In unserem Beitrag „Erklärung! Was sagen die Reifenbezeichnungen aus?“ haben wir uns bereits umfangreich mit allen wichtigen Zahlen und Symbolen, die auf der Reifenflanke aufgedruckt sind, beschäftigt. Demzufolge haben wir uns auch mit dem Geschwindigkeitsindex auseinandergesetzt und angefangen vom Wert A1 (bis 5 km/h) bis zum Wert Y (bis 300 km/h) eine Tabelle eingefügt. Doch heutzutage gibt es durchaus einige Fahrzeuge, die mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit jenseits der 300 verkauft werden (bspw. der Alpina B5). Da der vermeintlich höchste Geschwindigkeitsindex „Y“ aber nur bis 300 Kilometer pro Stunde geht, stellt sich die Frage: worauf beim Kauf achten?
ein kleiner Hinweis macht den Unterschied
Eine „höhere“ Kennung als ZR und Y gibts bei Autoreifen nicht. Die Auflösung ist, dass man beispielsweise auf eine Klammer mit einem Y oder einen Hinweis wie ZR (Y) / (Y97) am Ende der Eckdaten achten muss. Alles über 300 km/h wird allerdings immer individuell vom jeweiligen Reifenhersteller freigegeben. Der Bugatti Veyron fährt über 400 km/h und trägt bspw. Reifen mit der Bezeichnung 265/690-ZR-500-A und 365/710-ZR-540-A aus dem Hause Michelin.
Einfach mal verbauen, ist keine gute Idee. Ist es geplant, einen anderen Reifentyp als ab Werk verbaut zu installieren, dann muss man sich an den Reifenhersteller wenden und nachfragen, ob der gewünschte Reifen gefahren werden darf. Der Geschwindigkeitsindex Y in Klammern sagt nämlich nur aus, dass der Reifen für Geschwindigkeiten über 300 km/h genutzt werden kann. Er sagt aber nicht, wie schnell es maximal geht. Also ob 320, 340 oder 400 km/h und er sagt auch nicht aus, ob der Reifen für das gewünschte Fahrzeug freigegeben ist.
was sind ZR(Y)-Reifen
Ein Reifen mit dem Hinweis ZR(Y) erfüllt mindestens die Werte eines Y-Reifen und kann ggf. auch für Geschwindigkeiten über 300 genehmigt werden. Deswegen werden der Last- und Speedindex in Klammern angegeben. Zudem sind sie durch den Buchstaben Z, der dem R (für Radial) vorangestellt wird, zu erkennen. Auf jeden Fall ist aber die Voraussetzung für den Einsatz eines solchen ZR(Y)-Reifen für Geschwindigkeiten über 300 km/h eine Herstellerbescheinigung bzw. Reifenfreigabe. Und das gilt übrigens auch für Motorradreifen mit dem Speedindex ZR(W), die für Geschwindigkeiten von mehr als 270 km/h. geeignet sind. Möchte man auch hier einen anderen Reifen wie den, der ab Werk verbaut war, fahren, dann muss man beim Reifenhersteller anfragen.
Ist auf dem Reifen der Geschwindigkeitsindex (Y) vermerkt, dann darf mit dieser Bereifung auch über 300 km/h gefahren werden. Eine Herstellerbescheinigung bzw. Reifenfreigabe ist jedoch erforderlich.
Um eine Freigabe/Fülldruckempfehlung erteilen zu können, benötigen der Reifenhersteller detaillierte Daten vom Fahrzeug. Zum Übermitteln dieser Daten nutzt man den Fahrzeugschein und in der Regel hat der Hersteller ein spezielles Kontaktformular auf seiner Homepage hinterlegt. Finden kann man das Formular über die gängigen Suchmaschinen mit dem Begriff „Reifenfreigabe Hankook, Reifenfreigabe Toyo, Reifenfreigabe Falken“ usw. Info: Viele Hersteller geben keine Freigabe über 300 km/h V.-max.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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