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EU-Führerschein: erste Umtauschfristen laufen demnächst ab!

Lesezeit 3 Min.

EU-Führerschein: erste Umtauschfristen laufen demnächst ab!

Eile scheint derzeit bei den Umtauschfristen für den Führerschein nicht geboten. Denn erst bis 2033 müssen in Deutschland die alten Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Da hierzu jedoch teils gestaffelte Fristen gültig sind, wird es für ältere Führerscheininhaber aber vielleicht dennoch bald knapp. Obgleich die Einführung des EU-Führerscheins erst im Jahre 2033 abgeschlossen sein muss, müssen sich primär ältere Autofahrer mit dem Umtausch beeilen. Die erste Frist läuft nämlich am 19. Januar 2022 ab. Somit bleiben den Inhabern von älteren Führerscheinen, welche in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind, nur noch zwei Monate Zeit. Für die Jahrgänge im Zeitraum 1959 bis 1964 (Frist bis zum 19. Januar 2023) ist die Zeit auch bereits relativ knapp. Die meisten Straßenverkehrsämter sind auf den aktuellen Ansturm nicht vorbereitet. Daher verweisen viele Behörden auf ihren Webseiten auf die Frist im Jahr 2033 und lassen die Besitzer im Glauben, dass diese so lange warten können.

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt sind:

  • Geburtsjahr vor 1953 -> Umtausch bis 19.1.2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958 -> Umtausch bis 19.1.2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964 -> Umtausch bis 19.1.2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970 -> Umtausch bis 19.1.2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später -> Umtausch bis 19.1.2025

Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt sind*:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 -> Umtausch bis 19.1.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 -> Umtausch bis 19.1.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 -> Umtausch bis 19.1.2028
  • Ausstellungsjahr 2008 -> Umtausch bis 19.1.2029
  • Ausstellungsjahr 2009 -> Umtausch bis 19.1.2030
  • Ausstellungsjahr 2010 -> Umtausch bis 19.1.2031
  • Ausstellungsjahr 2011 -> Umtausch bis 19.1.2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.1.2013 -> Umtausch bis 19.1.2033

Fahrerlaubnisinhaber mit Geburtsjahr vor 1953, müssen den Führerschein bis zum 19. 01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Der EU-Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden. Da dieser Aufwand exorbitant hoch ist und allein in Deutschland insgesamt etwa 43 Millionen Führerscheine erneuert werden, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, erfolgt der Umtausch nur nach und nach. Die Basis dafür ist die dritte EU-Richtlinie für Führerscheine. Gewährleistet werden soll, dass sämtliche in der EU vorhandenen Führerscheine ein fälschungssicheres und einheitliches Muster erhalten. Dieser Umtausch kostet den Angaben zufolge etwa 25 Euro. Und nötig ist dafür ein biometrisches Passfoto. Wer vergisst, den Führerschein zu erneuern, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Neu am EU-Führerschein ist übrigens, dass dieser nach 15 Jahren erneuert werden muss. Das beugt Fälschungen vor. Eine Prüfung der Fahreignung oder eine ärztliche Untersuchung sind bei der Beantragung nicht nötig.

EU-Führerschein: erste Umtauschfristen laufen demnächst ab!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. EU-Führerschein: Umtausch JA — NEIN

    Nach Richtlinie 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DES RATES

    vom 20. Dezember 2006
    über den Führerschein ( Neufassung)
    ( Text von Bedeutung für EWR )

    Artikel 13

    1. Die Mitgliedstaaten legen nach Zustimmung der Kommission
    die Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der Umsetzung
    dieser Richtlinie erworbenen Führerscheinen und den Klassen im
    Sinne Artikel 4 fest.

    Die Mitgliedstaaten kennen nach Konsultation der Kommission die
    für die Anwendung von Artikel 11 Absätze 4 , 5 und 6 erforderlichen
    Anpassungen ihrer innenstaatlichen Vorschriften vornehmen .

    2. Eine vor dem 19.Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund
    der Bestimmungen diese Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner
    Weise eingeschränkt werden .

    EG ist Vorläufer von EU

    Abgesehen EU ist kein STAAT nur eine Gemeinschaft von STAATEN !!
    Daher darf keine Gesetze rausbringen !!

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