Donnerstag , 18. April 2024
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Was sie noch nicht über Fahrgemeinschaften wussten!

Lesezeit 4 Min.

Was sie noch nicht über Fahrgemeinschaften wussten!

Was sie noch nicht über Fahrgemeinschaften wussten, das haben wir im folgenden Beitrag zusammengefasst. Das Umweltbewusstsein wird immer mehr. Davon profitieren besonders Fahrgemeinschaften. Für viele sind diese besonders attraktiv, da es in den meisten Fällen heißt „einsteigen und losfahren“. Doch was gibt es zu beachten, damit die Fahrt auch an das gewünschte Ziel führt? Die Vorteile von Fahrgemeinschaften sind immens. Der Fahrer und der Beifahrer sind entspannter unterwegs und Sie sparen dabei noch Geld, da sich die Spritkosten aufteilen. Und dadurch, dass weniger Autos auf den Straßen sind, wird sowohl die Umwelt geschont, als auch das Parkproblem in Großstädten zu großen Teilen behoben.

Die passende Fahrgemeinschaft!

Die Partnerauswahl sollte gut überlegt sein. Der Fahrer sollte nicht nur sicher Auto fahren können, sondern auch verlässlich sein, schließlich sind Verspätungen beim Arbeitgeber oder in Alltagssituationen nicht erwünscht. Für Angestellte, die eine Fahrgemeinschaft suchen, ist es am einfachsten sich im Kollegenkreis umzuschauen. Das hat den Vorteil, dass man sofort merkt, ob der Partner zu einem passt, und ob man ihm vertrauen kann. Teilweise bieten Unternehmen ihren Arbeitern für genau diesen Zweck auch interne Börsen an.

Was sie noch nicht über Fahrgemeinschaften wussten!

Kfz-Haftpflicht Versicherung bei Schäden

Tritt der Ernstfall ein, und man baut mit seiner Fahrgemeinschaft einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflicht Versicherung für alle an Insassen entstandenen Schäden auf. Die Versicherung greift auch dann, wenn der Fahrer den Unfall nicht selbst verschuldet hat. Sogar der Fahrzeughalter als Beifahrer hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn er bei einem Unfall verletzt worden ist. Nur im Falle von „höherer Gewalt“ besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Es ist obendrein möglich, eine Insassenunfallversicherung abzuschließen. Von dieser Art Versicherung raten wir jedoch ab, da die Höchstgrenzen der Kfz-Haftpflicht in der Regel so hoch angesetzt sind, dass eine Extraversicherung überflüssig ist.

Was macht einen guten Versicherungsschutz aus?

Der Vorteil einer Insassenunfallversicherung ist, dass sie dem Fahrer, der den Unfall verursacht hat, auch dann Leistungen erbringt, wenn dieser nichts von seiner Kfz-Haftpflicht-Versicherung bekommt. Es ist trotzdem besser, wenn jeder Insasse selbst eine private Unfallversicherung hat, da diese unabhängig von der Ursache des Schadens ihre Leistungen erbringt. Wenn das Auto beschädigt wird, kommt übrigens weder eine private Haftpflichtversicherung, noch die Kfz-Haftpflicht Versicherung auf. Für diese Situation ist eine Vollkaskoversicherung nötig, die separat abgeschlossen werden muss. Aufgrund dieser Tatsachen ist es sinnvoll, sich vor der Fahrt über den Versicherungsstatus zu informieren.

Was sie noch nicht über Fahrgemeinschaften wussten!

Vermittlungsplattformen

Für Fahrten, die sich außerhalb der Arbeit abspielen und nicht von Freunden zurückgelegt werden, gibt es bundesweite Mitfahrzentralen, die man über das Netz oder über diverse Apps erreichen kann. Anbieter wie „blablacar“, „fahrgemeinschaft.de“, „bessermitfahren.de“ und „twogo“ helfen einem eine passende Mitfahrgelegenheit zu finden. Die erwähnten Plattformen sind hier in Deutschland, die größten Anbieter. Dabei sind „fahrgemeinschaft.de“ und „bessermitfahren.de“ für den Fahrer und den Beifahrer kostenlos. Bei „blablacar“ und „twogo“ sieht das anders aus, bei ihnen fallen für Fahrer und Mitfahrer diverse Gebühren an. Das Unternehmen „twogo“ ist für Pendler ausgelegt, außerdem bietet es attraktive Optionen für Firmen an. „Bessermitfahren.de“ ist besonders gut für spontane Fahrten von A nach B geeignet, da keine Registrierung notwendig ist. Dies kann einem allerdings auch zum Verhängnis werden, da man fast nichts über seinen Mitfahrer erfährt.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Fahrgemeinschaften können auch steuerliche Vorteile bringen. Dabei greift die Entfernungspauschale, die besagt, dass jeder Kilometer ab dem ersten Kilometer zum Arbeitsplatz 0,30 € wert ist. Dabei ist es aber wichtig zu beachten, dass man sich strikt am kürzesten Arbeitsweg halten muss. In der Steuerklärung wird die Entfernungspauschale dann unter den Werbungskosten aufgelistet. Es ist zudem wichtig, dass sich niemand an der Fahrgemeinschaft bereichert. Da dies nicht der Sinn einer Fahrgemeinschaft ist, sollte darauf stets geachtet werden. Zu den Kosten, die der Fahrer erheben kann gehören die Wartungskosten und Benzinkosten vom Fahrzeug, darüber hinaus sollte allerdings nichts abkassiert werden. Das Tolle an einer Fahrgemeinschaft ist, dass sie recht simpel ist: Jeder kann bei jedem mitfahren.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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