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Re-Import gekauft? Muss der Verkäufer darauf hinweisen?

Lesezeit 3 Min.

Re-Import gekauft? Muss der Verkäufer darauf hinweisen?

Durch sogenannte Re-Importe können Verbraucher beim Autokauf sparen, wenn Sie sich ein neues Auto vom Händler kaufen. Aber kann man später beim Weiterverkauf einen Re-Import wiedererkennen? Ein privater Verkäufer ist nicht gezwungen, beim Weiterverkauf des Wagens auf den Re-Import extra hinzuweisen. Käufer können den Kaufantrag jedoch anfechten, wenn sie den Verkäufer gezielt danach gefragt haben. Dann ist der Kaufantrag im Nachhinein anfechtbar. Dazu gibt es ein Urteil vom Landesgericht Zweibrücken (Az.: 8 U 85/17). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) weist nun ausdrücklich auf dieses Urteil hin.

Fallbeispiel Porsche Cabrio aus 2. Hand!

Privatverkäufe finden täglich statt. In diesem Fall hat eine Frau ein Porsche Cabrio gebraucht von einem privaten Besitzer gekauft. Im privaten Kaufvertrag ist eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden. Das ist rechtlich möglich. Kurze Zeit später hat die Frau erfahren, dass es sich bei Ihrem Kauf um einen Re-Import handelt. Das passiert bei Autohändlern, dass Autos, die erst nicht für den deutschen Automarkt bestimmt gewesen sind, wenig später reimportiert werden. Diese Autos sind meist günstiger für Autohändler, da im Ausland, die Preise nicht so hoch sind wie in Deutschland. Die Porsche Cabrio-Käuferin fühlt sich allerdings vom Privatverkäufer getäuscht, da sie meinte, dass ein Re-Import nicht so wertvoll ist wie ein Fahrzeug direkt aus Deutschland. Sie hat den Kaufvertrag widerrufen und Ihr Geld zurückverlangt. Der Verkäufer hat sich jedoch geweigert. So ist es zur Klage gekommen.

Das Gericht liefert folgende Begründung für das Urteil!

Im Urteilsspruch konnte das Gericht keine arglistige Täuschung der Frau feststellen. Aufgrund vom Marktverhalten beim Autokauf ist laut dem Gericht auch nicht davon auszugehen, dass Re-Importe an sich wertloser sind als Autokäufe in Deutschland. Da die Frau im Verkaufsgespräch nicht ausdrücklich gesagt hat, dass sie keinen Re-Import kaufen möchte, kann sie ihr Geld nicht zurückverlangen. Nur wenn der Verkäufer auf ausdrückliche Nachfrage diesen Punkt verschweigt, ist eine Anfechtung des Kaufvertrages möglich.

Re-Import gekauft? Muss der Verkäufer darauf hinweisen?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Gut zu wissen, dass man mit so einem genannten Reimport Geld beim Autokauf sparen kann. Ich habe so etwas Ähnliches mal über BMW EU Reimport gehört, aber wusste nicht so ganz genau, was damit gemeint ist. Das klingt definitiv sehr attraktiv für mich.

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