Freitag , 29. März 2024
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Die Gesetzeslage zum Thema Licht!

Lesezeit 5 Min.

Die Gesetzeslage zum Thema Licht!

Die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr erfordert ein frühzeitiges Erkennen von Gefahren. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist ein ausreichend großes Sichtfeld. Es ist jedoch auch wichtig, die Fahrzeugbeleuchtung in Betracht zu ziehen, da sie oft als erstes Element zur Verbesserung der Sichtbarkeit genannt wird. Die primäre Funktion der lichttechnischen Ausstattung von Fahrzeugen besteht darin, die Fahrbahn auszuleuchten und das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen. Jedoch können diverse Lichtelemente auch dazu beitragen, das Fahrzeug auffälliger und ästhetisch ansprechender zu gestalten. Durch die Einführung der LED-Technologie hat sich die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug zu individualisieren, erheblich erweitert. Gleichzeitig ist das Risiko von Fehlern bei der Installation von nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen gestiegen.

alles muss genehmigt sein

Die Gesetzeslage zum Thema Licht!
nicht erlaubt – bunte Tagfahrleuchten

Es ist wichtig, nur geprüfte und genehmigte Lichtanlagen am Fahrzeug zu verwenden, die einer nach ECE-Norm genehmigten Bauart entsprechen. Dies gilt sowohl für serienmäßig vorhandene als auch für nachträglich angebrachte Leuchten. Allerdings ist die Entschlüsselung der Kennzeichnung dieser Genehmigung nicht immer einfach. Ein Experte weiß genau, was die bestimmungsgemäße Verwendung der verbauten Leuchte ist. Eine Änderung des Signalbildes, etwa durch eine veränderte Farbe oder eine zu große Anzahl von Scheinwerfern kann dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr angemessen wahrgenommen wird. Die Verordnungen sollen vermeiden, dass Missverständnisse auftreten.

Die Gesetzeslage zum Thema Licht!

Es ist nicht erlaubt, zu viele Leuchten zu verwenden oder die Leuchten nachträglich durch Lasieren oder das Aufbringen von Folien zu verändern, da dies möglicherweise zu Blendeffekten führen kann, die für andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst gefährlich sind. Es gibt etwa eine hohe Nachfrage nach Tagfahrleuchten, wenn es um die Nachrüstung geht. Allerdings kann es bei der Installation und dem Anschluss zu Problemen kommen. Es ist essenziell, dass die vorgegebenen Abstände zwischen den Leuchten, zur Fahrbahnoberfläche und zur Fahrzeugkontur, eingehalten werden. Außerdem dürfen Tagfahrleuchten niemals zusammen mit dem Abblendlicht verwendet werden.

Ist es erlaubt, während der Fahrt Positionslichter, die an der Stoßstange befestigt sind, dauerhaft mit dem Standlicht zu verbinden und sie eingeschaltet zu lassen?

  • Zunächst einmal ist zu beachten, dass die Begriffe Positionslichter und Standlichter dasselbe bedeuten. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) lautet die korrekte Bezeichnung jedoch Begrenzungslichter bzw. Begrenzungsleuchten. Bei einem Pkw sind normalerweise nur zwei Begrenzungsleuchten erlaubt. Diese müssen zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung geschaltet sein. Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Scheinwerfer für Fernlicht, die Scheinwerfer für Abblendlicht und die Nebelscheinwerfer nur dann eingeschaltet werden können, wenn auch die Begrenzungsleuchten eingeschaltet sind. Nur wenn ein Begrenzungslichtpaar Bestandteil des Hauptscheinwerfers ist, sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten erlaubt. Es ist nicht gestattet, zwei eigenständige Leuchtpaare von Begrenzungsleuchten anzubringen.

Ich beabsichtige, die Rückleuchten meines Fahrzeugs zu folieren. Ist es gesetzlich erlaubt, diese zu folieren und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Ist es erforderlich, dies in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen?

  • Es ist nicht gestattet, bauartgenehmigte Leuchten zu folieren, da dadurch die Eigenschaften in Bezug auf die Abstrahlwirkung und Helligkeit unkontrollierbar verändert werden. Jede Veränderung an einem bauartgenehmigten Bauteil führt zum Erlöschen der Genehmigung.

FOLGENDE BEDINGUNGEN SIND EINZUHALTEN:

  • Es gibt bestimmte Vorschriften für den Anbau, wie eine symmetrische Anordnung, einen vorgeschriebenen Abstand und eine bestimmte Anbauhöhe.
  • Es ist wichtig, dass die richtige Farbe verwendet wird, die die gleiche Leuchtstärke hat.
  • Es gibt eine zulässige Anzahl an Leuchten, die verbaut werden dürfen.
  • Es gibt auch Schaltvorschriften, die beachtet werden müssen.

Die Gesetzeslage zum Thema Licht!

Einige Hersteller von Xenon-Umbausätzen geben an, dass ihre Produkte aufgrund ihrer E-Kennung zugelassen sind. Die E-Kennung bezieht sich jedoch lediglich auf die elektromagnetische Verträglichkeit des zugehörigen Steuergeräts und nicht auf die Legalität der Leuchteinheit im Straßenverkehr. In den meisten Fällen fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Hell-Dunkel-Grenze für das Abblendlicht, oder das Xenonlicht erzeugt eine starke Streuung der Lichtbündel in Scheinwerfern, die ursprünglich für Halogenlampen konzipiert wurden. Dies führt fast immer zu einer Blendung des Gegenverkehrs. Daher ist eine Zulassung der modifizierten Leuchteinheit nicht vorhanden.

Die Zulassung einer Leuchte bezieht sich nicht nur auf die Leuchte selbst, sondern auch auf die verbaute Lichtquelle, die in der Leuchte genutzt wird. Es ist untersagt, eine Halogen-Lichtquelle im Scheinwerfer durch eine LED- oder Gasentladungs-Lichtquelle wie Xenonlicht zu ersetzen, wenn diese nicht explizit dafür geeignet sind. (Stichwort: Osram Night Breaker etc.)

Die Lichtquellen von LED-Scheinwerfern müssen so konstruiert sein, dass sie vor Manipulation geschützt sind. Dies bedeutet, dass ein Austausch nur dann rechtmäßig ist, wenn es sich um die komplette Einheit handelt, die aus einem LED-Modul mit eindeutigen Spezifikationen besteht. Es ist nicht zulässig, LED-Module durch solche mit unterschiedlichen Spezifikationen auszutauschen. Da derzeit kaum Leuchten mit austauschbaren LED-Modulen auf dem Markt sind, ist bei einem teilweisen Ausfall ein vollständiger Ersatz erforderlich.

FAZIT

  • Es ist nicht zulässig, im Straßenverkehr illegale Leuchten zu verwenden. Die Art und Weise, wie die Beleuchtungseinrichtungen angebracht, angeschlossen und betrieben werden, muss den rechtlichen Vorschriften entsprechen, um sicherzustellen, dass keine Probleme durch Blendungen auftreten, die die Sicherheit im Verkehr gefährden. Die Infos in diesem Beitrag reichen nicht aus? Dann geht es HIER zu unserem großen Scheinwerfer-Tuninguide!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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