Mittwoch , 24. April 2024
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Fahren mit offenem Kofferraum: Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Lesezeit 3 Min.

Fahren mit offenem Kofferraum: Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Vielen Autofahrern ist es schon passiert, dass sie zu viel im Baumarkt oder im Möbelhaus eingekauft haben, die Sachen zwar in den Kofferraum bekommen, dieser aber nicht mehr geschlossen werden kann. Ist es erlaubt mit offenem Kofferraum nach Hause zu fahren oder muss ein anderes Auto her oder der Inhalt wieder raus? Wir geben einen Einblick, wie die Situation gesetzlich geregelt ist.

Diese Regeln gelten beim Transport von Waren:

Sollten Sie den Kofferraum Ihres Autos zu vollgeladen haben, müssen Sie nicht zwangsläufig einen Transporter anmieten. Wenn die Lagerung richtig gesichert ist, dürfen Sie auch mit offenem Kofferraum fahren. Dazu müssen Sie aber ein paar wichtige Regeln beachten:

  • Die Ladung darf nicht mehr als 1,5 Meter überstehen.
  • Bei einem Transport auf einer Strecke von unter 100 km, darf die Transportware bis zu 3 Meter aus dem Kofferraum ragen.
  • Sobald die Transportware mehr als 1 Meter nach hinten hinausragt, muss diese speziell gekennzeichnet werden.

Fahren mit offenem Kofferraum: Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Herausragende Ware richtig kennzeichnen:

Eine aus dem Kofferraum herausragende Ladung muss mit einer mindestens 30 mal 30 cm großen, roten Fahne gekennzeichnet werden. Diese Fahne muss laut Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung mittels einer Querstange auseinandergehalten werden. Sollten Sie keine Fahne haben, können Sie auch alternativ ein hellrotes Schild mit den gleichen Maßen, welches quer zur Fahrtrichtung pendelt, an der Ladung aufhängen oder einen zylindrischen Körper von gleicher Farbe und mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm an der Ladung anbringen.

Achten Sie darauf, dass die Fahne oder das Schild nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht sind. Sollten Sie in der Dämmerung oder in der Nacht unterwegs sein, müssen Sie zusätzlich eine Leuchte mit rotem Licht an derselben Stelle anbringen. Zudem wird zu diesem Zeitpunkt laut Paragraf 17 Absatz 1 StVO auch ein roter Rückstrahler zwingend nötig.

Folgende Gegenstände dürfen bei einem Transport nicht aus dem Kofferraum ragen:

Sollte die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Lampen Ihres Autos hinausragen, dann müssen Sie an der Ladung ein Licht montieren. Dieses muss laut StVO maximal 40 cm vom Rand der Ladung befestigt werden. Einzelne Stangen und Pfähle, waagrecht liegende Platten oder Gegenstände, die nur schlecht erkannt werden können, dürfen seitlich nicht herausragen. Sichern Sie den Kofferraumdeckel zudem immer mit einem Spanngurt. Sollten Sie alle diese Hinweise befolgen, können Sie problemlos auch mit offenem Kofferraum unterwegs ein und müssen keine Strafe befürchten. Noch mehr Infos zu diesem Thema gibt es in unserem Beitrag „Überstehende Ladung am Fahrzeug: Das gilt es zu beachten!„.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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