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Verpflichtender Führerschein-Umtausch – alles Infos!

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 26. Januar 2021 um 12:11 Uhr

Verpflichtender Führerschein-Umtausch – alles Infos!

Eine Vielzahl an Führerscheinen wurde vor dem 19.01.2013 ausgestellt. Für diese liegt nun ein Stufenplan vor, der den Umtausch der alten Führerscheine regulieren soll. Durch das strukturierte Vorgehen beim Umtausch sollen Engpässe vermieden werden, die aufgrund der Masse umzutauschender Dokumente entstehen könnte. Durch den Stufenplan ändert sich aber nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch an sich. So, der ADAC.

Im Überblick:

Verpflichtender Führerschein-Umtausch – alles Infos!

  • Für den Umtausch aller Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gelten gestaffelte Fristen.
  • Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne Prüfung auf Antrag umgetauscht.
  • Die gültigen Fristen können der Umtauschtabelle entnommen werden. Die Fristen sind nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr gestaffelt.

EU-Richtlinie 2006/126/EG

Gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Dieser Umtausch muss bis spätestens zum 19.01.2033 abgeschlossen sein. Um dies zu ermöglichen, ist gemäß der Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung die Einführung eines Stufenplans in Kraft getreten. Dieser Stufenplan entzerrt den Prozess und untergliedert den Stufenplan zeitlich in die einzelnen Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahre.

15 Millionen (Papier-)Führerscheine

Dabei handelt es sich um rund 15 Millionen (Papier-)Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden. Ebenfalls umgetauscht werden, müssen die rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden. Wichtig ist, dass der Umtausch für den Antragsteller ohne lange Wartezeiten möglich ist. Denn der Umtausch eines Führerscheins kann nur persönlich gestellt werden. Hintergrund des Umtauschs ist, dass ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument ab 2033, sowie die Erfassung der Führerscheindaten mittels Datenbank, möglich sein soll. So soll ein Missbrauch der amtlichen Dokumente verhindert werden.

Stufenplan verändert Vorgehensweise nicht

Verpflichtender Führerschein-Umtausch – alles Infos!

Der Stufenplan verändert die Vorgehensweise des Umtauschs dabei nicht. Auf Antrag hin wird das Dokument verwaltungsmäßig umgetauscht. Es ist weder eine Untersuchung noch eine Prüfung notwendig. Zumindest für die regulären Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dabei die Frist verstreichen lässt und seinen Führerschein nicht umtauscht, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld. Wichtig ist, dass es sich dabei aber um keine Straftat handelt, während es sich bei Lkw- und Busführerscheinen anders verhält.

Die wichtigsten Informationen rund um den Führerscheinumtausch

Was wird für den Umtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins benötigt?

Für den Umtausch eines normalen Pkw- oder Motorradführerscheins werden der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto und der Personalausweis oder Reisepass benötigt. Sollte der alte Papier-Führerschein in Rosa oder Grau von einer Behörde ausgestellt sein, die nicht dem aktuellen Wohnsitz entspricht, wird außerdem eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese Abschrift kann telefonisch, per Post oder online beantragt und direkt an die Führerscheinstelle geschickt werden.

Welche Klassen werden in dieses neue Führerscheindokument eingetragen?

Im neuen Führerscheindokument werden solche Klassen eingetragen, die der Fahrberechtigung entsprechen. Die Umtauschtabelle findet sich in Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung. Diese Umstellung der Fahrerlaubnisklassen betrifft die des alten Rechts, also Klasse 2, 3 oder DDR-Klassen. Außerdem betroffen sind der graue, rosafarbene oder DDR-Führerschein.

Wie viel wird der Umtausch kosten?

  • Die Kosten für den Führerscheinumtausch betragen rund 25 Euro.

Wo findet der Umtausch statt und wie oft muss umgetauscht werden?

  • Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde am aktuellen Wohnsitz. Während die neuen Führerscheine auf 15 Jahre Gültigkeit beschränkt sind, gelten die Pkw- und Motorradklassen unbefristet fort.

Wie hoch ist die Strafe, wenn der Umtausch unterlassen wird?

  • Bei Unterlassung fällt ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro an.

Ist die Reise ins Ausland mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein möglich?

  • Ob die Fahrt ins Ausland möglich ist, hängt vom Reiseland ab. In manchen Fällen kann es zu Problemen kommen.

Um welches Datum im Führerschein geht es?

  • Wichtig ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht sein Erteilungsdatum. Dieses Ausstellungsdatum kann dem aktuellen Führerscheindokument entnommen werden. Dieses Datum entscheidet außerdem darüber, welche Tabelle im jeweiligen Falle gültig ist. Alle Ausstellungsjahre vor dem 01.01.1999 müssen sich, gegliedert nach Geburtsjahr, an der ersten Tabelle orientieren. Alle ab dem 01.01.1999 müssen sich hingegen an der zweiten Tabelle orientieren.

Darf das Dokument behalten werden?

  • Ja, allerdings wird der alte Führerschein entwertet. Dazu wird er gestanzt, wodurch deutlich erkennbar ist, dass er ungültig ist.

Kann er jetzt schon umgetauscht werden?

  • Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich, losgelöst vom festgeschriebenen Datum.

Warum müssen vor 1953 geborene erst bis 2033 umtauschen?

  • Ziel ist es, die meisten Führerscheine bis 2028 Stück für Stück umgetauscht zu haben. Das liegt daran, dass zu diesem Zeitpunkt bereits die ersten Führerscheine ablaufen und neu ausgestellt werden müssen. Alle vor 1953 geborenen Führerscheinbesitzer sind davon ausgenommen. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat hat beschlossen, dass ihnen der Umtausch erspart bleiben soll. Auch wenn nicht sicher ist, ob sie nach dem 19. Januar 2033 weiterhin ihre Fahrerlaubnis beibehalten wollen. Für den Fall, dass sie ihn weiterhin benötigen, müssen aber auch diese Führerscheininhaber das Dokument bis dahin umgetauscht haben.

Noch mehr Infos zum Thema Umtausch vom Führerschein gibt es in unserem Beitrag „Der neue Führerschein kommt: Diese Fristen gelten für den Umtausch!

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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