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Kfz-Abmeldung – Ablauf, Unterlagen und Kosten!

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 22. Februar 2023 um 11:34 Uhr

Kfz-Abmeldung – Ablauf, Unterlagen und Kosten!

Ist das lange gehegte und gepflegte Fahrzeug irgendwann einmal nicht mehr verkehrstüchtig, muss in der Regel die Wahl zwischen Behalten oder Neuanschaffen getroffen werden. Im Falle einer Neuanschaffung muss das alte Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet werden. Wir geben eine Übersicht über die wichtigsten Punkte der Abmeldung.

Zeitpunkt & Hintergrund

Kfz-Abmeldung – Ablauf, Unterlagen und Kosten!

Der häufigste Grund für die Abmeldung ist der Fahrzeugverkauf: Sei es zwecks Anschaffung einer anderen Fahrzeugklasse oder aus Gründen des Wertverlustes. Ist die Abmeldung erst erfolgt, darf das Fahrzeug weder im öffentlichen Straßenverkehr bewegt noch auf einem öffentlichen Platz abgestellt werden. Abgesehen vom Verkauf gibt es zudem weitere Gründe, aus denen eine Abmeldung resultieren kann:

  1. Diebstahl,
  2. Totalschaden,
  3. finanzielle Gründe (evtl. Verkauf finanziertes Auto),
  4. Fahrzeug nicht mehr funktionstüchtig,
  5. persönliche Gründe (z.B. Verzicht),
  6. kurzfristiger Verkauf.

Ist das Fahrzeug einem Diebstahl zum Opfer gefallen, ist zuallererst eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Ist absehbar, dass es in naher Zukunft nicht mehr zu seinem Besitzer zurückkehren wird, sollte es zur Sicherheit abgemeldet werden. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten der Reparatur den Restwert des Fahrzeugs übersteigen. Das Fahrzeug kann in diesem Fall ebenfalls nicht mehr bewegt werden, weshalb eine Abmeldung notwendig ist. Immer mehr Menschen verzichten aus den verschiedensten Gründen auf das Fahrzeug. Sei es aus freiwilligen Stücken oder aus finanziellen Beweggründen. Findet in solchen Fällen ein Verkauf statt, muss das Fahrzeug vorher abgemeldet werden. Besonders ratsam ist eine Abmeldung im Falle eines Verkaufs ins Ausland.

Wiederanmeldung nach Abmeldung

Wurde ein neues Fahrzeug gekauft, ist eine Einlagerung des alten möglich, sofern dieses nicht privat verkauft oder verschrottet werden soll. Eine vorherige Abmeldung sollte bei einer dauerhaften Einlagerung natürlich auch erfolgen. Wird nach einer Frist von sieben Jahren keine Wiederanmeldung vorgenommen oder ist keine Verschrottung erfolgt, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis. Ein Verkauf innerhalb dieser Zeitspanne ist daher ratsam und die Zeit kann in ein gutes Inserat mit überzeugenden Bildern investiert werden. Soll das Fahrzeug nach dieser Zeit doch wieder gefahren werden, dann muss eine Komplettabnahme durch den TÜV erfolgen, was jedoch aufwendig und kostspielig ist.

Ablauf der Abmeldung

Zur Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs muss Kontakt zu einer beliebigen Kfz-Zulassungsstelle aufgenommen werden. Bei der Abmeldung spielt der Sitz der Zulassungsstelle keine Rolle. Bei An- oder Ummeldung muss dagegen die für den Wohnort zuständige Zulassungsstelle aufgesucht werden. Zusätzlich zur Abmeldung vor Ort ist bei einigen Zulassungsstellen auch eine Online-Abmeldung möglich!

Online-Abmeldung

Seit geraumer Zeit wird bei verschiedenen Zulassungsstellen die Möglichkeit der Online an- um- oder Abmeldung angeboten, genannt internetbasierte Kfz-Fahrzeugzulassung (kurz i-Kfz). Besonders beim Kauf eines Neuwagens ist das eine sinnvolle Variante, wenn Sie ihr altes Kennzeichen behalten wollen. Dieses Kennzeichen kann ohne den Gang zur Zulassungsstelle reserviert werden. Eine Online-Abmeldung ist allerdings nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  1. Erstmalige Kfz-Zulassung nach Datum 01.01.2015,
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes vorhanden,
  3. Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion vorhanden,
  4. Ausweis-Lesegerät oder Smartphone mit entsprechender App vorhanden.

Wenn nicht alle der vorgenannten Bedingungen erfüllt werden können, ist in der Regel die klassische Variante der Abmeldung nötig. Tipp: 2023 Änderungen zur digitalen Zulassung!

Abmeldung vor Ort

Die Abmeldung vor Ort findet, wie bereits erwähnt, in einer beliebigen Zulassungsstelle statt, wo die Daten aufgenommen werden und das Kennzeichen entwertet wird. Hierzu werden die TÜV-Plaketten der Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Landkreissiegel entfernt. Soll das Kennzeichen direkt für ein neues Fahrzeug übernommen werden, kann es im gleichen Atemzug reserviert werden. Die Kosten in Höhe von etwa 10 € für das Wunschkennzeichen werden jedoch erneut fällig.

Kfz-Abmeldung – Ablauf, Unterlagen und Kosten!

Endgültige Außerbetriebsetzung als letzter Schritt!

Wird das Fahrzeug endgültig abgemeldet, muss dessen letzter Weg in die Schrottpresse führen. Für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs ist nämlich ein Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs notwendig. Die Außerbetriebnahme wird anschließend im Fahrzeugschein vermerkt.

Für die Abmeldung benötigte Unterlagen!

Die für den Fahrzeugverkauf notwendigen Unterlagen sind denen für die Fahrzeugabmeldung ähnlich. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  3. Kfz-Kennzeichen,
  4. TÜV-Bericht,
  5. Personalausweis oder Reisepass,
  6. Verwertungsnachweis (nur für Außerbetriebnahme).

Kosten für die Abmeldung

Zur Deckung des behördlichen Arbeitsaufwandes schlagen die Kosten für die Fahrzeugabmeldung mit maximal 10 € zu Buche, was kostengünstiger ist als eine Um- oder Anmeldung. Kostspieliger ist hingegen eine Zwangsstilllegung. Wurden etwa Versicherungsbeiträge mehrfach nicht gezahlt oder stellt das Fahrzeug eine Gefahr für den Straßenverkehr dar, kann eine Zwangsstilllegung behördlich angeordnet werden. Diese wenig gewünschte, jedoch erzwungene Stilllegung kostet den Halter bis zu 300 €.

Unterschied zwischen Stilllegung und Abmeldung?

Zwischen Stilllegung und Abmeldung gibt es keinen Unterschied. Es handelt sich lediglich um zwei Bezeichnungen für denselben Sachverhalt. In beiden Fällen handelt es sich um eine Außerbetriebsetzung. Bis zum Jahr 2007 wurde in der Beamtensprache unterschieden zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, wohingegen heutzutage lediglich eine Unterscheidung zwischen einem zugelassenen und einem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug gemacht wird.

Kfz-Abmeldung – Ablauf, Unterlagen und Kosten!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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