Oftmals werden andere zum Anhupen anderer verleitet. Sei es als Emotionswiedergabe oder als Warnzeichen. Und manchmal ist es auch eine schnelle Reaktion, über die man gar nicht nachgedacht hat. Es gibt aber klare Regeln, wann das Hupen erlaubt ist und wann nicht. Die Situation kennt wohl Jeder: Die Ampel leuchtet grün auf und der Fahrer vor einem fährt und fährt nicht los. Man selbst ist genervt und versteht nicht, warum Derjenige nicht losfährt. Wer jetzt hupt, der macht einen Fehler. Das ist nämlich nicht erlaubt. Hupen, um seine Emotionen auszudrücken, ist verboten. Bei einer Gefahrenlage ist das Hupen erlaubt. Die wäre dort aber nicht gegeben. Zusätzlich darf gehupt werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholen möchte. Auch wenn Andere gefährdet sind, ist das Hupen erlaubt. Gefährdungen wären Umstände, die einen Unfall verursachen könnten.
Hupen ist keine Erziehungsmaßnahme
Es darf nicht gehupt werden, wenn das zu einer Verunsicherung oder zum Erschrecken des Fahrers führen würde. Merklanghupen sind dementsprechend auch verboten. Beim nicht losfahren an einer grünen Ampel, darf also nicht gehupt werden, da das keine Gefahr darstellt. Das unnötige Hupen ist zudem eine Lärmbelästigung und kann strafbar sein. Ein Verwarngeld bis zu 10 € kann fällig werden. Falls es zu einer Anzeige kommen sollte, würden noch viel höhere Kosten anfallen. Die Schallzeichen (Lärmpflicht/ AVAS System Acoustic Vehicle Alerting System) von E-Autos sind übrigens kein Hupen und haben damit nichts zu tun. Bei den E-Autos fehlen die Motorgeräusche, deshalb die Schallzeichen. Bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren dienen diese Schallgeräusche als Warnsystem.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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