Samstag , 20. April 2024
Menu

Blutzuckerwerte bei laufendem Motor prüfen? Achtung verboten!

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 17. März 2023 um 10:42 Uhr

Blutzuckerwerte bei laufendem Motor prüfen? Achtung verboten!

Diabetiker sollten auch während der Fahrt im Auto regelmäßig ihre Werte checken. Experten warnen jedoch, dass bei einem laufenden Motor ein Bußgeld droht! Zum Überprüfen der Glukosewerte (Blutzuckerwerte) im Auto, muss das Fahrzeug zunächst am Straßenrand geparkt und der Motor abgestellt werden. Es ist nicht erlaubt, mal eben an der roten Ampel mit laufendem Motor seine Werte zu kontrollieren. Ansonsten erwartet den Autofahrer laut der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) ein Bußbetrag in Höhe von mindestens 100 Euro sowie einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Selbst wer nur kurz auf ein kontinuierlich messendes Glukosemessgerät (rtCGM) blickt, wie zum Beispiel auf einen Monitor am Gürtel, verstößt laut DDG gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Bewertet wird das Vergehen ähnlich wie ein Smartphone-Telefonat bei der Autofahrt. Auch der Gebrauch eines Flash Glucose Monitorings (FGM oder iscCGM) beim Autofahren verstößt laut DDG gegen die StVO. Dabei muss ein Scanner, zum Beispiel per Smartphone-App, über den fest fixierten Glukosesensor am Oberarm oder Bauch für den Erhalt des aktuellen Wertes bewegt werden.

Zu einer regelmäßigen Messung wird geraten

Blutzuckerwerte bei laufendem Motor prüfen? Achtung verboten!

Eine Unterzuckerung stellt eine große Gefahr dar und sollte rechtzeitig erkannt werden, weshalb Diabetiker laut ausdrücklicher Empfehlung der DSG auch im Auto regelmäßig ihre Werte überprüfen sollten. Es sollte jedoch klar ein, dass dies nicht bei laufendem Motor geschehen sollte. Werden ein Messgerät oder eine Insulinpumpe betätigt, kann das problematisch werden und etwa ein Bußgeld nach sich ziehen. Durch die Ablenkung aufgrund der Gerätebedienung erhöht sich das Risiko eines Unfalls. Richtig ist es deshalb, das Auto erst am Straßenrand zu parken und den Motor abzustellen.

Eine Ausnahme gibt es jedoch:

  • Die Ausnahme gilt dann, wenn das Messgerät nicht für den kurzen Blick auf den Bildschirm zum Ablesen des Glukosewerts aufgenommen oder bedient werden muss, wie es zum Beispiel mit einer Handy-Halterung der Fall ist. Muss das Display lediglich per Druck auf die Taste eingeschaltet werden, ist das in Ordnung, sofern keine Ablenkung entsteht. Von einem mehrfachen Antippen oder Scrollen zum Messwert wird jedoch abgeraten, da dies zu viel Aufmerksamkeit erfordert.

Auf dem Oberschenkel ablegen? Bitte nicht!

Wird das Gerät lediglich auf dem Oberschenkel abgelegt, kann dies schon als „Halten des Gerätes“ interpretiert werden. Laut StVO lautet die Regelung folgendermaßen: Elektronik für die Kommunikation, Information oder Organisation ist für den Betrieb beim Autofahren nur dann erlaubt, wenn sie dafür weder aufgenommen noch gehalten werden müssen. Diese Regelung gelte nur dann, wenn der Blick bei der Verwendung allenfalls einen kurzen Augenblick vom Geschehen im Straßenverkehr abgewendet werden muss. Anlass für die DDG- Stellungnahme war ein konkreter Vorfall, der sich in Düsseldorf abgespielt hat: Ein Autofahrer stand dort mit seinem Fahrzeug an einer roten Ampel und kontrollierte seinen Glukosewert. Ein Verkehrspolizist beobachtete das und verhängte ein Ordnungsgeld. Wie bereits oben erwähnt wurde, sollte bei Verdacht auf Unterzuckung oder zur Kontrolle der Werte zwischendurch, das Auto geparkt oder mit eingeschalteter Warnblinkanlage an den Straßenrand gefahren werden. Nachdem der Motor ausgeschaltet wurde, bleibt ausreichend Zeit und Ruhe für die Inbetriebnahme des Gerätes.

Blutzuckerwerte bei laufendem Motor prüfen? Achtung verboten!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch geplante Gesetzesänderungen, Verstöße im Straßenverkehr, aktuelle Regelungen im Bereich der STVO oder zum Thema Prüfstellen möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet Ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu:

So wird die Wertminderung vom Auto berechnet!

Blutzuckerwerte bei laufendem Motor prüfen? Achtung verboten!

Reparaturen am PKW: wann kann mit Kulanz gerechnet werden?

Blutzuckerwerte bei laufendem Motor prüfen? Achtung verboten!

Unfall mit anfahrendem Bus! Wer ist schuld?

Blutzuckerwerte bei laufendem Motor prüfen? Achtung verboten!

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert