Freitag , 26. April 2024
Menu

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

Lesezeit 6 Min.

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

Fahren eines Pkw ohne Führerschein ist eine Straftat. Doch existieren auch legale Möglichkeiten, ohne Führerschein ein Fahrzeug zu führen? Wie ist die Rechtslage diesbezüglich? Was gilt juristisch bzgl. Altersgrenzen und Maximalgeschwindigkeiten? Existieren Fahrzeuge, mit denen man ohne Führerschein legal fahren darf? Prinzipiell gilt in Deutschland eine Führerscheinpflicht, und wer dagegen verstößt, dem drohen teils erhebliche Strafen. Sogar eine Freiheitsstrafe kann für das Fahren ohne Führerschein verhängt werden. Im Folgenden werden relevante Informationen bezüglich des Themas beantwortet.

Auto mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h ohne Führerschein nutzen?

Ein Fahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h ist kein „normales“ Auto. Jedoch: Die Nutzung solch eines Fahrzeuges ist ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubnis im Straßenverkehr nicht prinzipiell gestattet. Diese Art von Fahrzeug darf ebenfalls nur mit einem gültigen Führerschein genutzt werden. Eine Ausnahme: Mit einer entsprechenden Prüfbescheinigung darf ein 25 km/h-Fahrzeug geführt werden, zum Beispiel wenn es als Krankenfahrstuhl verwendet wird. Auch darf ein 25 km/h-Auto mit der Führerscheinklasse S gefahren werden. Diese Art von Fahrerlaubnis erlaubt Personen, die 16 Jahre alt oder älter sind, unter anderem das Fahren dreirädriger Krafträder sowie vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge wie Quads, Trikes oder Microcars – Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h.

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

In den meisten Fällen ist die Leistung des Autos von Bedeutung, wenn es um die Frage geht, ob eine führerscheinfreie Fahrt legal ist. Auch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges spielt eine Rolle. Bei einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h gelten die Regelungen zum Führen eines Mofas bzw. vergleichbarer zwei- und dreirädriger Kraftfahrzeuge. Gemäß Paragraf 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist für das 25 km/h-Fahrzeug vorgegeben, dass in diesem speziellen Fall kein Führerschein erforderlich ist. In dieser Ausgangssituation ist das Fahren eines 25 km/h-Fahrzeuges unter den zuvor erwähnten Voraussetzungen führerscheinfrei. Die genaue Definition gemäß der Verordnung lautet folgendermaßen: „… dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist“.

In welchem Fall darf man ein 25 km/h-Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen?

Alle Inhaber der Führerscheinklasse B können ein Fahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h fahren. Einen Krankenfahrstuhl, der nicht schneller als 25 km/h fährt, darf man mit einer gültigen Krankenfahrstuhl-Prüfbescheinigung fahren. Jedoch nur, wenn der Krankenfahrstuhl vor dem 30. Juni 1999 zugelassen wurde. Außerdem muss die Ausstellung der Krankenfahrstuhl-Prüfbescheinigung vor dem 01.09.2002 erfolgt sein. Bis zum 01.09.02 war es nämlich noch möglich, ein 25 km/h-Fahrzeug ohne Führerschein zu führen.

Welche Art von Fahrzeug darf ohne Führerschein geführt werden?

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

Neben dem 25 km/h-Fahrzeug und den entsprechenden, zuvor genannten Regelungen, darf auch in folgenden Fällen ohne Führerschein gefahren werden:

  • Wenn ein Auto eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreitet und schmaler als 1,1 m ist, ein Leer-Gewicht von höchstens 300 Kilogramm aufweist, einen elektrischen Antrieb hat und als Krankenfahrstuhl zugelassen ist.
  • Wenn ein Auto eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h aufweist, schmaler als 0,7 m, zweispurig ist und als Mobilitätshilfe gilt.

Weiterführende Informationen bezüglich der Nutzung eines 25 km/h-Fahrzeugs

Prinzipiell ist es verboten, komplett ohne Führerschein zu fahren. Hat ein auf 25 km/h gedrosseltes Fahrzeug keine Betriebserlaubnis nach den zuvor beschriebenen Anforderungen, darf der Fahrer auch mit der Prüfbescheinigung kein 25 km/h-Fahrzeug ohne Führerschein fahren. Auch der Mofa-Führerschein erlaubt in diesem Fall keine Nutzung im Straßenverkehr. In Paragraf 5 der entsprechenden Verordnung ist unter Absatz 4 geregelt, dass die Prüfbescheinigung das Führen von Mofas sowie von zwei- respektive dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit 25 km/h-Maximalgeschwindigkeit erlaubt.

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

Dabei wird das 25 km/h-Auto nicht erwähnt, welches führerscheinfrei genutzt werden darf. Die Prüfbescheinigungen können in Deutschland ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden und genehmigen das Führen von Kraftfahrrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Fährt jemand ohne Führerschein und ist noch nicht 15 Jahre alt, hat dies juristische Konsequenzen. In solchen Fällen greift das Jugendstrafrecht.

Welche juristischen Konsequenzen drohen beim Fahren ohne Führerschein?

Wie bereits erwähnt, benötigt man auch für ein 25 km/h-Fahrzeug einen Führerschein. Führt jemand ohne eine gültige Fahrerlaubnis einen Pkw, handelt es sich um eine Straftat. Das Strafmaß hängt unter anderem von den jeweiligen Vorstrafen sowie zahlreichen weiteren Faktoren ab. In der Regel wird dieses Fehlverhalten mit einer Geldstrafe geahndet. Im Extremfall kann aber auch eine Freiheitsstrafe mit einer Länge von bis zu 1 Jahr verhängt werden. Das Maß der Geldstrafe liegt laut Bußgeldkatalog bei maximal 180 Tagessätzen. Zusätzlich werden als Strafe bis zu drei Punkte in Flensburg eingetragen.

Wie ist die Versicherungslage bei einem Unfall?

Führt man ein Auto ohne gültigen Führerschein und es ereignet sich ein selbst verschuldeter Unfall, wird man nicht nur für das Fahren ohne Führerschein bestraft. Für verschuldete Personen- oder Sachschäden wird man ebenfalls bestraft. Bei einem Fremdschaden haftet üblicherweise die Haftpflichtversicherung. Wegen dieser Ausgangssituation – Fahren ohne Führerschein – kann die Versicherung, abhängig von der jeweiligen Vertragspolice, bis zu 5.000 EUR zurückfordern. Gab es in der Vergangenheit bereits mehrere solcher Fälle, kann auch eine Zahlung von noch höheren Versicherungssummen fällig werden. Ferner spielen ggf. weitere Straftaten eine Rolle, etwa Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer.

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

Dann können noch deutlich höhere Zahlungsansprüche der Versicherung fällig werden. Das Führen eines Pkw ohne Führerschein, auch wenn das Fahrzeug nur eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht, kann den Verursacher des Unfalls finanziell extrem belasten. Generell ist das Führen eines Pkw ohne Führerschein kostspielig, wenn es zu einer Anzeige und infolgedessen zu einer Geldstrafe kommt. Falls bei einer Fahrt ohne Führerschein noch ein Unfall verschuldet wird, schießt das Bußgeld sowie die Forderung der Versicherung in extreme Höhen.

Zusammenfassung

Nachfolgend ist zu sehen, in welchen Fällen ohne Führerschein gefahren werden darf. Geregelt wird das Fahren ohne Führerschein in Paragraf 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

  • Einspurige Fahrräder inklusive Hilfsmotor und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Beispiele: Mokick, Mofa.
  • Kleine Elektrofahrzeuge. Beispiel: E-Scooter.
  • Zweirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L1e-B). Maximalgeschwindigkeit: 25 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L2e-P und L2e-U). Maximalgeschwindigkeit: 25 km/h.
  • Krankenfahrstühle mit Elektromotor sowie einer Gesamtmasse von maximal 500 kg und einer Maximalgeschwindigkeit von 15 km/h.
  • Zugmaschinen, die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden, selbstfahrende Arbeits-Maschinen, Stapler und vergleichbare Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h.

Des Weiteren ist es erlaubt, im Straßenverkehr Fahrzeuge zu nutzen, die nicht als Kraftfahrzeug definiert sind. Ohne Führerschein darf man etwa Fahrradfahren. Auch Landfahrzeuge, die „durch Muskel-Kraft angetrieben werden“, dürfen ohne Führerschein genutzt werden. Dabei ist die Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h gleichgültig. Falls noch offene Fragen bzgl. des Fahrens ohne Führerschein sowie der Einhaltung der 25 km/h-Maximalgeschwindigkeit bestehen, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Zulassungs-Behörde oder auch der Fahrerlaubnis-Behörde Informationen einzuholen.

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet Ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Klickt einen der folgenden Beiträge an!

weitere thematisch passende Beiträge

Motorrad fahren mit dem Pkw-Führerschein?

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

Wichtig oder nicht? Probefahrt und Probefahrtsvertrag!

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

Rundum-Blitzer: der Schrecken der Verkehrssünder!

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

Illegal: Scheinwerfer aufpolieren nicht erlaubt!

Wissenswertes über das Fahren ohne Führerschein!

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag aus der Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos & Co. Ecke etwas Neues gibt. Und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert