Zum Teil ist es Pflicht der Gemeinden, die Verantwortung für Reparaturen von Gefahrenstellen auf den Straßen zu übernehmen oder zumindest davor zu warnen. Einem Sportwagen wurde ein erhobener Gullydeckel vergangenes Jahr zum Verhängnis. Doch allein der Fakt, dass dieses Fahrzeug eine Zulassung für den Straßenverkehr besaß, bedeutet nicht, dass alle öffentlichen Straßen damit ohne Risiko genutzt werden können. Deswegen ist die Verkehrssicherungspflicht nicht missachtet, wenn etwa kein Warnschild auf einer Straße mit erkennbar erhobenen Gullydeckeln aufgestellt ist. Fahrer eines tiefergelegten Sportwagens bleiben im Falle eines Schadens deshalb auf den Kosten sitzen. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 1012/21) wurde jetzt vom ADAC hingewiesen.
Luxuriöser Sportwagen setzt auf!
Konkret befuhr ein Mann mit seinem Ferrari F40 eine Gemeindestraße. Bei diesem Modell liegt eine serienmäßige Bodenfreiheit von lediglich 12,5 Zentimetern vor. Beim Überfahren des Gullydeckels setzte der Ferrari auf und erlitt Beschädigungen. Dies führte dazu, dass der Mann die Kommune zum Schadenersatz aufforderte, da diese weder Warnschilder bei der Gefahrenstelle angebracht noch diese entfernt hätten. Diese Forderung wurde von der Gemeindeversicherung aber abgewiesen, mit der Begründung, dass der Schaden lediglich aufgrund der geringen Bodenfreiheit des Fahrzeuges entstanden sei. Somit sei der Fahrer selbst schuld, denn er hätte erkennen müssen, welche Strecke er mit seinem Fahrzeug befuhr. Vor Gericht kam es zur Verhandlung des Vorfalls!
Ist es die Pflicht der Gemeinde, vor Gefahren zu warnen?
Die Justiz gab der Kommune recht. Unter gewissen Bedingungen ist das Sichten der Gemeindestraßen, das Beheben von Gefahrenstelle und das Anbringen von Warnhinweisen zwar Aufgabe der Kommunen, doch in diesem Fall waren die erhobenen Gullydeckel der betreffenden Straße gut zu sehen. Außerdem hatte die Straße ein sichtbares Seitengefälle. Deshalb bemaß das Gericht das Mitverschulden des Autofahrers als so hoch an, dass eine Haftung der Gemeinde ausgeschlossen wurde. Bei einem – wenn auch serienmäßig – so tiefen Auto könnten selbst kleinere Straßenunebenheiten eine Gefährdung sein.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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