
Dieses Urteil ist interessant! Doch, der Reihe nach. Es geschah im Frühjahr 2019, aber das Thema ist heute aktueller den je. Ein Tesla-Fahrer fährt bei Regen und schlechter Sicht auf der Landstraße und möchte das Intervall seines Scheibenwischers anpassen. Das geht aber ausschließlich über ein durch mindestens zwei Klicks erreichbares Untermenü des Touchscreens seines Tesla Model 3. Er ist dadurch für einen Moment abgelenkt und kommt von der Straße ab. Er beschädigt ein Verkehrszeichen und mehrere Bäume.
Führerscheinentzug und Geldbuße
Vom Amtsgericht Karlsruhe wurde der Fahrer dafür nun zu einer 200 Euro Geldbuße und einem Monat Führerscheinentzug verurteilt. Das OLG Karlsruhe bestätigt dieses Urteil im Frühjahr 2020. Beide Instanzen berufen sich auf den Paragraph 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, der den Umgang mit elektronischen Geräten im Auto regelt. Darunter fallen mobile Geräte wie Smartphones aber auch fest verbaute Geräte, wie der Touchscreen. Zwar darf man grundsätzlich den Blick von der Straße abwenden, wenn das die Straßen- und Sichtverhältnisse zulassen, jedoch darf dies nur kurz geschehen. Gemäß Entscheidung der Gerichte dauert die Intervalleinstellung der Tesla-Scheibenwischer aber zu lange, um sich noch im rechtssicheren Rahmen zu bewegen. Das Urteil beider Instanzen wird nun heiß diskutiert, da im Zuge der erhöhten Digitalisierung von Elektroautos und anderen Kraftfahrzeugen, immer mehr Touchscreens ins Fahrzeugcockpit einziehen. Die Gefahr der Verurteilung durch Ablenkung kann daher steigen. Ist die Bedienung vom Touchscreen im Tesla etwa illegal?
Wer ist jetzt in der Pflicht?
Nach dem Urteil sehen viele die Autohersteller in der Pflicht. Sie müssen sicherstellen, dass bei widrigen Straßen- und Verkehrsverhältnissen, alle signifikanten Funktionen jederzeit leicht zu erreichen sind. Tesla hat hier bereits nachgebessert. Die Einstellung vom Intervall kann nun auch per Sprachbefehl verändert werden. Gleichzeitig sehen viele aber auch die Fahrer in der Pflicht. Jeder weiß von seinem Smartphone oder Tablet: Touchscreens erfordern mehr visuelle Aufmerksamkeit als die gute alte Fernbedienung, deren in Fleisch und Blut übergegangene Knöpfe noch sicher im Halbschlaf bedienbar sind. Bei einem Fahrzeug mit Touchscreen ist es ratsam sich vor der Fahrt den Funktionen besonders vertraut zu machen. Im Zweifel während der Fahrt einfach rechts anhalten, die entscheidenden Einstellungen tätigen und sicher weiterfahren. Das kostet eventuell ein bisschen mehr Zeit, kann aber bares Geld sparen und scheinbar auch den Verlust des Führerscheins verhindern.
Warum kein klassischer Hebel mehr?
Wir sehen hier allerdings ganz klar die Hersteller in der Pflicht. Was spricht gegen das gute alte Einstellrad direkt am Hebel für den Scheibenwischer? Damals hat sich jeder über das erste iDrive von BMW aufgeregt. Das innovative, aber aufgrund seiner Kompliziertheit stark in der Kritik stehende iDrive-Bedienkonzept, wurde später immer mehr überarbeitet und ist wohl der Vorreiter von fast allen aktuellen Konzepten. Solche für die Fahrt wichtige Funktionen wie die Einstellung des Scheibenwischers waren in den verschachtelten Untermenüs aber nie hinterlegt, sondern immer über ein manuelles Knöpfchen/Hebel einstellbar. Dabei hätte man es auch belassen sollen, denn das winzige Rädchen/Hebel stört ganz sicher kein Interieurdesign der Welt. Fazit: Die Nutzung vom Scheibenwischer eines Tesla kann hierzulande zu Punkten und bei einem Unfall mit Gefährdung od. Sachbeschädigung sogar zu einem Fahrverbot führen. Aber die Bestrafung von Nutzern, die ein nach EU-Richtlinien legales Auto sachgemäß bedienen, ist ganz sicher nicht der richtige Weg.
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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