Als Tuning bezeichnet man die Veränderung einzelner Komponenten des Fahrzeuges oder auch einen Komplettumbau. Das eigene Kraftfahrzeug ist für viele schon längst mehr, als ein bloßes Fortbewegungsmittel. Vielmehr birgt ein Auto oder auch Motorrad nach Ansicht der Halter oftmals das Potenzial, den eigenen Status, sowie die Persönlichkeit auszudrücken. Dementsprechend werden Fahrzeuge heute oft im Bereich Optik und Stil, Leistung, sowie Geschwindigkeit und Lautstärke, getunt. Welche groben Regeln es dabei zu beachten gilt, das wird im folgenden Text erläutert.
Die Gewährleistung der Sicherheit ist Pflicht!
Um eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, muss ein Auto zunächst den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Diese Pflicht soll dazu beitragen, die eigene, sowie die Gesundheit aller weiteren Beteiligten im Straßenverkehr zu schützen. Auf deutschen Straßen sind daher nur Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelgenehmigung erlaubt. Ersichtlich wird diese Pflicht der Zulassung aus § 1 Abs. 1 S. 1 dem geltenden Straßenverkehrsgesetz (StVG). Erlischt die Zulassung des Fahrzeuges, ist das Fahren auf öffentlichen Straßen mit dem Kfz strafbar. Dies gilt ebenso, sollte ein Fahrzeug kein gültiges Kennzeichen besitzen.
Hält man sich nicht an die Regeln, wird ein Verstoß gegen § 48 Nr. 1a, der Fahrzeugzulassungsordnung (FZV), begangen. Die nötige Genehmigung wird den Herstellern nach diversen erfolgreich absolvierten Tests erteilt. Diese Tests beziehen sich auf Faktoren wie die Sicherheit und die Abgaswerte der Fahrzeuge. Die Allgemeine Betriebserlaubnis vom Fahrzeug kann jedoch bei nachträglichem Verstoß gegen diese Vorschriften (etwa durch illegales Tuning) wieder entzogen werden. In diesem Fall dürfte das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlich zugänglichen Straßen gefahren werden. Daher sollte beim Modifizieren unbedingt auf Erhalt der Eigenschaften geachtet werden.
Tuning-Verstoß: Diese Strafen gelten!
Wird sich beim Tuning des Fahrzeuges nicht an geltende Vorschriften gehalten, können Sanktionen in verschiedenem Ausmaß die Folge sein. Die Höhe der Strafe ist dabei je nach Fall individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei erloschener Betriebserlaubnis, etwa durch nicht Melden eintragungspflichtiger Modifizierungen, beträgt die Mindeststrafe ein Bußgeld in Höhe von 50 €. In solchen Fällen handelt es sich dann nach § 19 Abs. 5 S. 1, 69a Abs. 2 Nr. 1a FZV um eine Ordnungswidrigkeit, unter Berücksichtigung der Nummern 189a, 189b oder 214a und 214b der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV).
Im Falle einer zusätzlichen negativen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erhöht sich die Strafe auf mindestens 90 €. Zudem erfolgt ein Eintrag ins Zentralregister in Flensburg (Fahreignungsregister) in Form einer Punkteintragung. Und führt das Tuning zum Verstoß gegen die geltenden Lärm- und Abgasvorschriften, etwa wegen einer illegalen Sportauspuffanlage, dann drohen Strafen von mindestens 80 €. Info: Illegale Änderungen am Kennzeichen (Folierung etc.) werden mit mindestens 65 € Bußgeld bestraft.
Wichtiger Faktor: Erhalt des Versicherungsschutzes!
Beim Umbau vom Fahrzeug muss übrigens auch unbedingt die Versicherung (Haftpflicht- oder Kaskoversicherung) informiert werden. Macht man das nicht, kann ein Erlöschen vom Versicherungsschutz die Folge sein. Denn nach § 23 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darf der Versicherte keine Erhöhung des Gefahrenpotenzials vornehmen, ohne Einwilligung der Versicherung. Entsprechend § 26 Abs. 1 ist es der Versicherung dann erlaubt, sich den Leistungen, im Falle einer Erhöhung des Gefahrenpotenzials, zu entziehen. Ebenso darf die Versicherung nach § 25 Abs. 2 den Vertrag kündigen.
Gesetzliche Komponente: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Als gesetzliche Grundlage für das Erlöschen der Betriebserlaubnis gilt § 19 Abs. 2 der geltenden Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Dieser Paragraf besagt, dass das Erlöschen der Erlaubnis bei nachweislicher Veränderung der Fahrzeugart nötig ist. Dies gilt auch bei der Annahme, dass durch das Tuning die anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden oder wurden. Auch bei Verstößen gegen die Lautstärke- und Abgasbestimmungen sieht der Paragraf das Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Sollte für eingebaute oder veränderte Komponenten eine Teilgenehmigung vorliegen, wird das Erlöschen verhindert. Diese Genehmigung gilt als Nachweis für die Zulässigkeit der Tuning-Fahrzeugteile. Häufig sind das sogenannte EG-Typgenehmigungen oder ABE’s für die Fahrzeugteile. Die Prüfung einer solchen Genehmigung sollte allerdings vor dem Einbau der entsprechenden Komponenten stattfinden.
Sind weder explizite Anweisungen noch sonstige Einschränkungen oder Änderungsabnahmen vorgeschrieben, dann ist die Eintragung der Veränderung in die Papiere übrigens keine Pflicht. Gibt die Teilgenehmigung es jedoch vor, dann müssen die Änderungen in den Papieren vom Fahrzeug vermerkt werden. Hierbei ist eine professionelle Abnahme durch eine Prüforganisation nötig. In solchen Fällen reicht ein Teilgutachten nicht aus, da dieses nur darüber informiert, ob das Fahrzeug nach dem Umbau weiterhin den geltenden Vorschriften entspricht. Solche Abnahmen müssen durch lizenzierte Prüfstellen (TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ etc.) erfolgen. Zur Änderung der Fahrzeugpapiere wird dem Besitzer nach der Überprüfung eine sogenannte Prüfbestätigung (Änderungsabnahme) ausgestellt. Sie legt man zeitnah bei der Zulassungsstelle vor, damit diese die Änderung in die Fahrzeugpapiere übernehmen kann.
Tipp: Beachtet werden sollte auch, dass mehrere Änderungen am Fahrzeug einander beeinflussen können. Stichwort: Mehrfachänderung mit gegenseitiger Beeinflussung. In solchen Fällen müssen die zusätzlichen Tuningparts laut Prüfzeugnis auch in Kombination mit den anderen zulässig sien. Oftmals ist das bei Tieferlegungen in Vebindung mit Tuningfelgen der Fall oder bei Tieferlegungen in Kombination mit Spurverbreiterungen.
Legales Tuning – Ist das möglich?
Ein legales Tuning umfasst grundsätzlich diverse Modifikation im Innenraum des Fahrzeuges, wenn diese nicht nach außen scheinen (LED etc.). Aber auch hier kann es Probleme geben. Etwa wenn ein Stummellenkrad oder Sportsitze (ohne Gutachten zur Eintragung) verbaut sind. Auch das Tuning des Karosseriebereiches ist in leichter Form meist grundsätzlich legal, leicht eintragbar (oder mit ABE) und somit frei von Strafen. Hierzu zählt auch der Anbau eines Heck- oder Frontspoilers. Es sollte sich nur alles im angemessenen Rahmen befinden und es müssen Prüfunterlagen vorhanden sein. Dementsprechend können Veränderungen und Anpassungen der Optik, sowie des Fahrverhaltens, legal erfolgen. Und auch extreme Umbauten, etwa mittels Widebody-Kit oder dem sogenannten Choppen können legal sein. Nur ist in einem solchen Fall die nötige Einzelabnahme äußerst aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Zudem kann eine pauschale Zusage für eine erfolgreiche Änderungsabnahme nicht erfolgen.
Und auch das Fahrwerk eines Fahrzeuges kann modifiziert werden. Dies umfasst in der Regel das sogenannte Tieferlegen. Aber auch die Erhöhung des Fahrwerkes (Höherlegung) ist möglich. Und natürlich kann auch das Herzstück des Autos, der Motor, im legalen Rahmen modifiziert werden, ohne dass Sanktionen befürchtet werden müssen. Im Fokus liegt hier aber immer das Abgasverhalten sowie die Lautstärke. Beides darf sich in der Regel nicht verschlechtern. Ausschlaggebend für den legalen Betrieb sind stets die Unterlagen zu den Tuningparts sowie die eventuell anschließend notwendige Vorführung und Abnahme des Fahrzeuges.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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