Aufgrund von ungewöhnlich vielen Anfragen in den vergangenen Wochen zum Thema LED-Stripes für Scheinwerfer (beispielsweise vom Anbieter SilverHolder oder Amber) haben wir uns entschlossen, Euch über das Thema aufzuklären. Wir selbst sehen momentan auch vermehrt Anzeigen auf den Social-Media-Plattformen, die die ungewöhnliche Zusatzbeleuchtung an Fahrzeugen im Straßenverkehr zeigen. Und das Thema könnte man eigentlich gleich mit einem Verweis auf unseren Beitrag zum unzulässigen Scheinwerfer-Tuning abschließen! Es gelten die Vorgaben der Paragrafen 49a bis 54, 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Grundsätzlich sind Änderungen an der Beleuchtungseinrichtung nicht erlaubt. Und das gilt nicht nur für Änderungen IM Scheinwerfergehäuse, sondern auch außerhalb. Während der Fahrt aktive LED-Stripes am Scheinwerfer oder in irgendeinem Spalt vom Fahrzeug (Heckklappe, Motorhaube, Tür etc.) sind „während der Fahrt“ nicht erlaubt.
Anbieter verschweigen Illegalität!
Als Show-Effekt auf einem Tuningtreffen eventuell ganz lustig, im Straßenverkehr aber definitiv ein absolutes No-Go. Und wenn die aufgeklebten Stripes im abgeschalteten Zustand einen wesentlichen Teil vom Scheinwerfer überdecken, so ist das auch illegal. Schlimmstenfalls kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zur sofortigen Stilllegung an Ort und Stelle führen. Zumindest dann, wenn die Stripes nicht ohne Weiteres direkt wieder entfernt werden können.
das gilt natürlich nicht für LED-Stripes, die eine Zulassung besitzen
Selbst wenn ein solcher flexibler Stripe als „LED DRL Blinkerleiste für Scheinwerfer“ oder ähnlich deklariert ist, darf dieser im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden. Ferner sollte man es sich auch gut überlegen einen solchen Stripe, den es schon für unter 10 € zu erwerben gibt, an die teils hochkomplexe Fahrzeugelektronik des Autos anzuschließen. Als individuelle und zusätzliche Ambientebeleuchtung vielleicht ein netter Gag, für das Exterieur an einem straßenzugelassenen Fahrzeug aber keinesfalls eine gute Idee!
Hierzulande sind die Stripes aus dem Video illegal!
Wir hoffen, dass Euch der Infobericht zum Thema/Begriff LED Stripe (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Blinker Streifen, Flexible Strip Light, sequenzielle Blinkerleiste, LED Streifen, LED Rolle, Lichtleisten, Stripe Band, Linearlicht Stripe, Lichtband) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet werden. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.
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ich bin der Meinung das die LED-Stripes die eine E Nummer (E24) haben wie die von bspw. Dunlop (action.com/nl-be/p/dunlop-ledstrip-koplamp-en-knipperlicht) eigentlich doch LEGAL sein müssten, oder liege ich da falsch?
Hi Jaschko,
wir meinen, die Teile können legal verbaut werden nach Anleitung des Herstellers. Mehr Infos https://www.tuningblog.eu/kategorien/tuev-gesetze-verbote/led-stripes-e24-pruefzeichen-449129/