Motorradfahren mit dem Autoführerschein? Das ist möglich. Vorher sind jedoch ein paar Hürden zu bewältigen, um mit dem Führerschein der Klasse B einen Roller oder auch Motorräder bis 125 Kubikzentimeter und 11 kW respektive 15 PS fahren zu dürfen. Die Prüfung entfällt zwar, doch die sogenannte B196-Regelung kommt für alle, die mindestens 25 Jahre alt sind und den Führerschein der Klasse B bereits mindestens fünf Jahre lang besitzen, infrage, um die Fahrerlaubnis für das Motorrad zu erhalten. Hierfür muss aber noch einmal der Gang zur Fahrschule absolviert werden.
Die Schulbank ruft!
Um den Motorradschein zu erhalten, müssen insgesamt vier theoretische und fünf praktische Lerneinheiten von jeweils 90 Minuten absolviert werden. Wurden diese abgeschlossen, erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Diese ist für die Fahrerlaubnisbehörde essenziell, da auf deren Basis der neue Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 ausgestellt wird. Zwischen dem Ende der Schulungsmaßnahme und der Eintragung darf allerdings nicht mehr als ein Jahr vergehen, da ansonsten von Neuem die Schulbank gedrückt werden muss.
Kosten der B196-Regelung!
Je nach Region kommen für die Schulung Kosten in Höhe von 500,00 Euro bis 1.000,00 Euro auf den Prüfling zu. Zusätzlich werden ca. 50,00 Euro als Gebühr für den neuen Führerschein fällig. Vorsicht: Diese Sonderregelung ist nur auf Deutschland beschränkt. Das bedeutet, man darf mit einem 125er-Roller oder Motorrad zwar auf große Fahrt gehen, jedoch nicht ins Ausland.
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