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2023 Nachweise und Regeln beim Tuning!

Lesezeit 5 Min.

2023 Nachweise und Regeln beim Tuning!

Das Gesetz schreibt vor, dass Fahrzeuge so konstruiert und ausgestattet sein müssen, dass keine erhöhte Gefahr im Straßenverkehr besteht und die Insassen optimal vor Unfällen geschützt sind. Dies wird durch § 30 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt und gilt für alle Fahrzeuge. Wenn Serienfahrzeuge modifiziert werden, gelten die Bestimmungen des § 19 StVZO. In diesem Abschnitt wird festgelegt, welche Änderungen sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken können und wann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Was bedeuten die Verlinkungen?

Die folgenden Absätze beinhalten eine Vielzahl an Verlinkungen zu anderen Beiträgen auf tuningblog.eu. Zwar wird in jedem der Absätze kurz auf den entsprechenden Passus eingegangen, wer allerdings wirklich umfangreiche Informationen sucht, der muss auf jeden jeweiligen Link klicken. Dann gelangt man zum jeweiligen Thema, das noch einmal deutlich umfangreicher erklärt wird.

ABE für Fahrzeugtypen erforderlich

  • Kraftfahrzeuge erhalten bei der Zulassung eine Betriebserlaubnis auf der Grundlage einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für den Fahrzeugtyp. Diese bleibt in der Regel gültig, es sei denn, das Fahrzeug wird gemäß § 19 Abs. 2 StVZO so modifiziert, dass die Betriebserlaubnis erlischt.

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Europäische Typgenehmigung

  • Serienfahrzeuge werden in der Regel durch eine europäische Typgenehmigung zugelassen und in den Verkehr gebracht.

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EU-Einzelgenehmigung

  • Fahrzeuge, die nicht in Serie produziert oder für den europäischen Markt nicht hergestellt wurden, können entsprechend nationaler oder EU-Einzelgenehmigung zugelassen werden.

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Betriebserlaubnis erloschen

  • Gemäß § 19 Absatz 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs wirksam, solange sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis es endgültig außer Betrieb gesetzt wird. Allerdings erlischt sie, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch die entweder die genehmigte Fahrzeugart verändert wird, die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert.

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Nachweise und Zulässigkeit

  • Falls die Betriebserlaubnis erlischt, wird eine Einzelgenehmigung gemäß § 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung benötigt, um das Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen zu können. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kann jedoch vermieden werden, wenn ein Nachweis gemäß § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung vorliegt. Eine Teilegenehmigung kann als solcher Nachweis dienen.

Zulassung von Fahrzeugteilen

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fahrzeugteile für den Einsatz im Straßenverkehr zuzulassen, wie die EG-Typgenehmigung, UNECE-Genehmigung, allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) oder die zukünftige Teile-Typgenehmigung. Wichtig ist, dass alle Teile gekennzeichnet sind und begleitende Dokumente vorliegen, in denen der Verwendungsbereich, die technische Beschaffenheit und eventuelle Auflagen beschrieben werden.

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Teilegutachten

  • Teilegutachten sind Prüfzeugnisse von akkreditierten / anerkannten technischen Diensten oder Prüfstellen, welche die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau der begutachteten Komponenten bestätigen. Sie können als Nachweis für die Zulässigkeit von Teilen dienen. Beachte jedoch, dass ein Teilegutachten immer mit der Verpflichtung zur unverzüglichen Änderungsabnahme verbunden ist, um die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs sicherzustellen. Info: Muss ein einzelnes Tuningteil mit einem Teilegutachten in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden? JA! Denn alle Produkte mit Teilegutachten sind prinzipiell eintragungspflichtig. Egal, ob es nur ein einzelnes Teil ist, oder mehrere.

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Sonstige Dokumente & Auflagen

Diverse andere Dokumente können nicht pauschal als Nachweis für die Zulässigkeit von Tuningteilen akzeptiert werden. Die begleitenden Dokumente eines Bauteils beschreiben den Verwendungsbereich sowie eventuelle Auflagen, die unbedingt einzuhalten sind. Der Verwendungsbereich sagt aus, ob das Teil zum gewünschten Fahrzeug passt. Eine solche Auflage kann etwa die Durchführung einer Abnahme vom Ein- oder Anbau des Bauteils nach § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung sein, welche durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP), technische Prüfstellen oder Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation durchgeführt werden kann. Das gilt grundsätzlich bei Teilegutachten.

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Kontrolle & Dokumentation

Bei der technischen Änderung von Fahrzeugen müssen die verwendeten Bauteile anhand des Verwendungsbereichs für das betreffende Fahrzeugmodell identifiziert werden. Der Anbau der Teile muss unter Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen erfolgen und in einem entsprechenden Nachweis dokumentiert werden.

Immer den Nachweis mitführen!

Der Nachweis (Dokument) über die Zulässigkeit der technischen Änderung muss immer mitgeführt werden, bis er in die Fahrzeugpapiere übertragen wurde. Auf der Änderungsabnahme ist beschrieben, wann die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen. In der Regel sollten die Papiere beim nächsten Gang zur Behörde (etwaige Ummeldung etc.) abgeändert werden.

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Betriebserlaubnis von Behördengenehmigung abhängig

Wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 StVZO erloschen ist, muss das Fahrzeug nach der technischen Instandsetzung (Rückrüstung, Umrüstung etc.) einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer vorgestellt werden. Das Fahrzeug darf in diesem Fall nur für Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis in Betrieb genommen werden. Nachdem der aaSoP ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO erstellt hat, wird die zuständige Behörde (normalerweise die örtliche Zulassungsstelle) auf dieser Grundlage eine neue Betriebserlaubnis ausstellen, indem eine neue Zulassungsbescheinigung erstellt wird.

Empfehlungen

  • Es ist dringend zu empfehlen, beim Kauf von Autoteilen auf eine allgemeine oder fahrzeugspezifische Genehmigung zu achten und gegebenenfalls ein begleitendes Dokument als Nachweis vom Verkäufer der Tuningteile zu verlangen. Insbesondere bei Umbaumaßnahmen, die Auswirkungen auf die Fahrzeugart, das Abgas- und Geräuschverhalten oder das Gefährdungspotenzial haben können, sollte man vorab mit einem aaSoP, einem Prüfingenieur, einer Überwachungsorganisation oder einer technischen Prüfstelle sprechen, um sicherzustellen, dass alle Auflagen und Bestimmungen eingehalten werden.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass bei fehlenden Nachweisen oder Nichteinhaltung von Auflagen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Daher sollten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass alle Tuningteile und Umbaumaßnahmen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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