Oft muss man sich auf den Straßen auf das Reißverschlussverfahren einstellen und jetzt ist die Frage, wie genau das geht. Autofahrer müssen sich beim Reißverschlussverfahren ineinander verhaken – natürlich ohne Blechschaden – und dem Vordermann gewähren, die Spur zu wechseln. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt das Reißverschlussverfahren, wenn eine Straße mit vielen Spuren in eine Richtung endet oder nicht durchgängig befahrbar ist. So ähnlich wie beim echten Reißverschluss funktioniert es auch auf den Straßen. Die Fahrzeuge, die daran gehindert werden weiterzufahren, weil sich die Spur dem Ende neigt, setzen den Blinker und warten darauf, dass einer sie die Seiten wechseln lässt. Hier müssen die Beteiligten sich konzentrieren, um einen Unfall zu vermeiden. Wichtig ist es, dem anderen Platz zu lassen, nicht zu blockieren und Rücksicht auf den anderen zu nehmen. Wer sich an die Regelung nicht halten will, der hat die Sorgfaltspflicht verletzt und kann sogar haften.
Probleme beim Reißverschlussverfahren
Manche wollen viel zu früh die Spur wechseln, manche wollen die anderen erst gar nicht hereinlassen. Ein früher Wechsel ist zwar nicht verboten, aber ergibt wenig Sinn. Man verschenkt viel zu viel Platz und es entsteht im schlimmsten Fall ein unnötiger Rückstau. Laut Straßenverkehrsordnung sollte man erst am Straßenende die Seiten wechseln und dann ist es wichtig, dass die anderen Verkehrsteilnehmer mitspielen und die Vorfahrt gewähren. Falls es zu einem Unfall kommt, muss derjenige, der die Sorgfaltspflicht verletzt hat, für die Kosten aufkommen. Der bevorrechtigte Spurwechsler hat dabei die erhöhte Sorgfaltspflicht. Kommt es zum Crash, dann haftet dieser in der Regel überwiegend. Man darf übrigens weder den Spurwechsel erzwingen noch ihn blockieren. Verletzen Blockierer die Sorgfaltspflicht, dann können beide Beteiligten zu je 50 % haftbar gemacht werden.
Wo gilt das Reißverschlussverfahren nicht?
Wenn man auf die Autobahn auffährt, gilt das Reißverschlussverfahren nicht, da hier die Auffahrer beim Spurenwechsel aufpassen müssen. Nur wenn die Lücken ausreichend groß sind, darf man die Spuren wechseln und das auch nur mit Schulterblick. Die bereits auf der Autobahn befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt, sogar im Stau. Das Reißverschlussverfahren ist in diesem Fall nur eine freundliche Geste, aber keine Pflicht.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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