Mittwoch , 24. April 2024
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Die Gesetzeslage zum Thema Motortuning!

Lesezeit 5 Min.

Die Gesetzeslage zum Thema Motortuning!

Der Großteil der Tuner, die ihr Fahrzeug optimieren möchten, streben nach mehr Leistung und setzt dabei auf Chiptuning. Die Praxis des Chiptunings beinhaltet eine nachträgliche Änderung der ursprünglich festgelegten Steuerparameter in der elektronischen Motorsteuerung, um eine Leistungssteigerung des Motors zu erreichen. Es gibt drei Hauptfaktoren, die die Leistung des Motors wesentlich beeinflussen: Hubraum, Drehzahl und Brennraumfüllung (mittlerer Gasdruck). Eine erfolgreiche Anpassung dieser Parameter hängt stark von der Abstimmung der verschiedenen Komponenten ab. Mögliche bauliche Veränderungen können die Bearbeitung der Zylinder oder Ansaugkanäle, die Verwendung von leichteren Kolben oder Sportnockenwellen, die Nachrüstung eines Turboladers sowie die Verwendung eines Sportluftfilters umfassen.

Beachtung der Emissionsvorschriften

Die Gesetzeslage zum Thema Motortuning!

Moderne Motoren müssen zunehmend striktere Emissionsvorschriften hinsichtlich der Abgas- und Geräuschwerte erfüllen. In der Regel erzielen bauliche Maßnahmen ohne eine Anpassung der Steuerzeiten und Einspritzung keine akzeptablen Ergebnisse oder sie verschlechtern sogar die Abgas- und Geräuschwerte. Das Resultat ist dann ein nicht mehr vorschriftskonformes Abgasverhalten.

  • Veränderungen am Ansaugrohr und der Einsatz von Sportluftfiltern können das Abgas- und Geräuschverhalten beeinflussen und erfordern eine Nachweis- und Abnahmepflicht.

Softwareoptimierung oder Zusatzsteuergerät

Das Chiptuning, welches eine Anpassung der Motorenkennfelder beinhaltet, ist eine der einfachsten und in der Regel preisgünstigsten Methoden zur Leistungssteigerung von modernen Fahrzeugen. Durch das Übertragen modifizierter Kennfelder auf das serienmäßige Motorsteuergerät kann die Elastizität verbessert und das Ansprechverhalten des Fahrzeugs optimiert werden. Der Name des Chiptunings rührt übrigens von einer alten Methode her, bei der ein Chip auf der Platine des Steuergeräts für die Leistungssteigerung ausgetauscht wurde. Oftmals sorgt ein Software-Update durch den Fahrzeughersteller aber dafür, das die Chiptuning-Software wieder überschrieben und somit gelöscht wird.

Softwareoptimierung oder Zusatzsteuergerät? Beide Varianten ermöglichen eine Verbesserung der Elastizität und eine Optimierung des Ansprechverhaltens!

Die Gesetzeslage zum Thema Motortuning!

Anders ist das beim Zusatzsteuergerät. Da bleibt die ursprüngliche Software erhalten. Eine separate Steuereinheit wird dazu mit dem Serien-Motorsteuergerät verbunden, um modifizierte (manipulierte) Kennfelddaten an die Zünd- und Einspritzelektronik zu senden. Solche Zusatzelektroniken (Chiptuning-Boxen) sind besonders gefragt, da sie eine sichere Signalerzeugung garantieren und die Wahrung der Eigenschutzfunktionen der Motorsteuerung gewährleisten. Allerdings sollte Vorsicht geboten sein, da die Anzahl unseriöser Anbieter auf diesem Gebiet stets zunimmt!

Eine Änderungsabnahme ist notwendig!

Installiert man eine Leistungssteigerung ohne Unterlagen, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Folgende Kriterien sollten von Anbietern von Leistungssteigerungen deshalb erfüllt sein, da die Auswirkungen auf die Emissions- und Geräuschwerte eine Genehmigung oder ein Teilegutachten erfordern:

  1. Vorlage von Nachweisen von Leistungsmessungen, einschließlich der Einhaltung aller relevanten Vorschriften wie Abgas- und Geräuschverhalten sowie entsprechender Dokumente wie Teilegutachten.
  2. Gewährleistung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems.
  3. Bereitstellung von Garantieleistungen für Motor, Getriebe und Antrieb.

Nach der Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) müssen die geänderten Leistungsdaten unverzüglich in die Fahrzeugdokumente übertragen und die Kfz-Versicherung informiert werden. Info: Eine Leistungssteigerung führt zu einer höheren Belastung des Fahrzeugs, nicht nur des Motors, sondern auch der Bauteile vom Getriebe, dem Kühlsystem, dem Fahrwerk und der Bremsen. Deswegen wird für das Tuning ohne Änderungen an der Hardware eine Steigerung von höchstens 20 % der Leistung oder des Drehmoments empfohlen.

Ein Zulässigkeitsnachweis ist erforderlich!

Auch diverse Zusatzsteuergeräte, die „nur“ das Ansprechverhalten des Gaspedals verbessern sollen, benötigen einen Zulässigkeitsnachweis. Der Nachweis einer simplen elektromagnetischen Verträglichkeit ist nicht ausreichend!

Fazit: Bei Umrüstungen ohne Genehmigung oder Teilegutachten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Aus diesem Grund sollte man bei Anbietern von Leistungssteigerungen darauf achten, dass ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist und Garantieleistungen auf Motor, Getriebe und Antrieb gegeben sind. Außerdem sollten Nachweise von Leistungsmessungen einschließlich der Einhaltung aller relevanten Vorschriften (z. B. Abgas-/Geräuschverhalten) und entsprechende Dokumente (z. B. Teilegutachten) vorliegen. Maßnahmen am Motor zur Leistungssteigerung müssen immer geprüft, abgenommen und in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Da sich das versicherungsrechtliche Betriebsrisiko aufgrund der Mehrleistung erhöht, sollte man die Änderung unbedingt der Versicherung melden, um im Schadensfall keine Probleme mit dieser zu bekommen. 

Die Gesetzeslage zum Thema Motortuning!

Dieselfahrzeug mit Zusatzsteuergerät tunen?

  • Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Eingriff in die Geräusch- und Abgasemissionen eine Eintragungspflicht nach sich zieht. Aus diesem Grund sollte der Anbieter entsprechende Nachweise für alle betroffenen Vorschriften vorlegen können, um eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen oder Prüfer durchführen zu lassen und die Fahrzeugdokumente anschließend anpassen zu können.

Was bei der Versicherung beachten?

  • Bei einer Leistungssteigerung ändert sich das Betriebsrisiko, was bedeutet, dass es wichtig ist, dies der Versicherung zu melden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Dabei ist zu beachten, dass eine solche Tuningmaßnahme nicht zwangsläufig zu einer höheren Versicherungsprämie führt. Wenn es aber zu einem Schadensfall mit Personenschaden kommt und die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug wegen des illegalen Tunings erloschen war, können neben Bußgeld und Punkten auch Regressansprüche der Versicherung drohen.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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