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BVerfG fällt Urteil gegen Blitzerbescheid! Alle Infos dazu!

Lesezeit 4 Min.

BVerfG fällt Urteil gegen Blitzerbescheid! Alle Infos dazu!

Zu schnell gefahren und geblitzt? Hier erfahren Sie alles über die Rohmessdaten der Radargeräte, sowie das aktuellste BVerfG-Urteil und dazu erhalten alle Informationen wie Sie gegen ein Blitzerurteil Einspruch erheben können. Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht durch ein Urteil die Rechte von geblitzten Autofahrern deutlich verbessert. Und das will was heißen! Wann wurde zuletzt eigentlich irgendetwas für den Autofahrer verbessert? Lange her! Doch wie können bereits geblitzte Verkehrsteilnehmer nun auf das Urteil reagieren? Laut dem Urteil (Az.: 2 BvR 1616/18) des BVerfG vom 15. Dezember 2020 steht es jedem Autofahrer, der Zweifel am Blitzer hat zu, die Rohmessdaten des betroffenen Radargeräts kontrollieren zu dürfen. Nur mit diesem Recht könnte ein faires Verfahren gegen die Betroffenen geführt werden.

Experten begrüßen das Urteil des BVerfG

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Verkehrsrechtsexperten und Fachanwälte für Verkehrsrecht begrüßen das Urteil des Höchstgerichts. Ihrer Aussage nach ist es sehr erfreulich, dass nun auch von oberster Instanz bestätigt wurde, dass Autofahrer den Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine unbekannte Black Box nicht einfach hinnehmen müssen. Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes müssten Gerichte sowieso jede Messung unter Einbeziehung aller Fakten prüfen. Zudem könnten Anwälte unter Umständen auch entsprechende Beweise beantragen um die Gültigkeit der Strafe nachvollziehen zu können. Ob nun aber Bußgeldbescheide oder Gerichtsentscheidungen durch den Entscheid wieder aufgerollt werden könnten, halten Experten für fraglich, da eine fehlerhafte Messung erst bewiesen werden müsste, was in der Vergangenheit aber noch nie möglich war.

Urteil basiert auf einem Fall aus 2017!

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Der betroffene Autofahrer soll laut Radargerät außerorts 30 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein und wurde daher mit einer Strafe von 160 Euro und dem Führerscheinentzug für einen Monat belegt. Da in der Ermittlungsakte aber relevante Details fehlten, ging der Betroffene gerichtlich gegen das Blitzerurteil vor. Mit dem Urteil vom 15. Dezember wurde der Beschwerde vom Verfassungsgerichtshof stattgegeben und somit die Rechte der Autofahrer gestärkt.

Vor dem Urteil des BVerfG kassierte der Betroffene bereits zwei Niederlagen vor Gericht!

Obwohl der betroffene Mann und sein Anwalt nach einer Beschwerde bei der zuständigen Bußgeldstelle Einsicht in das Messprotokoll und das Messergebnis, sowie in die Bedienungsanleitung und den Eichschein des Radargeräts bekommen hatten, wurde Ihnen die Einsicht in die Lebensakte des Messgeräts und den dazugehörigen Rohmessdaten verweigert. Daraufhin klagten sie beim zuständigen Amtsgericht in Hersbruck (Franken). Doch die Klage blieb erfolglos, da es sich laut dem Richter um ein standardisiertes Messverfahren handelte, das Messgerät beanstandungslos geeicht war und von geschultem Personal nach den Richtlinien des Herstellers verwendet wurde. Daraufhin reichte der Herr eine erneute Klage beim Oberlandesgericht Bamberg ein. Aber auch das OLG wies die Klage ab. Als letzte Instanz hob das BVerfG alle bisherigen Entscheidungen auf und übergab den Fall zurück an das Amtsgericht.

Nur mit stichhaltigen Beweisen kann gegen ein Blitzerurteil vorgegangen werden

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Laut BVerfG sollte das Bußgeldverfahren aufgrund der Vielzahl der Verstöße einfach gehandhabt werden. Zudem sollte niemand ohne konkrete Beweise die Richtigkeit der Messung anzweifeln können. Doch der BVerfG räumte Betroffenen das Recht ein, Informationen außerhalb Ihrer Akte überprüfen zu dürfen. Sollten danach konkrete Beweise für eine fehlerhafte Messung vorliegen, liegt es in der Hand des Gerichts über den Verstoß zu entscheiden. Um ein Urteil fällen zu können, kann das Gericht auf die Hilfe eines Sachverständigen zurückgreifen. Das bedeutet, dass nur eine Behauptung noch kein Grund für eine gerichtliche Untersuchung ist, erst müssen konkrete Beweise vorgelegt werden.

Großteil der Messgeräte speichert keine Rohmessdaten

Im betroffenen Fall wurde als Geschwindigkeitsmessgerät der PoliScan SM1 von Vitronic eingesetzt. Dieses Modell ist wie auch andere Messgeräte heftig unter Beschuss geraten, da diese Geräte keine Rohmessdaten speichern. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands beschloss daher bereits 2019, dass das Modell Traffistar S350 nicht mehr zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden darf, bis der Hersteller des Geräts, die Firma Jenoptik ein Software-Update ausgeführt hat.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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