Donnerstag , 25. April 2024
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Hersteller ruft Blitzer Geräte zurück! Jetzt Knöllchen anfechten!

Lesezeit 5 Min.

Hersteller ruft Blitzer Geräte zurück! Jetzt Knöllchen anfechten!

Geblitzt worden? So können Sie Ihr Knöllchen anfechten! Denn erstmals ruft ein Hersteller Geräte zurück. Was geblitzte Autofahrer jetzt wissen müssen! Sie sind vor Kurzem geblitzt worden? Dieses Problem könnte sich nun (fast) von allein in Luft auflösen. Ein solches Blitzer-Beben gab es noch nie! In der Flensburger Verkehrssünderkartei landen wegen überhöhter Geschwindigkeit jedes Jahr etwa drei Millionen Autofahrer, so das Kraftfahrtbundesamt. Zehntausende davon könnten jetzt ohne Bußgeld davon kommen. Warum? Ein Hersteller von Radarfallen zieht deutschlandweit seine Laser-Messgeräte von Polizei und Ordnungsämtern zurück.

unzulässige Messwertabweichungen

Bereits bei früheren Tests durch Experten im Oktober 2020 wurden der PTB Abweichungen von bis zu 16 km/h bei Blitzern des Typs „Leivtec XV3“ gemeldet. In einem internen Schreiben räumt der Hersteller ein, dass es „zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen“ kann. Das bedeutet im Klartext: Geblitzte Autofahrer sind möglicherweise gar nicht zu schnell gefahren. Das Gerät, um das es konkret geht, heißt „Leivtec XV3„. Deutschlandweit sind davon scheinbar einige hundert im Einsatz. Eine genauere Zahl will man „wegen des laufenden Verfahrens“ aber bisher nicht verraten.

Im Zweifel Einspruch einlegen!

Wer also mit einem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist oder sich ungerecht behandelt fühlt, kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Am besten per Einschreiben. Nach ca. drei bis sechs Monaten gibt es dann einen Gerichtstermin, wenn das Verfahren nicht auf den Einspruch eingestellt wurde. Im Gerichtstermin können Betroffene und ihre Verteidiger Zeugen vernehmen, Beweismittel benennen und natürlich auch Beweisanträge stellen. Im Gerichtsverfahren ergeben sich dann regelmäßig Widersprüche. Solche Verfahren werden dann bei Gericht oftmals direkt eingestellt (Paragraph 47 OWiG) – oder der Betroffene wird freigesprochen. Gute Chancen haben jetzt Autofahrer, die mit dem beanstandeten Laser-Blitzer ,Leivtec XV3′ gemessen wurden. Welches Gerät im Einsatz war, steht oft schon im Anhörungsbogen von der Behörde – aber nicht in allen.

Hersteller ruft Blitzer Geräte zurück! Jetzt Knöllchen anfechten!

Wenn die Zuverlässigkeit der Blitzer, wie aktuell geschehen, durch Experten-Tests widerlegt wird, müssen die Gerichte alle aktuellen Verfahren völlig neu bewerten! Autofahrer haben bessere Chancen als vorher, mit ihren Einsprüchen durchzukommen. PS: Bei bereits abgeschlossenen Blitzer-Verfahren ist aber kein Geld mehr zurückzuholen. Die sind rechtskräftig.

Radarfallen Rückruf wegen Messfehlern

Bereits seit einigen Jahren gibt es diverse Gerichtsurteile, die Autofahrer freigesprochen haben. Deshalb musste der Hersteller sein Gerät und dessen Bedienungsanleitung wiederholt nachbessern. Nun könnte es aber zu einer ganzen Freispruch-Welle kommen!

Informationen des Blitzer Herstellers

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Auszug – Schreiben der Firma Leivtec: Foto: PR

Ein Auszug aus dem Schreiben der Firma Leivtec. Von „amtlichen Messungen“ müsse Abstand genommen werden. Hintergrund: Derzeit prüft die PTB Braunschweig (PTB = Physikalisch Technische Bundesanstalt), welche unter anderem zuständig für die amtliche Zulassung von mehr als 20 verschiedenen Blitzer Typen in Deutschland ist, die Beanstandungen vom XV3 Gerät von Leivtec.

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Was sagt die Blitzer-Prüf-Behörde?

Laut Bild-Zeitung haben DEKRA-Sachverständige festgestellt, „dass die gemessenen Geschwindigkeiten unter Umständen die zulässigen Werte von plus drei, bis minus drei km/h überschreiten. Sie hatten an Windschutzscheiben zusätzliche Reflektoren-Streifen geklebt, auf Beifahrersitzen im Innenraum Reflex-Westen angebracht. Dies hatte die Messungen mehr als erlaubt verfälscht.“ So eine Aussage von Dr. Robert Wynands, Leiter vom „Fachbereich Geschwindigkeit“ der PTB. Hersteller und Aufsichtsbehörden seien informiert und mit eigenen Versuchen wurde begonnen. Ein Ergebnis steht aber noch aus.

Hoffnung für viele geblitzte Autofahrer

Für viele Autofahrer besteht Hoffnung, dass die Gerichte Bußgeldbescheide, die für zu schnelles Fahren ausgestellt wurden, abschmettern. Wenn der Hersteller schon selbst vor dem Einsatz seines Blitzers warnt, ist es möglich, dass viele Autofahrer nicht so schnell unterwegs waren wie gedacht. Also darf ein solcher Fahrer dafür auch nicht belangt werden. Diverse Verkehrsrechtler sehen das genau so. Und das könnte sogar für ALLE geblitzten Autofahrer möglich sein. Ganz egal von welchem Typ die Radarfalle ist, mit der sie geblitzt wurden.

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Wer glaubt jetzt noch an rechtmäßige Messungen?

Das ist in jedem Fall eine schwere Panne, die allgemein den Glauben an die Zuverlässigkeit aller Messungen beschädigt. Auch für Messverfahren mit anderen Geräten zeigt das, wie anfällig derartige Messungen sein können. Noch im November 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in Bußgeldverfahren das faire Verfahren eingefordert und ganze Messreihen gekippt. Das könnte nun in unzähligen Fällen dafür sorgen, dass mittels Klagen die Verfahrenseinstellung auf Kosten der Landeskasse gefordert werden, da in einem Beweisantrag die Unzuverlässigkeit des Geräts angesprochen wird. Schon jetzt hat es zur Folge, dass alle Behörden aufgefordert sind, von sich aus Verfahren, die mit dem Messgerät Leivtec XV3 gemessen wurden, erneut zu überprüfen.

Was geblitzte Autofahrer jetzt tun sollten

Die „amtlichen Bescheide“ prüfen lassen! Wenn der Anhörungsbogen von der Behörde eingetroffen ist, zunächst grundsätzlich prüfen: War ich zur Tatzeit wirklich an dem Ort? Bin ich das auf dem Foto? Gehört das Nummernschild zu meinem Auto? Es gibt immer wieder Fälle, da stimmen sogar diese Fakten nicht. Hier genügt bereits ein einfacher Widerspruch. Weiter sollte man die Qualität der Blitzer-Aufnahme checken, ein undeutliches Fahrerfoto kann schon zur Einstellung des Verfahrens führen. Weitere Dinge kann aber nur ein Anwalt durch Akteneinsicht finden. Er kann Fragen beantworten wie: Hat das Messgerät einen gültigen Eichschein? Hatten die Beamten eine Schulung am Messgerät? Wurde das Gerät korrekt aufgestellt?

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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