Einmal bei Rot über die Ampel oder zu schnell unterwegs, das kann nicht nur teuer werden, sondern Sie bekommen dafür auch noch Punkte in Flensburg. Haben Sie acht Stück gesammelt, müssen Sie den Führerschein abgeben. Doch verfallen die Punkte vielleicht irgendwann, und besteht eine Möglichkeit, sie schneller abzubauen? JA! Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen, das dürfte jeder wissen. So bekommen Sie beispielsweise für das Überfahren einer roten Ampel einen Punkt, wenn Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 41 bis 50 km überschreiten oder gegen die 0,5-Promillegrenze verstoßen zwei Punkte. Beträgt Ihr Punktekonto bis zu drei Punkte, werden Sie lediglich für eine Fahreignungsbewertung vorgemerkt. Mit verpflichtenden Maßnahmen müssen Sie nicht rechnen. Bei vier Punkten erhalten Sie dann eine schriftliche Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Für beides fallen Kosten an. Haben Sie das Maximum von acht Punkten erreicht, hat dies den Verlust des Führerscheins zur Folge.
Kann ich mein Punktekonto abfragen?
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über Ihren Punktestand im Fahreignungsregister. Diese können Sie vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt, schriftlich oder online beantragen, Bei der postalischen Antragstellung kann der Identitätsnachweis entweder durch eine kostenpflichtige amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Besitzen Sie einen Ausweis mit Online-Funktion, können Sie die Punkteauskunft sogar online beim Kraftfahrzeug-Bundesamt beantragen.
Wann verfallen meine Punkte?
Im Mai 2004 wurde das neue Punktesystem eingeführt, wodurch sich auch der Tilgungsvorgang änderte. Seitdem gibt es strenge Tilgungsfristen, die sich auch dann nicht ändern, wenn ein Punkt hinzukommt. Folgende Fristen gelten für Einträge:
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: zweieinhalb Jahre
- Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot: fünf Jahre
- Straftaten mit zwei Punkten: fünf Jahre
- Straftaten mit Führerscheinentzug: zehn Jahre
Kann ich Punkte aktiv abbauen?
Das ist eingeschränkt möglich. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem freiwilligen Punkteabbauseminar, an dem Sie aber nur teilnehmen können, wenn Ihr Punktestand fünf Punkte nicht übersteigt. Ab sechs Punkten ist eine Teilnahme nicht mehr möglich. Absolvieren Sie das Seminar erfolgreich, wird Ihnen ein Punkt erlassen. Das Seminar umfasst ein Verkehrs-pädagogisches und ein Verkehrs-psychologisches Modul und soll die Hintergründe der Verstöße aufklären sowie alternative Verhaltensweisen im Straßenverkehr aufzeigen. Das Seminar wird von TÜV, DEKRA und Fahrschulen angeboten und kostet 400 Euro.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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