohol oder Handy am Steuer erhöht werden und das alles soll dazu führen, dass die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 um 40% verringert wird.

Tuning von E-Scootern wird boomen

Zeitgleich bringt man allerdings die E-Tretroller-Verordnung (Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung – eKFV) an den Start die dafür sorgt, dass die Führerscheinpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge entfällt. Diese Verordnung splittet die E-Scooter in zwei Klassen. Variante 1 bis 12 km/h und Variante 2 bis 20 km/h. Mit dem vollendeten 12. Lebensjahr sind E-Scooter erlaubt, die bauartbedingt 12 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen. Hat man das 14. Lebensjahr vollendet dürfen es Scooter sein, die 20 km/h erreichen. Wir sind gespannt…

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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