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Neue Felgen für das Fahrzeug gesucht? Das ist erlaubt!

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 23. März 2023 um 02:18 Uhr

Neue Felgen für das Fahrzeug gesucht? Das ist erlaubt!

Was Räder und insbesondere die Felgen angeht, so vertreten viele die Meinung, dass größer immer mit besser gleichzusetzen ist. Schließlich verfügen die meisten Autos serienmäßig über relativ kleine Reifen und Felgen. Zumindest dann, wenn es sich nicht unbedingt um diverse Topmodelle wie einen Audi RS6, BMW M5 oder große SUVs handelt. Die Brot-und-Butter Autos stehen zum Teil ab Werk auch im Jahr 2021 noch nicht einmal auf Alufelgen. Das lässt sich primär bei preiswerteren Modellen beobachten, wo gespart wird an jeder Stelle. Dann sind lediglich Stahlfelgen und Radkappen angesagt. Die Optik eines Fahrzeugs kann aber durch die Montage neuer Felgen stark aufgewertet werden. Die meisten Hersteller bieten dafür bereits ab Werk viele Optionen an, die größer und optisch entsprechend ansprechender sind. Noch mehr Auswahl bietet jedoch der Zubehör-Handel.

Auswahl an Felgen & Anbietern ist endlos

Neue Felgen für das Fahrzeug gesucht? Das ist erlaubt!

Im Zubehör gibt es die verschiedensten Größen und nahezu alle erdenklichen Designs, Farben und Materialien für Felgen. Ganz egal, ob aus Aluminium, Carbon, Magnesium oder veredeltem Stahl. Und auch egal, ob poliert, verchromt oder mit Zweifarbenlackierung. Ein Paradies für Leute mit Benzin im Blut! Jedoch muss selbstverständlich auch die Legalität beachtet werden. Denn nicht alle Felgen dürfen auch tatsächlich montiert werden. Während das bei offensichtlichen Rädern wie irgendwelchen Selfmade-Rundlingen aus Acryl oder Epoxidharz noch offensichtlich ist, gibt es genügend andere Felgen, denen man es nicht ansieht, dass sie illegal sind. Daher erklärt Ihnen nun tuningblog, was erlaubt ist und was für Probleme beim TÜV sorgen könnte.

im neuen Fahrzeugschein steht fast nichts mehr

Was die Optik betrifft, so sind die Geschmäcker verschieden. Jedoch gibt es zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen noch Einschränkungen bezüglich der Größe, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Jedoch ist es nicht immer klar oder genauer gesagt leicht herauszufinden, was tatsächlich erlaubt ist. Selbst die genauere Betrachtung der Fahrzeugpapiere sorgt nicht unbedingt für vollständige Klarheit. Anders sah das bei den älteren Fahrzeugscheinen aus: Hier wurden meistens sämtliche Radgrößen aufgeführt, die montiert werden durften.

Neue Felgen für das Fahrzeug gesucht? Das ist erlaubt!

In der heute üblichen Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist in der Regel aber nur eine Felgendimension vermerkt, bei der es sich in den meisten Fällen um die Mindestbreite handelt. Allerdings bedeutet das nicht, dass nur eine einzige Größe verbaut werden darf. Daher ist es vorgeschrieben, dass alle Radgrößen, die ab Werk genehmigt wurden, im sogenannten Certificate of Conformity (COC), der Konformitätsbescheinigung, vermerkt sind.

Neue Felgen für das Fahrzeug gesucht? Das ist erlaubt!

Seit dem Jahre 2005 ist es für die Fahrzeughersteller verpflichtend, jene Bescheinigung zusätzlich zum Auto auszuliefern. In diesem Dokument sind nicht nur technische Daten aufgeführt, sondern auch Ausstattungsmerkmale inklusive sämtlicher Größen, die für die Räder und Reifen ab Werk zugelassen sind. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, dass Sie für eine eventuelle Polizeikontrolle die COC in Form einer Kopie immer dabei haben, falls Sie Räder verbaut haben, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Wie verhält es sich, wenn kein COC vorliegt?

Neue Felgen für das Fahrzeug gesucht? Das ist erlaubt!

Wenn die Konformitätsbescheinigung nicht mehr vorliegt oder Sie diese beispielsweise beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht erhalten haben, ist das erst einmal kein Problem. Sie können nämlich beim Hersteller eine Kopie beantragen, die allerdings in den meisten Fällen nicht gerade billig ist. Eine Alternative hierfür stellen Online-Datenbanken der Autohersteller dar, in denen die erlaubten Felgengrößen für die entsprechenden Modelle vermerkt sind. In der Regel kann auch der Händler ein Datenblatt für Sie ausdrucken.

Des Weiteren ist es auch möglich, bei den Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA anzufragen, ob diese auf die Freigaben der Konformitätsbescheinigung zugreifen und Ihnen somit die erlaubten Größen mitteilen können. Auch auf den Webseiten verschiedener Hersteller von Reifen und Rädern gibt es mitunter Konfiguratoren, mit deren Hilfe Sie die erlaubten Größen für bestimmte Modelle herausfinden können. Dafür genügt meistens die Eingabe des Modells, zum Beispiel mithilfe der Eingabe der Typschlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein. Hier müssen Sie jedoch aufpassen: Die Verfügbarkeit eines Rads für Ihr Fahrzeug bedeutet nicht automatisch, dass es auch tatsächlich legal ist, es zu verbauen.

Wie sieht es mit Rädern aus, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben wurden?

Jetzt wird es interessant! Wenn Sie eine Felge gefunden haben, die Ihnen wirklich gut gefällt, deren Dimension jedoch nicht ab Werk vom Hersteller freigegeben wurde, ist das prinzipiell kein Problem. Wenn das Rad über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt, die die Montage der Felge an Ihrem Fahrzeug erlaubt, ist die Installation problemlos möglich.

In diesem Fall ist es jedoch enorm wichtig, dass Sie die entsprechende ABE dauerhaft mitführen, um die Konformität belegen zu können. Beachten Sie außerdem, dass in der ABE eventuell diverse Auflagen oder Hinweise bezüglich des Einbaus vermerkt sein können – in diesem Fall müssen Sie den Einbau von einem Sachverständigen (beispielsweise beim TÜV) überprüfen lassen. Das ist ebenfalls der Fall, wenn keine ABE, sondern lediglich ein Teilegutachten vorliegt.

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Aufpassen bei Kombinationen von Zubehör-Bauteilen!

Auch die Montage von Rädern ohne Teilegutachten ist eventuell möglich, was allerdings eine relativ aufwendige Prüfung in Form einer sogenannten Einzelabnahme mit sich zieht. Wenn der Prüfer die Sicherheitsansprüche der Räder bestätigen kann, ist die Montage legal. Wie teuer eine solche Einzelabnahme ist, hängt davon ab, wie viel Zeit sie in Anspruch nimmt. Daher lautet die Empfehlung, sich bereits im Voraus über die Legalität und die eventuell anfallenden Gebühren zu informieren.

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Auch sollte stets darauf geachtet werden, dass sich die mitgelieferten Belege zu den neuen Felgen stets auf ein serienmäßiges Fahrzeug beziehen. Ist aber etwa eine Tieferlegung verbaut und soll auch noch ein Satz Spurverbreiterungen dabei sein, dann ist eine sogenannte gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen gegeben. In diesem Fall sind die Unterlagen pauschal nicht mehr gültig und es muss eine Einzelabnahme und Prüfung der Komponenten erfolgen, um auszuschließen, dass diese sich nicht gegenseitig negativ beeinflussen.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Mario Schwarz

    Interessant, dass seit dem Jahre 2005 es für die Fahrzeughersteller verpflichtend ist, die Bescheinigung zusätzlich zum Auto auszuliefern. Ich bin ein großer Fan von Aluminiumfelgen. Aktuell suche ich noch einen passenden Fachhändler mit vielfältigem Sortiment, da ich nach einigen Jahren meinem Auto mal wieder neue Felgen aufsetzten möchte.

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