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Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Lesezeit 8 Min.

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt und wann gibt es Probleme? Ein Überblick über zulässige und problematische Formate folgt in diesem Artikel. In Deutschland sind die Kennzeichengrößen für Fahrzeuge gesetzlich geregelt, um einheitliche Standards zu gewährleisten und die Identifizierung zu erleichtern. Die Größen variieren dabei je nach Fahrzeugtyp und Kennzeichenart. In diesem Beitrag werden wir einen umfassenden Überblick über die in Deutschland erlaubten Kennzeichengrößen geben, welche Formate auf den Zulassungsstellen problemlos gesiegelt werden und welche gelegentlich Schwierigkeiten bei der Siegelung verursachen. Zudem gehen wir darauf ein, welche Formate direkt abgelehnt werden.

Gesetzliche Regelungen & zulässige Kennzeichengrößen

Die gesetzlichen Regelungen für Kennzeichengrößen in Deutschland sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Anlage 4 zur FZV festgelegt. Dort sind die zulässigen Abmessungen für die verschiedenen Fahrzeugklassen und Kennzeichenarten aufgeführt.

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?
hinten

Die gängigsten Kennzeichengrößen in Deutschland:

  • 520 mm x 110 mm: Standardgröße für Pkw, Lkw und Busse
  • 460 mm x 110 mm: Für Fahrzeuge mit wenig Platz an der Kennzeichenhalterung
  • 420 mm x 110 mm: Für Motorräder

Es gibt auch Sondergrößen für bestimmte Fahrzeugtypen und Sonderkennzeichen:

  • 340 mm x 200 mm: Für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
  • 280 mm x 200 mm: Für Anhänger im Werkverkehr
  • 255 mm x 130 mm: Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder

Problemlose Siegelung auf der Zulassungsstelle

Die oben genannten Standardgrößen und Sondergrößen werden in der Regel problemlos auf den Zulassungsstellen gesiegelt, da sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Probleme bei der Siegelung

In einigen Fällen können jedoch Schwierigkeiten bei der Siegelung auftreten, etwa wenn ein Kennzeichen nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, aber auch bei bestimmten Fahrzeugmodellen mit besonderen Anforderungen an die Kennzeichenhalterung. Es kann etwa bei Fahrzeugen eines US-Imports und entsprechend kleinerem Kennzeichenhalter (kleine Aussparung) zu Problemen kommen, wenn ein deutsches Kennzeichen montiert werden soll. In solchen Fällen müssen die Fahrzeughalter häufig eine individuelle Lösung finden, wie das Anbringen eines speziellen Adapters oder einer maßgeschneiderten Halterung.

Abgelehnte Formate

Kennzeichengrößen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, werden von den Zulassungsstellen abgelehnt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kennzeichen mit unzulässigen Abmessungen, die nicht in der Anlage 4 zur FZV aufgeführt sind
  • Kennzeichen, die nicht den vorgeschriebenen Schriftarten, Schriftgrößen oder Zeichenabständen entsprechen
  • Kennzeichen mit unerlaubten Symbolen oder Logos
  • Kennzeichen, die nicht die vorgeschriebenen Farben (schwarze Schrift auf weißem Grund) einhalten

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Tipps für Fahrzeughalter

Um Probleme bei der Siegelung und Zulassung des Fahrzeugs zu vermeiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Wählen Sie für Ihr Fahrzeug die passende Kennzeichengröße gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen Ihres Fahrzeugtyps. Bei Unsicherheiten können Sie sich vorab an die Zulassungsstelle oder einen erfahrenen Kfz-Sachverständigen wenden.
  • Achten Sie darauf, dass das Kennzeichen den Vorgaben zur Schriftart, Schriftgröße, Zeichenabstand und Farbgebung entspricht. Nur dann ist es für die Zulassungsstelle akzeptabel.
  • Bei Fahrzeugen mit besonderen Anforderungen an die Kennzeichenhalterung (z. B. US-Importe) sollten Sie sich im Vorfeld über mögliche Lösungen informieren und gegebenenfalls passende Adapter oder Halterungen besorgen.
  • Beachten Sie, dass abweichende Kennzeichengrößen oder nicht konforme Kennzeichen nicht nur bei der Zulassung, sondern auch im Straßenverkehr Probleme verursachen können. Die Polizei kann bei Verstößen Bußgelder verhängen und eine Nachbesserung anordnen.

Wann erhalte ich ein „kurzes Kennzeichen“?

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Ein kurzes Kennzeichen ist ein Nummernschild, das weniger Zeichen als ein Standardkennzeichen aufweist. Um ein kurzes Kennzeichen für einen Pkw zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Platzverhältnisse am Fahrzeug: Das kurze Kennzeichen kann ausgestellt werden, wenn die Platzverhältnisse am Fahrzeug eine Standardgröße nicht zulassen. Dies kann bei älteren Fahrzeugmodellen oder Fahrzeugen mit besonderer Karosserieform der Fall sein. In solchen Fällen muss der Fahrzeughalter aber nachweisen, dass ein Standardkennzeichen nicht montiert werden kann.
  • Verfügbarkeit von Buchstaben und Zahlen: Die Vergabe von kurzen Kennzeichen hängt auch von der Verfügbarkeit von Buchstaben- und Zahlenkombinationen bei der zuständigen Zulassungsstelle ab. In einigen Regionen ist die Auswahl an möglichen Kombinationen begrenzt, sodass kurze Kennzeichen möglicherweise nicht verfügbar sind, auch wenn die Voraussetzungen vom Fahrzeug passen.
  • Antragstellung und Gebühren: Um ein kurzes Kennzeichen zu erhalten, muss der Halter bei der Zulassungsstelle in der Regel sogar einen Antrag stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Vergabe von kurzen Kennzeichen häufig sogar mit höheren Gebühren verbunden ist.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Unabhängig von der Kennzeichengröße müssen alle Kennzeichen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu zählen die vorgeschriebenen Schriftarten, Schriftgrößen, Zeichenabstände und Farben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zulassungsstellen die Vergabe von kurzen Kennzeichen in der Regel restriktiv handhaben und diese nur bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen ausstellen. Fahrzeughalter, die ein kurzes Kennzeichen wünschen, sollten sich im Vorfeld bei ihrer zuständigen Zulassungsstelle informieren und die erforderlichen Nachweise und Antragsunterlagen vorbereiten.

Darf ich mein Kennzeichen versetzen?

In Deutschland ist die Positionierung des Kennzeichens am Fahrzeug durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Laut § 10 StVZO müssen die Kennzeichen „an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs dauerhaft und fest angebracht und bei Dunkelheit beleuchtet sein„. Dabei muss das Kennzeichen so angebracht sein, dass es leicht erkennbar ist und nicht verdeckt oder verschmutzt werden kann. Es gibt aber keine ausdrückliche Vorschrift, dass das Kennzeichen genau in der Mitte des Fahrzeugs positioniert sein muss. Dennoch ist die mittige Anbringung die gängigste und am weitesten akzeptierte Position, da sie die Sichtbarkeit und Erkennbarkeit gewährleistet.

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Sollten Sie das Kennzeichen an einer anderen Stelle als der Mitte anbringen wollen, ist es wichtig, dass die Position den Anforderungen der StVZO entspricht und das Kennzeichen weiterhin gut sichtbar und erkennbar ist. Bei Unsicherheiten bezüglich der zulässigen Positionierung empfiehlt es sich, sich an die örtliche Zulassungsstelle oder einen Kfz-Sachverständigen zu wenden. In einigen Fällen, wie bei US-Importfahrzeugen oder Fahrzeugen mit besonderen Karosserieformen (bspw. Alfa Romeo), kann es notwendig sein, das Kennzeichen abseits der üblichen mittigen Position anzubringen. In solchen Situationen muss die gewählte Position aber dennoch stets den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und darf zudem keine Gefahr für die Verkehrssicherheit sein.

Darf ich in Deutschland Klebekennzeichen nutzen?

Nein! In Deutschland sind Klebekennzeichen für Kraftfahrzeuge nicht zugelassen. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass Kennzeichen fest und dauerhaft am Fahrzeug angebracht sein müssen. Klebekennzeichen erfüllen diese Anforderung nicht, da sie nicht die gleiche Stabilität und Haltbarkeit wie herkömmliche, geprägte Metallschilder bieten. Zudem müssen deutsche Kennzeichen bestimmten Vorgaben bezüglich Material, Größe, Schriftart und Farbe entsprechen. Klebekennzeichen entsprechen in der Regel nicht diesen Vorgaben, da sie aus anderen Materialien gefertigt sind und nicht die vorgeschriebene Geprägtheit aufweisen.

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Die Nutzung von Klebekennzeichen in Deutschland kann zu Strafen und der Aufforderung zur Nachbesserung führen. Um Ärger und Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie stets zugelassene, geprägte Metall- oder Kunststoffkennzeichen verwenden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für Fahrräder, Fahrradanhänger oder E-Scooter können hingegen in einigen Fällen Klebekennzeichen in Form von Versicherungsaufklebern verwendet werden. Diese entsprechen einer anderen gesetzlichen Regelung und sind für diese Fahrzeugklassen zulässig.

Sind Carbon-Kennzeichen erlaubt?

Carbon-Kennzeichen sind eine moderne Alternative zu den herkömmlichen Kennzeichen aus Blech oder schwarzem Kunststoff. Sie haben eine edle und sportliche Optik, die an den Verbundwerkstoff Carbon erinnert. Carbon-Kennzeichen sind in Deutschland erlaubt, wenn sie das DIN-Prüfzeichen tragen und die reflektierende Oberfläche nach DIN 74069 erfüllen.

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Sind Kennzeichen aus Kunststoff erlaubt?

Kennzeichen aus hochwertigem Kunststoff, oftmals mit erhabenen 3D-Lettern, sind beulen- und korrosionsfrei und lassen sich leicht reinigen. Ein solches Kennzeichen ist nach §10 Abs. 2 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) uneingeschränkt zulassungsfähig und entspricht den DIN-Normen.

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Sind selbstleuchtende Kennzeichen erlaubt?

Selbstleuchtende Kennzeichen sind eine innovative Alternative zu herkömmlichen Kennzeichenbeleuchtungen. Sie bestehen aus einer Aluminiumplatte, die mit einer elektrolumineszierenden Folie und einer reflektierenden Folie laminiert ist. Die Folie leuchtet bei Dunkelheit durch einen elektrischen Impuls, der von einem Inverter erzeugt wird. Selbstleuchtende Kennzeichen sind in Deutschland seit 2007 zugelassen und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichenerkennbarkeit. Sie haben den Vorteil, dass sie weniger Strom verbrauchen, weniger anfällig für Verschmutzung und Beschädigung sind und eine bessere Sichtbarkeit bieten.

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Anderer Europa-Aufkleber auf dem Kennzeichen erlaubt?

Nein! Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das blaue EU-Feld mit Sternenkranz in Gelb sowie das „D“ als Hinweis auf das Herkunftsland des Fahrzeugs sind Standard für alle zulässigen Kennzeichen in Deutschland. In vielen europäischen Ländern, einschließlich Deutschland, ist es verpflichtend, das Euro-Kennzeichen zu verwenden, das aus der blauen Plakette mit dem EU-Symbol (ein Kreis aus 12 gelben Sternen) und dem Länderkürzel besteht.

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Darf ich das Kennzeichen mit einem Magnet oder Klett befestigen?

In vielen Ländern, einschließlich der europäischen Länder, müssen Nummernschilder gemäß den örtlichen Vorschriften und Gesetzen sicher und dauerhaft am Fahrzeug befestigt sein. Die Verwendung von Magneten oder Klettverschlüssen könnte möglicherweise nicht die erforderliche Stabilität und Sicherheit bieten und gegen die Vorschriften verstoßen. Allerdings ist die Auslegung nach wie vor „sehr schwammig„, da nicht konkret festgelegt ist, was eine „sicher und dauerhafte“ Befestigung ist. Besser also vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle, der örtlichen Polizei und einer Prüforganisation einmal nachfragen.

Welche Kennzeichengrößen sind in Deutschland erlaubt?

Fazit:

In Deutschland sind die Kennzeichengrößen für Fahrzeuge gesetzlich geregelt, um einheitliche Standards zu gewährleisten und die Identifizierung von Fahrzeugen zu erleichtern. Die meisten Fahrzeuge können problemlos mit den gängigen Standardgrößen oder Sondergrößen ausgestattet werden, die auf den Zulassungsstellen gesiegelt werden. Schwierigkeiten können jedoch bei bestimmten Fahrzeugmodellen oder unzulässigen Kennzeichenformaten auftreten. Um Probleme bei der Zulassung und im Straßenverkehr zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und im Zweifelsfall Rat bei Experten oder der Zulassungsstelle einholen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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