Samstag , 20. April 2024
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Mängelkarte – Was ist das? Das sind die Kosten und Fristen!

Lesezeit 5 Min.

Mängelkarte – Was ist das? Das sind die Kosten und Fristen!

Man hört und liest immer wieder etwas von einer Mängelkarte oder -Bericht. Doch was ist das eigentlich? Grundsätzlich handeln beide Bezeichnungen von Mängeln an einem Fahrzeug, doch der Unterschied liegt in der Institution bzw. Person welche die Mängel (oder den Mangel) festgestellt hat. Der Mängelbericht wird zum Beispiel vom TÜV oder einer anderen Zulassungsstelle wie KÜS oder Dekra ausgestellt. Der Mängelbericht beinhaltet Mängel am Fahrzeug, die nicht den Vorschriften entsprechen und spätestens innerhalb eines Monats nach der HU (Hauptuntersuchung) behoben sein müssen. Beispielsweise wenn ein Scheinwerfer nicht richtig funktioniert oder falsch eingestellt ist. Es handelt sich um eine Auflistung aller Fahrzeugmängel, die der Kfz-Halter beseitigen muss. Darf ich mit den Fahrzeugmängeln im Mängelbericht noch fahren? Hier kommt es auf das Ausmaß an! Mit einem defekten Rücklicht ist die Fahrt zur Werkstatt sicherlich noch gestattet, ist eine Radaufhängung gebrochen ist die Weiterfahrt aber ganz sicher untersagt.

Mängelkarte – von der Polizei

Mängelkarte – Was ist das? Das sind die Kosten und Fristen!

Die Mängelkarte hingegen wird von der Polizei ausgestellt. Auf der Mängelkarte werden von den Polizeibeamten Mängel festgehalten, die nicht den Regeln der StVZO (Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde) entsprechen. Für den Besitzer des Fahrzeugs bedeutet das, dass diese festgestellten Mängel innerhalb der auf der Karte angegebenen Frist durch eine Fachwerkstatt beseitigt werden müssen. Die Behebung dieser Mängel muss durch die Person oder Institution bestätigt werden, welche die Karte ausgestellt hat oder auf der Karte festgehalten wurde. Zudem muss die Mängelkarte innerhalb dieser Zeit an die zuständige Polizeidienststelle zurückgeführt werden (Persönlich oder auf dem Postweg). Sollte dies nicht geschehen wird die Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle) informiert und diese veranlasst im Zweifelsfall eine Stilllegung der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§17 StVZO). Ebenso wird Verfahren, wenn das Auto an einem Unfall beteiligt war und eine sichere Weiterfahrt nicht mehr Gewährleistet ist. Die Beseitigung dieser Mängel kann jederzeit von der Zulassungsbehörde überprüft werden.

Mängelkarte – Was ist das? Das sind die Kosten und Fristen!

Beispiele für typische Mängel sind:

  • deutlich abgelaufene TÜV Plakette
  • unzulässige Fahrzeugteile (illegales Tuning)
  • Mangelhafter Zustand des Fahrzeugs, welcher Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben könnte (abgefahrene Reifen, kaputte Scheinwerfer, defekte Scheibenwischer etc.)

Besonders bei Illegalen Tuning kann es dazu kommen, dass eine sofortige Weiterfahrt untersagt wird und das Auto abgeschleppt werden muss. Bevor die Mängel nicht behoben sind und die Weiterfahrt erteilt wurde, darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Nach Beheben der Mängel und dem Einreichen der Mängelkarte bei der Dienststelle kann der Besitzer aufgefordert werden sich mit seinem Automobil bei einer Zulassungsbehörde vorzustellen.

Mängelkarte – Was ist das? Das sind die Kosten und Fristen!

Zudem kann es bei Zuwiderhandeln zu erheblichen Bußgeldern kommen:

  • Man unterscheidet zwischen A und B Verstöße
  • Fest­gestell­te Män­gel nicht in­ner­halb eines Mo­nats beho­ben: 10 EUR
  • Fahrzeug nach Män­gel­besei­tigung nicht recht­zeitig vorge­führt: 15 EUR
  • Termin zur fäl­ligen Haup­tuntersu­chung um mehr als 4 bis zu 8 Mo­nate über­schritten: 60 EUR + 1 Pkt. (die aktuelle Corono-Pandemie setzt diese Regelung momentan zum Teil außer Kraft)

Gerade beim Thema Tuning können horrende Bußgelder veranschlagt werden:

  • ABE oder Bauart­genehmigung nicht mitgeführt: 10 EUR
  • Fahrzeug ohne gültige Betriebs­erlaubnis gefahren: 50 EUR
  • Durch Fahren ohne Betriebs­erlaubnis die Umwelt beeinträchtigt: 90 EUR
  • Durch Fahren ohne Betriebs­erlaubnis die Verkehrs­sicherheit beeinträchtigt: 90 EUR + 1 Pkt.

Eigenschaften der Mängelkarte zusammengefasst

  • wird von Polizei und Straßenverkehrsbehörde ausgestellt
  • Fahrzeug-Untersuchung nach § 17 StVZO/§ 5 FZV
  • von der Polizei ausgestellte Mängelkarten sind als gelbe Karte des Straßenverkehrs zu sehen
  • auf der Mängelkarte notierte Mängel sind schnell beseitigen zu lassen
  • ordnungsgemäße Mängelbeseitigung wird durch eine hierfür ermächtigte Person oder Institution auf der Karte bestätigt
  • in der angegebenen Frist ist die Mängelkarte der zuständigen Polizeidienststelle vorzulegen (persönlich / Postweg)
  • nicht fristgerechter Eingang der Karte kann zur Überprüfung, Vorführun oder Stilllegung durch die Zulassungsstelle (Straßenverkehrsbehörde) führen (§ 5 FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
  • selbiges Vorgehen auch bei einem Unfallschaden und einer nicht mehr vorhandenen Verkehrstüchtigkei

Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Mängelkarte (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Fahrzeug-Untersuchung, Gelbe Karte, Überprüfungskarte, Mängelbeseitigungskarte, Fristkarte, Mängelbericht, Werkstattkarte, Fahrzeugmängelkarte, Automängelkarte) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet werden. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

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Weiter unten folgen ein paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

2 Kommentare

  1. Die Informationen hier sind falsch (Strafe bei Überziehung TÜV)

  2. Gut, hier mehr über die Mängelkarte zu erfahren. Der TÜV hat auch mir eine Mängelliste mitgegeben. Ohne Reparatur keine Chance.

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