Mittwoch , 24. April 2024
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LED Kennzeichenbeleuchtung – was ist erlaubt / was nicht?

Lesezeit 4 Min.

LED Kennzeichenbeleuchtung – was ist erlaubt / was nicht?

In regelmäßigen Abständen erhalten wir Anfragen von Lesern die ihr Fahrzeug gern mit einer LED Kennzeichenbeleuchtung nachrüsten möchten. Oftmals sind sie sich aber nicht sicher was erlaubt ist und was nicht. Die Leser verstehen nicht warum umgebaute LED-Scheinwerfer & Interieurbeleuchtungen verboten sind während zeitgleich die Händler mit „E-geprüft und eintragungsfrei“, „im Bereich der StVZO zugelassen“ oder „keine Eintragung oder ABE erforderlich“ werben. Wir sagen es Euch! Der Unterschied versteckt sich im Detail! Nicht erlaubt ist das Entfernen einer normalen Halogenlampe und anschließendes Ersetzen mittels LED-Soffitte. Erlaubt ist es dagegen die komplette Beleuchtungseinheit zu ersetzen. Eine LED Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen hat die Genehmigung in Verbindung mit der Einheit (Fassung) erhalten und darf deshalb verbaut werden.

LED Kennzeichenbeleuchtung – was ist erlaubt / was nicht?
einzelne LED Soffitten in Halogenfassungen sind nicht erlaubt

Diese Kennzeichenbeleuchtungen entsprechen dann auch der vom Gesetzgeber einheitlichen Bauartgenehmigung die für Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Die Kennzeichenbeleuchtungen aus dem Zubehör können bei unzähligen Händlern mit passgenauem Gehäuse geordert werden und ermöglichen einen schnellen und einfachen Austausch (Plug & Play). Verwendet wird hier oftmals SMD-LED-Lichttechnik mit mehreren LEDs je Leuchteinheit. Alternativ können auch Original LED Kennzeichenbeleuchtungen des Fahrzeugherstellers verbaut werden wenn diese passen. Die ist zum Beispiel dann der Fall wenn im Zuge eines Facelifts die Kennzeichenbeleuchtung mit LED Technik auf den Markt kam. Oftmals hat sich hier an der Grundform der ganzen Leuchteinheit nichts verändert so das diese ausgetauscht werden kann. Auch in diesem Fall ist ein E Prüfzeichen vorhanden.

LED Kennzeichenbeleuchtung – was ist erlaubt / was nicht?

zusammengefasst:

  • eine komplette Einheit aus Leuchtmittel und Leuchte (Fassung) ist erlaubt wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist
  • erlaubt ist auch das Tauschen einer Beleuchtungseinheit gegen die Beleuchtungseinheit eines Autos, das die LED Beleuchtung ab Werk verbaut hat (OEM-Tuning)
  • teuer aber eventuell auch möglich – die Halogenlampe durch eine LED Soffitte ersetzen und beim TÜV eine Einzelabnahme durchführen lassen – 100% Sicherheit ist hier allerdings auch bei einer erfolgreichen Abnahme nicht gewährleistet

ein Test darf nicht fehlen

LED Kennzeichenbeleuchtung – was ist erlaubt / was nicht?Und wir wären nicht tuningblog.eu wenn wir nicht genau das ausprobiert hätten. Bei unserem VW Phaeton haben wir die serienmäßigen Halogenlampen durch eine moderne LED Nummernschildbeleuchtungen mit E-Prüfzeichen ersetzt. Gekauft haben wir komplette LED-Module mit hochleistungs LED SMD Can Bus Modulen die dafür zuständig sind das die Bordelektronik des Fahrzeugs keine Fehlermeldung ausgibt. Wie die Umrüstung von statten geht erfahrt ihr HIER.

LED Kennzeichenbeleuchtung – was ist erlaubt / was nicht?

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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