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Mitnahme eines vollen Reservekanisters ‚am‘ Fahrzeug erlaubt?

Lesezeit 3 Min.

Kürzlich aktualisiert am 24. Januar 2023 um 06:06 Uhr

Mitnahme eines vollen Reservekanisters ‚am‘ Fahrzeug erlaubt?

Kürzlich erreichte uns von einem unserer Leser eine interessante Frage. Der Leser Michael H. fragte uns etwas zum Thema „Mitnahme eines 20 Liter Reservekanister„. Die Frage: „ich fahre einen Ford Ranger Wildtrak. Die Heckstoßstange ist mit einem Schwingarm ausgerüstet und transportiert eine Reservekanisterhalterung samt 20l Stahlreservekanister. Darf man den 20l Stahlreservekanister mit 20l Diesel (oder Benzin) befüllen und außen am Fahrzeug transportieren? Sowohl der Kanister als auch die Halterung sind für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen. Soll heißen, die Halterung wurde vom TüV am Fahrzeug abgenommen und der Kanister entspricht der gültigen Norm.

Mitnahme eines vollen Reservekanisters ‚am‘ Fahrzeug erlaubt?

Dazu ein paar Infos zum Kanister und der Halterung:

  • Kanister: UN-Zulassung für Transporte nach Gefahrgutverordnung (GGVS Strasse/GGVE Schiene/ GGV See)., 0, 9 mm Stahl nach DIN 7274, mit kraftstoffbeständiger Innenlackierung, außen mit dauerhafter Pulverbeschichtung, Bajonettverschluss, keine Einschränkung der maximalen Verwendungsdauer gemäß ADR, für alle Kraftstoffarten geeignet, beschichtetes StahlblechAusführung mit Sicherungsstift, UN-Zulassung, für den Transport von Gefahrgütern nach GGVS
  • Kanisterhalterungen: für 20 Liter Metallkanister geeignet, mit Gummipolsterung, abschließbar

Kanister und Halterung dürfen am Heck vom Fahrzeug verbaut werden und sind laut TüV abgenommen und eingetragen. Lediglich der Umstand, ob der Kanister auch befüllt am Heck transportiert werden darf, ist mir (und auch meinem TÜV-Prüfer) unklar“.

es kommt auf die Art der Halterung an

Wenn der Hersteller des Fahrzeugs mit dem Kanister außen daran eine Betriebserlaubnis vom Bundeskraftfahrtamt erhalten hat, also der Kanister nicht nachträglich angebracht wurde, muss sich der TÜV-Prüfer keine Frage mehr stellen. Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch ist dann auch mit der Betriebserlaubnis des Kfz enthalten. Haben Sie die Halterung für den Kanister nachträglich selbst angebaut, benötigen Sie dafür eine ABE. Aus dieser geht dann auch hervor, wie und ob Sie die Halterung für den Kanister mit einem nur leeren oder befüllten Kanister verwenden dürfen.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! Er spiegelt lediglich unsere Erfahrung/Einschätzung mit diesem Thema wider!

Soll heißen, wenn die Halterung aus dem Zubehör stammt und für den Verbau am Fahrzeug genehmigt ist, dann muss in den beiliegenden Unterlagen ein entsprechender Hinweis vorhanden sein, ob der Kanister voll oder nur leer transportiert werden darf. Sind keinerlei Unterlagen dazu, dann erübrigt sich die legale Nutzung im Straßenverkehr.

Mitnahme eines vollen Reservekanisters ‚am‘ Fahrzeug erlaubt?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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