So manches Mal könnte fast davon ausgegangen werden, dass bei den Fahrzeugen heutzutage Blinker nicht zur Serienausstattung gehören, so selten werden sie teils genutzt. Die Gründe liegen oftmals einfach in der Unkenntnis vom richtigen Einsatzes und einer gewissen Trägheit vom Fahrer. Beides kann nicht nur als äußert gefährlich angesehen werden, sondern auch enorme Kosten verursachen.
Verwarngelder
- Wird der Blinker nicht wie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) betätigt, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro gefordert werden. Verkehrtes Blinkverhalten, das noch einen Unfall nach sich zieht? Dann kann das Verwarngeld sogar noch wesentlich höher ausfallen. Die Hauptschuld liegt bei demjenigen, der nicht geblinkt oder den Blinkvorgang falsch ausgeführt hat. Im Ausland können die Verwarnungsgelder sogar ganz gehörig den Geldbeutel belasten. Deshalb sollte man sich vor Fahrtantritt mit den Verkehrsregeln im jeweiligen Land auseinanderzusetzen.
Überholen
- Beim Überholen ist der Blinker zu setzen. Dieser muss beim Verlassen der Fahrspur betätigt werden und beim Wiedereinordnen muss natürlich auch geblinkt werden. Gleiches gilt, wenn ein auf der Fahrspur stehendes Auto oder Hindernis umfahren wird. Besonders wichtig ist das Blinken beim Fahren auf der Autobahn. Das Blinken ist nicht nur beim Spurwechsel, sondern auch während des Einfahrens und Verlassens der Autobahn Pflicht.
Kreisverkehr
- Sind vor dem Kreisverkehr Schilder wie „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ installiert, ist sämtlichen Fahrzeugen im Kreisverkehr Vorfahrt zu gewähren. Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, dürfen nicht blinken. Soll der Kreisverkehr verlassen werden, muss geblinkt werden. Befinden sich vor dem Kreisverkehr keinerlei Verkehrsregeln, gilt „rechts vor links“.
Korrektes Blinken
- Rechts und Links abbiegen: Möchte ein Fahrer abbiegen, besagt die Straßenverkehrsordnung, dass vor dem Einordnen geblinkt werden muss und das, bis der Abbiegevorgang abgeschlossen ist, das auch beibehalten werden muss. Wer an einer roten Ampel wartet und abbiegen will, muss schon während dem heranfahren blinken.
Rechts ranfahren
- Soll auf dem Seitenstreifen angehalten oder geparkt werden, muss der Blinker gesetzt werden.
Abknickende Vorfahrtstraße
- Wer der Vorfahrtstraße folgt oder von ihr abbiegen möchte, muss blinken. Anders sieht dies aus, wenn die Straße geradeaus verlassen werden soll. Hier darf nicht geblinkt werden.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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