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Urteil: Keine Ausnahmen für betrunkene E-Scooter-Fahrer!

Lesezeit 3 Min.

Kürzlich aktualisiert am 20. Januar 2021 um 11:12 Uhr

Urteil: Keine Ausnahmen für betrunkene E-Scooter-Fahrer!

Jetzt gibt es eine weitere Sicherheitsausweitung im Kampf gegen Alkohol im Straßenverkehr! Ein Vorfall im Jahre 2019 brachte nun neue Erkenntnisse bezüglich Alkohol am „Steuer“ für Fahrer von Elektrorollern (sogenannte E-Scooter) im Straßenverkehr. Ein Mann, der mit 1,35 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Scooter versuchte zu seinem Hotel zu gelangen, nachdem er das Oktoberfest besucht hatte, wurde von der Polizei kontrolliert.

gesetzlichen Folgen und Erkenntnisse

Urteil: Keine Ausnahmen für betrunkene E-Scooter-Fahrer!

Vor dem Amtsgericht wurde der 31-jährige Mann nun verurteilt. Nebst einer Geldstrafe von 2.200 Euro wurde ein dreimonatiges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art ausgesprochen und ihm der Führerschein für sieben Monate entzogen. Dieses Urteil akzeptierte er nicht und so musste das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) eingreifen, womit die bislang erste höchstrichterliche Rechtsprechung betreffend Promillegrenzen für E- Scooter ausgesprochen wurde. Dies ist eine Lehre für alle Fahrer von Elektrorollern, die nun wissen, dass gemäß Verordnung E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und somit keine anderen Regeln gelten.

absolute Fahruntauglichkeit gilt ab 1.1 Promille

Das bedeutet für angetrunkene E-Scooter- Fahrer ein Risiko den Führerschein zu verlieren, denn absolute Fahruntauglichkeit gilt ab einem Promillewert von über 1.1. Dies bedeutet dann, dass eine Straftat begangen wurde, die als Konsequenz eine Geldstrafe, Fahrverbot oder Führerscheinentzug mit sich führt. Dieses Urteil könnte also wegweisend sein! Denn, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer, das war bisher den wenigsten bekannt! Teils noch härter können die Strafen sogar ausfallen, wenn man versucht bei der Atem-Alkoholkontrolle vorsätzlich das Messgerät auszutricksen.

Urteil: Keine Ausnahmen für betrunkene E-Scooter-Fahrer!

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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