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Motorradfahrer: Diese wichtigen Änderungen gelten ab 2021!

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 8. Oktober 2021 um 12:36 Uhr

Motorradfahrer: Diese wichtigen Änderungen gelten ab 2021!

Eine neue Abgasnorm und gestiegene Kosten bei der Führerscheinprüfung: Die Neuerungen für Motorradfahrer in 2021 werden von tuningblog.de übersichtlich dargestellt! Wichtige Änderungen für Motorradfahrer. Mit dem Jahreswechsel trat die bundesweit neue Führerschein-Prüfungsordnung OPFEP (optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung) in Kraft. Durch Standardisierung und Transparenz soll das bei Fahranfängern größere Unfallrisiko mitsamt der neuen Prüfungsordnung geringer werden.

Zum Jahreswechsel: Abgasnorm Euro 5

Motorradfahrer: Diese wichtigen Änderungen gelten ab 2021!

Seit dem ersten Januar 2021 haben alle Motorräder bei der Neuzulassung die Abgasnorm Euro 5 zu erfüllen. Sie besagt, dass die Abgaswerte im Vergleich zu Euro 4 um zirka 33 Prozent verringert werden. Zwar ist der Unterschied zwischen Euro 4 und Euro 5 nicht ganz so groß wie zu den jeweiligen Vorläufern, jedoch steigt der Anspruch hinsichtlich der Technik für die Hersteller. Reichte vorher noch der Einsatz von Katalysatoren und Einspritzung aus, so muss nun mit variablen Steuerzeiten beim Turbolader hantiert werden. Die Literleistung ist eine weitere Variable. Bei Sportbikes ist dies von besonderer Relevanz, denn die Performance darf nicht abnehmen. Auch luftgekühlte Motoren und Zweitakter sind beeinträchtigt. Es ist die Aufgabe der Hersteller hier neue technische Innovationen zu entwickeln. Kurzfristiger Druck existiert für die Industrie aber nicht, da viele kürzlich vorgestellte Bikes die Euro-5 Norm schon aufweisen konnten. Euro-4-Zweiräder, die vor dem Corona-Lockdown in Produktion gingen, dürfen dank einer Ausnahmegenehmigung des KBA auch im neuen Jahr noch verkauft und zugelassen werden. Anders verhält es sich bei Käufern von Euro-4-Motorrädern zum Ende von 2020. Die Zulassung kann in 2021 nicht mehr automatisch erfolgen!

Zulassung der Klasse 250

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Der A2-Führerschein darf fortan auf einem Motorrad mit 250 Kubikmetern Hubraum absolviert werden. Die Voraussetzungen bisher betrugen 395 Kubik Hubraum und eine Leistungsstärke zwischen 27 und 48 PS. Auch die EU hat erkannt, dass viele Motorradfahrer diese Leistungsgrenze nicht ausnutzen und sogar vor 48 PS Bikes einen gewissen Respekt (wir möchten nicht sagen, Angst) an den Tag legen. Die neue Regelung gilt bereits seit dem 1. November 2020.

Mehrkosten bei der Praxisprüfung!

Im neuen Prüfungskatalog bekommen Fahrschüler die Inhalte künftig verständlicher erklärt. Die Bewertung erfolgt digital per Punktvergabe und Ampelsystem. Stärken und Schwächen des Prüflings werden analysiert und entsprechendes Feedback an ihn weitergegeben. Dabei ist der Erfolg der Fahrprüfung nicht relevant. Bezüglich der Prüfungsdauer kann fortan mit zehn Minuten mehr gerechnet werden, wovon fünf Minuten auf neue Fahraufgaben und fünf Minuten für das Feedback entfallen. Weniger erfreulich ist die Kostensteigerung, die mit den Neuerungen einhergeht: Bei den Klassen A2 und A beträgt der Sprung beinahe 24 Prozent (von 118,30 Euro auf 146,56 Euro). Die Klassen A1 und AM haben gar einen noch größeren Sprung zu verzeichnen. Hier beläuft sich die Summe statt bisher 89,44 Euro nun auf 116,93 Euro. Die Steigerung beträgt etwa 30 Prozent.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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