Donnerstag , 18. April 2024
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Das Gnadengesuch bei Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren!

Lesezeit 6 Min.

Das Gnadengesuch bei Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren!

Bei Eingang eines Bußgeldbescheids mit Fahrverbot ist es möglich, ein sogenanntes Gnadengesuch zu stellen. Durch dieses kann das Fahrverbot vielleicht umgangen werden. Doch wann ist das überhaupt möglich? In Härtefällen ist es prinzipiell möglich, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Die aktuellen Verkehrsordnungen sorgen dafür, dass Autofahrer, die das Tempolimit überschreiten, mit hohen Geldbußen und Strafen rechnen müssen. Der Grund dafür ist die Verschärfung des Bußgeldkatalogs. Diese Verschärfung verunsichert viele Autofahrer, deren Verstoß bei einer Geschwindigkeitsmessung oder Personenkontrolle aufgedeckt wurde. Meist hofft der Autofahrer hier auf die Gnade des Ordnungshüters oder der zuständigen Stelle.

Das Gnadengesuch beim Fahrverbot

Das Gnadengesuch bei Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren!

Weitestgehend unbekannt ist den meisten Autofahrern hingegen, dass es eine Möglichkeit gibt, in Anbetracht eines Fahrverbots Gnade walten zu lassen. Denn durch ein Gnadengesuch kann das Fahrverbot abgewandelt werden. Der Autofahrer muss in diesem Fall zwar trotzdem mit einer Strafe rechnen, jedoch nicht mit dem Fahrverbot. Dazu sind jedoch gewisse Voraussetzungen notwendig.

Fahrverbot als höchste Strafe des Gesetzgebers

Das Gnadengesuch bei Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren!

Das Schlimmste, was dem Autofahrer zustoßen kann, ist das Fahrverbot. Dies ist die höchste Strafe, die der Bußgeldkatalog für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Das Fahrverbot ist demnach nicht mit dem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Stattdessen ist es die höchste Strafe, die der Gesetzgeber für den Verstoß vorgesehen hat. Ein Fahrverbot stellt für den Autofahrer meist das Schlimmste dar, was passieren kann. Dadurch wird er in seiner persönlichen Mobilität empfindlich eingeschränkt. Das mag schlimm sein, wenn der Fahrer privat auf das Auto angewiesen ist. Noch schlimmer ist es jedoch, wenn der Fahrer beruflich auf den Führerschein genauer gesagt sein Auto angewiesen ist. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine Unannehmlichkeit. Es stehen Existenzängste im Raum.

Um diesen Ängsten zu entkommen, würde der betroffene Autofahrer meist alles tun, was in seiner Macht steht, um das Fahrverbot zu umgehen. Denn nur so würde der Führerschein im Besitz bleiben und es wäre auch zukünftig möglich, weiterhin mit dem Auto unterwegs zu sein. Es stellt sich nur aber die Frage, ob das überhaupt möglich ist.

Wann kann von einem Fahrverbot abgesehen werden?

Das Gnadengesuch bei Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren!

Rein rechtlich gesehen ist es tatsächlich möglich, dass das Gericht davon absieht, ein Fahrverbot zu verhängen. Dazu muss ein sogenannter Härtefall vorliegen. Um als solcher anerkannt zu werden, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Prinzipiell gilt ein Fall dann als Härtefall, wenn die Strafe den Betroffenen übermäßig schädigen würde. In diesem Fall könnten Sinn und Zweck der Strafe nicht erfüllt werden. Bezogen auf ein zu schnelles Fahren gibt es unterschiedliche Fallkonstellationen, in denen eine solche Härtefallregelung greifen könnte.

  1. Das Fahrzeug wird zwingend benötigt, damit eine angehörige Person, die pflegebedürftig ist, weiterhin ausreichend versorgt werden kann.
  2. Um der beruflichen Tätigkeit weiterhin nachgehen zu können, ist das Fahrzeug zwingend notwendig für den Verkehrssünder. So wird die Bestreitung des Lebensunterhalts sichergestellt.
  3. Aufgrund körperlicher Einschränkungen ist der Verkehrssünder zwingend darauf angewiesen, weiterhin mit dem Auto fahren zu können. Beispielsweise für die Besorgung von Einkäufen, um den eigenen Lebensbedarf zu decken.

Ob für den Betroffenen ein Härtefall vorliegt, wird dabei stets einer Einzelfallprüfung unterzogen. Die Einschätzung, ob dies wirklich zutrifft, liegt bei dem jeweiligen Gericht. Dabei ist es wichtig, dass die Härtefallregelung vom Verkehrssünder geltend gemacht wird. Auch liegt die Beweislast hierbei bei dem Verkehrssünder. Ohne Zutun des Betroffenen wird das Gericht das Fahrverbot keiner Härtefallüberprüfung unterziehen.

Was passiert, wenn dem Härtefall zugestimmt wird?

Vorab muss gesagt werden, dass ein Härtefall nicht anerkannt werden muss. Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob dieser als hinreichender Grund für das Aussetzen des Fahrverbots akzeptiert wird. Es besteht kein Anspruch darauf. Ausschlaggebend dabei ist, dass der Betroffene vor Gericht in der Lage ist, die unzumutbare Härte plausibel nachzuweisen. Wirtschaftliche und berufliche Gründe sowie die Lebensexistenz werden meist als Argumente für die unzumutbare Härte des Fahrverbots anerkannt. Aber belegen muss man die Einwände können. Trotzdem gibt es auch Umstände, unter denen eine Härtefallregelung keinen Erfolg haben wird. Folgende Punkte stellen solche Hinderungsgründe dar.

  • Der Verkehrssünder hat bereits zum wiederholten Male gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
  • Der Verstoß fand in Zusammenhang mit Alkohol und/oder Drogen statt, wobei der Verkehrssünder das Fahrzeug gefahren hat.
  • Im Verkehrszentralregister in Flensburg sind bereits Punkte eingetragen.

Zusätzlich zu diesen Hinderungsgründen ist es dem zuständigen Gericht möglich, eine Stellungnahme des Arbeitgebers einzufordern. In diesem Fall muss der Arbeitgeber darlegen, weshalb der Führerschein für den Erhalt des Arbeitsplatzes zwingend notwendig ist. Bei einem Taxifahrer, einem Lkw-Fahrer und einem Fahrer von einem Krankenwagen dürfte die Grundlage durchaus gegeben sein. Dennoch kann keine pauschale Zusage getroffen werden. Es entscheidet eben der Einzelfall!

Gab es bereits erfolgreiche Gnadengesuche?

Das Gnadengesuch bei Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren!

Tatsächlich gab es bereits Fälle, in denen von einer Verhängung des Fahrverbots durch das zuständige Gericht abgesehen wurde. So wurde es beispielsweise einem Selbstständigen erlassen, der einen Fahrzeughandel betrieb und keinen Stellvertreter beschäftigen konnte. Auch ein Geschäftsführer, der aus beruflichen Gründen täglich eine Strecke von 500 Kilometer bewältigen musste, um den Betrieb seines Unternehmens aufrechtzuerhalten, kam ohne Fahrverbot davon. Ein weiteres Beispiel ist ein selbstständiger Steuerberater, der auswärtige Mandanten wahrnehmen musste, konnte eine unzumutbare Härte geltend machen. Solche Fälle geben dem Verkehrssünder neue Hoffnung. Es muss jedoch daran gedacht werden, dass keine Garantie auf die Anerkennung des Härtefalls, der die Verhängung des Fahrverbots umgeht, besteht.

Was passiert mit Annahme des Härtefalls?

Entscheidet das Gericht, dass die Härtefallregelung in Kraft tritt, wird das Fahrverbot nicht einfach erlassen. Stattdessen wird die Strafe umgewandelt. So wird stattdessen das zweifache oder dreifache Bußgeld fällig. Der Grund dafür ist, dass das Gericht die Strafe gemäß Verkehrsrecht nicht vollständig erlassen darf. Denn eine Strafe dient letztlich dazu, den Verkehrssünder dazu zu bewegen, künftig ein positives Verhalten im Straßenverkehr aufzuweisen.

Härtefallregelung im Alleingang beantragen?

Für den juristischen Laien stellt es sich als überaus schwierig dar, die notwendige Beweislast zu erbringen. Theoretisch besteht jedoch vor Gericht im Straßenverkehrsfall keine Pflicht auf die Vertretung durch einen Anwalt. Trotzdem wird diese Vertretung dringend angeraten. Denn ohne einen Rechtsanwalt besteht kaum die Möglichkeit, die Härtefallregelung durchzubekommen. Bei der Verhängung eines Fahrverbots steht jedoch viel auf dem Spiel. Teilweise geht es um die wirtschaftliche Existenz. Deshalb sollte kein unnötiges Risiko eingegangen werden, sondern auf die Expertise eines Anwalts gesetzt werden.

Das Gnadengesuch bei Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren!

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird beim Gerichtstermin die individuelle Situation des Verkehrssünders in Zusammenhang mit dem Fahrverbot argumentativ darlegen. Der Richter, der über das Urteil entscheidet, schenkt natürlich auch dem Verkehrssünder das ihm zustehende rechtliche Gehör. Trotzdem steigt die Chance auf eine positive Entscheidung für gewöhnlich, wenn ein Fachanwalt den Verkehrssünder vertritt. Das vorrangige Argument der meisten Richter ist, dass der Verkehrssünder die Folgen seines Handelns sowie die drohende Konsequenz hätte abstehen müssen. Dieses Argument bei der Urteilsbegründung kann ein Laie kaum widerlegen. Ein Fachanwalt hingegen verfügt über ausreichend Erfahrung, um hier die notwendigen Gegenargumente zu finden.

Da die Wahrscheinlichkeit so wesentlich größer ist, dass der Härtefall anerkannt wird, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Anwalt hinzuzuziehen. Denn der Verkehrssünder kann darauf vertrauen, dass er in dem Verfahren helfen wird, soweit es ihm möglich ist. Natürlich besteht auch mit Anwalt keine Garantie darauf, dass das Verfahren zugunsten des Verkehrssünders ausgeht. Die Chancen steigen aber in jedem Fall!

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Was der Autor hier meint, ist die Kompensation des Fahrverbots, d.h. der Wegfall des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße. Meist wird die Geldbuße bei Gewährung der Kompensation verdoppelt. Der Erfolg eines solchen Vorgehens hängt von vielen Faktoren ab und ist auch abhängig vom Bundesland, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, sind vielfältig. Hier kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht (ra-wollangk.de) weiterhelfen. Verkehrssünder mit Voreintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg haben bereits von Anfang an schlechte Karten. Auch Alkohol- und Drogensünder dürfen nicht auf eine positive Entscheidung zur Kompensation von der Behörde oder dem Gericht hoffen. Wer den Wegfall des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße erreichen will, muss meist umfassend vortragen, weshalb ein Härtefall vorliegt und Unterlagen, z.B. auch Bestätigungen des Arbeitgebers vorlegen.

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