Kürzlich aktualisiert am 6. März 2019 um 11:17 Uhr
Wer kennt diese Hinweise nicht: „abhängig von der Ausgangsleistung“, „abhängig vom Fahrzeugalter“, „Abweichungen nach oben möglich“ usw. Viele Chiptuner (insbesondere von sogenannten Tuningboxen die per Plug-and-Play verbaut werden) verweisen bei der Angabe der Mehrleistung auf diese Eckpunkte. Oftmals erfüllt aber scheinbar selbst ein Neuwagen diese Kriterien nicht. Mit UrteiI vom 14.02.2019 hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 123/18) nun einem Anbieter von Tuningboxen verboten, Module zur Leistungssteigerung von Autos zu bewerben oder selbst in den Umlauf zu bringen, wenn die beworbenen Parameter der Mehrleistung nicht den Tatsachen entsprechen. Auch wurde dem Tuner – im Bezug auf ein weiteres Werbebeispiel – untersagt, Module zur Leistungssteigerung von Autos anzupreisen oder in den Umlauf zu bringen, wenn für die betreffende Tuningbox kein Teilegutachten vorliegt und zeitgleich dieser Umstand nicht deutlich vermerkt wird. Oftmals können solche Tuningboxen nämlich nur mittels teurer Einzelabnahme legal verwendet werden.
Der Sachverhalt
Die Beklagte, Anbieter von Tuningboxen bewarb auf ihrer Website mehrere Varianten von Chip-Tuning-Boxen. Die Unterschiede lagen im Preis sowie der erzielbaren Mehrleistung. Eine Box für einen 3er BMW mit 184 PS sollte eine Leistungssteigerung von „+43PS“ ermöglichen. Das dem Modul beigefügte Teilegutachten der TÜV Austria Automotive GmbH sagt aber aus, dass nur „+29 PS“ zu erwarten sind. Ein weiteres Produkt des Unternehmens für einen VW Golf mit 150 PS sprach ebenfalls von erstaunlichen +43 PS. Das Teilegutachten gab allerdings lediglich „+23 PS“ an. Und noch ein Beispiel. Ein Mercedes E250 CDI sollte stolze 57 PS zusätzlich erhalten. Das Gutachten nannte hier aber lediglich +20 PS. Eine Abweichnung von 180%! Die Wettbewerbszentrale empfand das als irreführend und klagte. Der Tuner liefert bei vielen Modulen grundsätzlich kein Teilegutachten mit und verweist auf diesen Umstand kaum. Grund genug für die Wettbewerbszentrale eine Abmahnung in Auftrag zu geben. Fehlt das Teilegutachtens muss der Käufer eine teure Einzelabnahme in Auftrag geben um weiterhin risikofrei den vollen Versicherungsschutz zu genießen und mit einem legalen Fahrzeug unterwegs zu sein.
Das gerichtliche Verfahren
Nachdem am LG Ulm eine frühere Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen wurde, hat das OLG Stuttgart nun in der mündlichen Verhandlung festgestellt, dass die Klage der Wettbewerbszentrale begründet ist. Leistungssteigerungen im Tuningbereich dürfen nur so beworben werden wie das Resultat am Ende auch ausfällt. Dazu muss der Verbraucher eine Info erhalten, dass bei fehlenden Teilegutachten die teure Einzelabnahme unumgänglich ist. Ob diese Einzelabnahme übrigens überhaupt genehmigt wird ist noch ein weiteres Problem.
Das Resultat:
In Zukunft wird es auf der Website des Tuners wohl deutlich weniger opulente Leistungssteigerungen zu sehen geben. Auch wird nun wohl deutlicher auf den Umstand eines eventuell fehlenden Teilegutachten hingewiesen. Alternativ werden entsprechende Produkte einfach vom Markt genommen. Diese Änderungen werden sich wohl auf die komplette Branche auswirken und auch andere Anbieter müssen ihre Werbung überdenken. Alles in allem eine Entscheidung die wir begrüßen. Weitere Infos gibt es direkt auf der Seite der Wettbewerbszentrale (klick)
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch über geplante Gesetze, Verstöße, aktuelle Regelungen oder dem Thema Prüfstelle möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet ihr in der Kategorie „Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu:
„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.