Für viele Autofahrer ist jetzt die Zeit, auf Winterreifen umzusteigen. Doch wenn die Reifen eine zu geringe Profiltiefe aufweisen, beschädigt sind oder altersbedingt bereits porös sind, kommt der Fahrzeughalter um den Kauf neuer Reifen nicht herum. Einige fragen sich aber, welche Reifengröße für ihre Autos eigentlich erlaubt ist? Wir klären auf, worauf es ankommt.
Expertenrat einholen!
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann gehen Sie am besten zu einem Reifenhändler oder in eine Fachwerkstatt, um den richtigen Reifen zu finden. Die zulässige Rad-Reifen-Kombination finden Autofahrer aber auch in den Fahrzeugpapieren. Bei Fahrzeugen, deren Fahrzeugschein vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde, finden Sie die Angaben in den Feldern 20, 21, 22 und 23. Pro Fahrzeug ist nur eine Reifengröße zulässig. Zu finden in Abschnitt 15 (15.1 und 15.2) in der Zulassungsbescheinigung (Teil I). Das bedeutet jedoch nicht, dass das Auto nur mit Reifen dieser Größe gefahren werden kann. Weitere zulässige Rad-Reifen-Kombinationen mit vom Hersteller freigegebenen gleichwertigen Felgen sind in der CE-Konformitätserklärung, auch Konformitätserklärung (Certificate of Conformity/CoC) genannt, beschrieben. Hier werden die Daten in Nr.32 und eventuell auch in Nr. 50 eingetragen.
Wenn Sie Reifen in der gleichen Größe bestellen möchten, wie sie bereits verbaut sind, finden Sie die Informationen natürlich auch auf der Reifenflanke. Sie zeigt die Größe des Gummis als Kombination aus Zahlen und Buchstaben an. Ein aufgedruckter Code von 295/25 R 22 bedeutet, eine Reifenbreite von 295 Millimetern, ein prozentuales Verhältnis von Reifenhöhe zu Reifenbreite von 25 und einen Reifeninnen- respektive Nenndurchmesser der Felge von 22 Zoll. Und das R vor dem Durchmesser benennt nicht etwa den Radius, sondern verweist auf das radiale Muster des Reifen. Natürlich ist die Nachbestellung der Reifen – nur aufgrund der Daten auf der Reifenflanke – ausschließlich dann möglich, wenn die bisher verbauten Reifen für das Fahrzeug erlaubt und damit korrekt sind. Immer wieder sind aber Autos mit falschen Reifen und Rädern unterwegs, oftmals sogar trotz Besitzerwechsel.
immer die Vorgaben beachten
Oft wird aus Gründen der sportlichen Optik ein breiterer Reifen mit entsprechenden Felgen favorisiert. Wenn diese Rad-/Reifenkombination aber nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist und vom Hersteller für den jeweiligen Typ nicht freigegeben ist, dann muss man sich an einen offiziellen Service oder eine amtlich anerkannte Prüfstelle wenden, um festzustellen, ob die gewünschte Kombination gefahren werden darf.
Wer mit nicht freigegebenen Rad-Reifenkombination fährt, kann ernsthafte Probleme bekommen. Eine Rad-Reifen-Kombination, die für das Fahrzeug nicht freigegeben ist, ist ein gravierender Mangel bei der Hauptuntersuchung. Es kann sogar zum Entzug der Betriebserlaubnis kommen. Ferner kann es sein, dass der Tacho einen völlig falschen Wert ausgibt und man viel zu schnell oder aber zu langsam unterwegs ist. Auch in technischer Hinsicht kann eine falsche Rad-Reifen-Kombination Probleme verursachen. Differenziale & Co. können Schaden nehmen.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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