Jeder kennt sie, die teils lustigen Videoaufnahmen, die im Straßenverkehr skurrile Szenen zeigen. Oft handelt es sich bei den Aufnahmen aber nicht um lustige Clips, sondern um auf Video festgehaltene Unfälle. Das Festhalten von Verkehrsverstößen und Unfällen ist auch der eigentliche Sinn und Zweck der sogenannten Dashcams. Dashcams, die bislang hauptsächlich im ausländischen Straßenverkehr im Einsatz waren, sind in Deutschland aktuell noch sehr umstritten. Zwar ist der Einsatz de kleinen Cams nicht pauschal illegal, jedoch kann man beim Filmen von anderen in bestimmten Fällen damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass per Gesetz die Veröffentlichung von Aufnahmen, die von anderen Personen, Verkehrsteilnehmern und Nummernschildern gemacht werden, untersagt ist.
Die Aufnahme kann strafbar sein!
Veröffentlicht man die Aufnahmen der eigenen Dashcam, dann verstößt man gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung und macht sich unter Umständen strafbar. Im Hinblick auf Dashcams sind es primär die Datenschützer, die über die potenzielle Einführung der kleinen Kameras im Straßenverkehr, besorgt sind. Sie fordern, dass Dashcams nur in speziellen Fällen erlaubt sein sollen, wie dann, wenn es sich um einen unmittelbaren Unfall handelt. Aktuell ist das Filmen mit Dashcams oder anderen Kameras nur dann gestattet, wenn es relevante Gründe dafür gibt. Das heißt, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass das Filmen im Sinne der Wahrnehmung berechtigter Interessen ist und die zu schützenden Interessen des Betroffenen dabei nicht überwiegen. Das Speichern von Videoaufnahmen, die mit der Dashcam gemacht wurden, ist zudem nur dann erlaubt, wenn die Aufnahmen anschließend einem Gericht oder der Polizei vorgelegt werden.
Dashcams: Datenschützer sind besorgt!
Wer Dashcams in unerlaubter Weise in Deutschland verwendet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei falscher und unerlaubter Nutzung können die Datenschutzaufsichtsbehörden, für Privatpersonen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 20 Mio. € (!!!) verhängen. Unternehmen müssen mit Bußgeldern von bis zu 4 % des jährlichen Umsatzes rechnen. Ebenfalls untersagt ist in Deutschland die Nutzung einer Dashcam, um mit den damit gemachten Aufnahmen Verstöße von anderen Verkehrsteilnehmern bei der Polizei anzuzeigen. Diese Aufnahmen sind in der Regel Teil der Strafverfolgung, die ausschließlich der Polizei und den zuständigen Behörden obliegt. Doch selbst Polizei und Behörden können nicht in jedem Fall von Aufnahmen dieser Art Gebrauch machen. Vor Gericht haben Dashcam-Videoaufnahmen aber dennoch Beweiskraft und das auch dann, wenn es sich um wahllose (anlasslose) Aufzeichnungen handelt. Entschieden hat das bereits 2018 der Bundesgerichtshof!
Allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass im Vorfeld eine Güter- und Interessenabwägung vorgenommen wird. Der Bundesgerichtshof verwies bei seiner Entscheidung darauf, dass auch die Beweisnot zu berücksichtigen sei, die im Straßenverkehr häufig aufgrund dessen Schnelligkeit vorhanden ist. Im Ausland ist die Gesetzeslage im Hinblick auf den Einsatz von Dashcams je nach Land, sehr unterschiedlich. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Autofahrer immer explizit über die geltenden Regeln im jeweiligen Land informieren. Denn je nach Land können auch dort hohe Bußgelder auf Autofahrer zukommen.
In der folgenden Übersicht wurden die Regeln für einige Reiseländer festgehalten:
- Serbien: Filmen mit Dashcams nur dann erlaubt, wenn in geringer Auflösung aufgezeichnet wird. Irrelevante Daten müssen nach 5 Tagen gelöscht werden.
- Ungarn: Filmen mit Dashcams nur dann erlaubt, wenn in geringer Auflösung aufgezeichnet wird. Irrelevante Daten müssen nach 5 Tagen gelöscht werden.
- Spanien: Filmen mit Dashcams nur dann erlaubt, wenn in geringer Auflösung aufgezeichnet wird. Irrelevante Daten müssen nach 5 Tagen gelöscht werden.
- Tschechien: Filmen mit Dashcams nur dann erlaubt, wenn in geringer Auflösung aufgezeichnet wird. Irrelevante Daten müssen nach 5 Tagen gelöscht werden.
- Polen: Die Dashcams müssen leicht vom Auto zu entfernen sein, Videoaufnahmen müssen nach bestimmter Zeit überschrieben werden.
- Großbritannien: Filmen mit Dashcams nur für den privaten Gebrauch gestattet.
- Luxemburg: Einsatz von Dashcams untersagt.
- Italien: Filmen mit Dashcams nur für den privaten Gebrauch gestattet.
- Malta: Filmen mit Dashcams nur für den privaten Gebrauch gestattet.
- Schweiz: Einsatz von Dashcams untersagt.
- Niederlande: Filmen mit Dashcams nur für den privaten Gebrauch gestattet.
- Österreich: spezielle Genehmigung erforderlich.
- Norwegen: Filmen mit Dashcams nur für den privaten Gebrauch gestattet.
- Dänemark: Einsatz von Dashcams ist gestattet. Unfallbeteiligte müssen allerdings direkt über die Aufnahmen informiert werden, wenn diese als Beweismittel genutzt werden sollen.
- Frankreich: Einsatz von Dashcams ist gestattet. Unfallbeteiligte müssen allerdings direkt über die Aufnahmen informiert werden, wenn diese als Beweismittel genutzt werden sollen.
- Finnland: Einsatz von Dashcams ist gestattet. Unfallbeteiligte müssen allerdings direkt über die Aufnahmen informiert werden, wenn diese als Beweismittel genutzt werden sollen.
- Bosnien-Herzegowina: Einsatz von Dashcams ist gestattet. Unfallbeteiligte müssen allerdings direkt über die Aufnahmen informiert werden, wenn diese als Beweismittel genutzt werden sollen.
- Belgien: Einsatz von Dashcams untersagt.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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