Es wäre nicht verwunderlich, wenn man als Schweizer nicht zumindest einen kurzen Moment über das Tunen des Fahrzeugs in Deutschland nachdenken würde. Denn, in der Theorie sind Materialien und Arbeitsstunden in Deutschland weniger kostenintensiv als in der Schweiz. Allerdings möchte der deutsche Staat mitverdienen. Hat man sich als Schweizer sein Traumauto – etwa ein älteres Cabrio der Marke BMW – gekauft, und möchte diesen vielleicht zum Restomod-Traumobjekt umbauen lassen, dann bedarf es oftmals einer fachkundigen Expertenhand. Ein DIY-Tuning in der Garage scheidet in 99 % der Fälle aus. Die Restauration, der Armatureneinbau, die Sitze samt Schienen, das Auswechseln der Stoßdämpfer sowie das Tunen vom alten Motor (oder der Einbau vom Crate-Engine), das alles muss in der Regel von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Was wird genau gemacht?
In der Theorie ist nun die Intention, eine sich unweit der Schweizer Grenze befindende deutsche Tuningwerkstatt mit dem Anliegen zu beauftragen. Ehe man sich als Besitzer des Wagens auf ins Nachbarland macht, bedarf es jedoch einer genauen Situationsanalyse. Teil dieser Analyse muss sein, was genau mit dem Auto gemacht werden soll. Wird das nicht genau definiert, können ernsthafte Probleme mit dem Zoll die Folge sein. Es macht nämlich einen großen Unterschied, ob das Auto für ein Tuning von der Schweiz nach Deutschland gebracht wird oder ob es sich um eine Reparatur / Instandsetzung handelt.
Zollsprache: vorübergehende Verwendung
Der Zoll definiert das vorübergehende Verwenden als einen Fall, bei dem sich ein Fahrzeug in der Wartung oder in der Reparatur befindet. Zutreffend ist der Begriff dabei nicht nur für diverse Einstellungsarbeiten, sondern auch für Instandsetzungen und Reparaturen, die dem Erhalt des Fahrzeugs dienen. Das Merkmal ist hier, dass das Auto nicht wesentlich verändert wird. Werden also eine defekte Auspuffanlage, defekte Dämpfer oder durchgerostete Schweller ersetzt, dann ist dies ein solcher Fall.
Zollsprache: aktives Veredeln
Hiervon ist die Rede, wenn das Fahrzeug durch Maßnahmen nachhaltig in seiner Leistung und in seinem Wert verbessert wird. Das Fahrzeug ist nach dem Umbau als wertvoller als davor. Verfolgt der Schweizer Besitzer des BMW-Cabrios eine solche Intention der Veredlung in Deutschland, so muss hierüber der Zoll in der Schweiz in Kenntnis gesetzt werden. Gebührenfrei ist dies für den Fahrzeugführer, wenn die Veredelungskosten in Deutschland unter einer Summe von 300 Schweizer Franken sind, was natürlich in der Regel nie der Fall ist. Liegen die Veredelungskosten höher, so muss der Besitzer 7,7 Prozent Schweizer Umsatzsteuer auf den durchgeführten Service zahlen. Bei der Einfuhr hat der Besitzer die Veredelungsmaßnahmen unaufgefordert anzumelden und auch die entsprechenden Rechnungen vorzulegen. Das klingt erst einmal unkompliziert, wenn da nicht der Zoll in Deutschland wäre.
Der Deutsche Zoll und die aktive Veredelung!
Es scheint mal wieder, als wolle der Deutsche Zoll beim Tunen den Fahrzeugführern/-Haltern aus dem Ausland bewusst Steine in den Weg legen. Generell ist unser Vater Staat dem Thema Tuning bekanntermaßen sehr spießig und negativ eingestellt, und die Art und Weise am deutschen Zoll ist ein weiteres Paradebeispiel für deutsche Bürokratie und Schikane gegenüber den Autotunern. Zunächst ist eine schriftliche Zollanmeldung bezüglich der Überführung des Wagens zu beachten. Für den Zoll wird der Prozess der Einfuhr des Fahrzeugs nach Deutschland, der Reparatur oder dem Tuning und der anschließenden Ausfuhr als sogenannte „aktive Veredelung“ geführt.
Wie in Deutschland die aktive Veredelung abläuft!
Damit ein aktives Veredeln stattfinden kann, muss dies schriftlich bei der tatsächlichen Einreise beantragt werden. Hierfür sind der Vordrucksatz 0747 des Einheitspapiers und das Ergänzungsblatt 0254 für Fahrzeugführer aus dem deutschen Ausland zu beachten. Erhältlich ist das Einheitspapier – soweit uns bekannt, bei manchen deutschen Industrie- und Handelskammern als auch im Fachhandel. Zusätzlich ist ein Einheitspapier auch im Netz auf ausgewählten Seiten wie Mashpaper erhältlich.
Folgende Angaben sind bei der Zollanmeldung verpflichtend:
- a) vollständige Anschrift und Name des Antragstellers, der Beteiligten und des Anmelders
- b) Form der aktiven Veredelung, z.B. Tunen vom Motor, Umbau der Karosserie, Veredeln vom Interieur etc.
- c) Mittel zur Identitätsfeststellung der nötigen Waren/Produkte
- d) Beendigungsfrist für das Verfahren / den Umbau
- e) empfohlene Zollstelle für die Beendigung vom Verfahren
- f) Ort, an dem die aktive Veredelung durchgeführt wird, samt Anschrift
- g) vorgeschlagene Beförderungsförmlichkeiten
Jedoch ist auch eine Anmeldung durch den Tuner selbst möglich. Es bedarf dafür aber der sogenannten EORI-Nummer, welche sowohl über den Internetbeteiligtenantrag (IBA) als auch per Fax (0351-44834-444) unter Einbezug des Vordrucks 0870 bei der Generalzolldirektion (Stammdatenmanagement, Carusufer 3-5, 01099 Dresden) beantragt werden kann. Nachdem das stattgefunden hat, wird durch die Zollstelle das aktive Veredeln bewilligt, was durch das Annehmen der Zollanmeldung stattfindet. Zudem wird der Veredelungsschein (Vordruck 0789) durch die Zollstelle ausgehändigt. Allerdings ist für das Zollverfahren noch eine Sicherheit zu hinterlegen. Eigentlich könnte nun das Tunen beginnen, doch natürlich muss das Auto auch wieder in die Schweiz zurück.
Das Beenden von der aktiven Veredelung des BMW-Carbios!
Das elektronische Anmelden bei der lokal zuständigen Ausfuhrstelle für Zollangelegenheiten ist nötig, bevor mit dem „umgebauten“ BMW-Cabriolet wieder zurück in die Schweiz gefahren werden kann. Unabdingbar hierfür sind ein Ausfuhrverfahren, das aus zwei Stufen besteht, sowie das Vorabfertigen des Fahrzeugs. Bei aktiver Veredelung unter Angabe des eigenen Namens besteht ausnahmsweise übrigens die Möglichkeit, die Anmeldung zur Ausfuhr zusammen mit dem Formular 033025 abzugeben. Erforderlich wird aber das Vorlegen des Veredelungsscheins bei der Zollstelle. Dies ermöglicht es der Zollstelle, die ordnungsgemäße Beendigung der Veredelung zu überprüfen. Ist das Ausfuhrverfahren beendet, wird zudem die hinterlegte Sicherheit wieder freigegeben. Da dieses Verfahren sehr umfangreich ist, wird das Aufsuchen einer speziellen Zollspedition bzw. einer Zollagentur empfohlen. Hilfe leistet diese bei den formalen Angelegenheiten, wobei besonders von der Erfahrung im Zollverfahren profitiert werden kann. Zudem hat man dort auch die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Zollanmeldung.
Tunen im Ausland ist aufwendiger als erwartet
Es ist ein Irrglaube, dass das Tunen des ausländischen Fahrzeugs in Deutschland günstig und schnell stattfinden kann. Die Bürokratie und die engen Regularien machen das Verfahren (bewusst) umständlich. Doch trotzdem kann der Aufwand schlussendlich auch Vorteile bringen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Grundlage für das Abwägen sollte daher die schriftliche Auflistung aller nötigen Aufwendung sein, in Verbindung mit dem Zollverfahren.
Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff aktive Veredelung (weitere Bezeichnungen/Stichworte sind: passive Veredelung, aktives Tuning, passives Tuning, aktives Umbauen, passives Umbauen, aktives Restomodden, passives Restomodden) aus der Rubrik Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, das größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären.
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