Freitag , 29. September 2023
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Alles zum Thema rote Nummernschilder/Kennzeichen!

Alles zum Thema rote Nummernschilder/Kennzeichen!

Kennzeichen bestehen in Deutschland grundsätzlich aus schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund. Auf der Straße ist Ihnen aber bestimmt auch schon einmal ein Nummernschild mit roter Schrift auf weißem Hintergrund aufgefallen. Rote Buchstaben und Ziffern auf weißen Hintergrund haben eine besondere Bedeutung. Mit unserem Artikel erhalten Sie alle Informationen rund um die roten Nummernschilder und lösen auch die Frage auf, warum die roten Kennzeichen das Kürzel „06“ tragen.

Rote Kennzeichen – das steckt dahinter!

Alles zum Thema rote Nummernschilder/Kennzeichen!
Vom roten Kennzeichen gibt es drei Zahlen-Varianten © ADAC e.V.

Umgangssprachlich bezeichnet man die roten Nummernschilder als Händlerkennzeichen. Dies bedeutet jedoch noch lange nicht, dass die Kennzeichen nur von Händlern an Motorrädern oder Autos angebracht werden. Neben Händlern verfügen auch Hersteller und Werkstätten über eine Berechtigung für die Verwendung von roten Nummernschildern. Diese dürfen die Kennzeichen auch erwerben und im Straßenverkehr verwenden. Aber Vorsicht ist hier geboten, denn die roten Kennzeichen dürfen nur für ganz bestimmte Zwecke eingesetzt werden: Probefahrten für interessierte Personen vor dem Kauf des Fahrzeuges, Testfahrten nach einer Reparatur, Überführungsfahrten, Transportfahrt in die nächste Werkstatt!

Die Bedeutung vom roten Kennzeichen!

Rote Nummernschilder werden umgangssprachlich auch als Händlerkennzeichen bezeichnet. Dennoch werden sie nicht ausschließlich an Motorrad- und Autohändler vergeben. Daneben verwenden die Schilder auch Hersteller und Werkstätten. Sie verfügen über die dementsprechende Berechtigung zum Erwerb und der Verwendung der Kennzeichen im Straßenverkehr. Für folgende Fahrten dürfen die roten Nummernschilder verwendet werden: Probefahrten für Käufer vor dem Kauf eines Fahrzeuges,Testfahrt nach einer Reparatur, Überführungsfahrten, Transportfahrt in die nächste Werkstatt! Unter anderem werden rote Kennzeichen für Probefahrten vor dem Kauf eines neuen Autos vom Kunden eingesetzt.

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Auskunft zum Verwendungszweck: das Kürzel bei den roten Kennzeichen!

Grundsätzlich werden drei verschiedene Varianten von roten Nummernschildern unterschieden. Durch die Kürzel lässt sich sehr leicht erkennen, welche Art von Kennzeichen gerade im Einsatz ist. Der hierfür benötigte Code befindet sich in den ersten beiden Ziffern der angebrachten Zahlenkombination. Diese drei Kürzel werden bei roten Kennzeichen unterschieden:

  • 05: Kennzeichen mit diesem Kürzel sind für den Einsatz von Sachverständigen sowie anerkannte Überwachungsorganisationen gedacht. Damit können diese eine Prüfungsfahrt mit dem Motorrad oder Auto durchführen.
  • 06: Hierbei handelt es sich um die klassische Variante der roten Kennzeichen. Es wird von Werkstätten, Händlern und Herstellern verwendet.
  • 07: Rote Kennzeichen mit dem 07-Kürzel stellen sogenannte Oldtimer-Kennzeichen dar. Sie dürfen ausschließlich an Fahrzeugen angebracht werden, die älter als 30 Jahre sind. Zudem muss der Originalzustand erhalten sein. Um dieses Kennzeichen überhaupt anbringen zu dürfen, wird ein Oldtimer-Gutachten von einem zugelassenen Sachverständigen benötigt.

Autos auf Dauer nur mithilfe eines Transportes samt Hänger oder mit dem Lkw von A nach B zu befördern, kann anstrengend sein. Wer das als Händler nicht möchte, benötigt ein rotes Nummernschild. Damit ist der Händler berechtigt, Überführungs- und Testfahrten durchzuführen.

Der Erhalt eines Händlerkennzeichens!

Für den Erhalt eines Händlerkennzeichens darf keine Eintragung im Flensburger Fahreignungsregister vorliegen. Ansonsten würde der Verdacht auf Unzuverlässigkeit (Vorstrafen oder Voreintragungen) bestehen. Für die Ausstellung der Berechtigung zum Erhalt der Händlerkennzeichen muss zudem ein Antrag gestellt werden. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters: Reisepass oder Personalausweis
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweise für den Bedarf
  • Flensburger Fahreignungsregister-Auszug
  • Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. Handel- und/oder Vereinsregisterauszug
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Ggf. Vollmacht, falls der Antragssteller keine zeichnungsberechtigte Person des Unternehmens ist
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Der eigentliche Antrag besteht aus einem formlosen Schreiben. In diesem muss der Bedarf für das rote Nummernschild nachvollziehbar begründet werden. Nehmen Sie am besten im Vorfeld Kontakt zur zuständigen Zulassungsbehörde auf, da sich die Voraussetzungen von Region zu Region unterscheiden. Hierfür einfach telefonischen Kontakt herstellen oder einen Blick auf die Internetseite der örtlichen Behörde werfen.

Befristungen für das Händlerkennzeichen

In der Regel werden die roten Kennzeichen für Händler von den Zulassungsstellen für ein Jahr ausgestellt. Nähert sich das Jahr dem Ende, dann besteht die Möglichkeit zu einem Antrag auf Verlängerung. Für die Verlängerung muss erneut der aktuelle Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Grundsätzlich wird der Verlängerungsantrag seitens der Zulassungsbehörde genehmigt, sobald sie zu dem Entschluss kommen, dass sich der Antragssteller in der Laufzeit zuverlässig verhalten hat. Einige Stellen verlängern die Genehmigung in diesem Falle sogar für einen unbefristeten Zeitraum. Gesetzlicher Anspruch besteht allerdings nicht auf eine Ausstellung oder Verlängerung. Vorsicht: Unbefristete Genehmigungen können über eine Klausel verfügen. So will sich die ausstellende Behörde vielleicht dennoch in regelmäßigen Abständen von der Zuverlässigkeit überzeugen. Ein Prüfer kann unangekündigt bei Ihnen vorbeikommen und die Unterlagen zum roten Nummernschild einsehen wollen. Tauchen Unregelmäßigkeiten auf, kann die Erlaubnis dauerhaft entzogen und hohe Geldstrafen verhängt werden.

Kostenfaktor rotes Kennzeichen

Der Preis für rote Nummernschilder setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Gebühr der Zulassungsstelle: Je nach Zulassungsstelle variieren die Gebühren zwischen 30,00 Euro und 200,00 Euro. Hier liegen also die größten Schwankungen vor.
  • Haftpflichtversicherungsbeitrag
  • pauschale Kraftfahrzeugsteuer: 46,02 Euro für Motorräder, 191,73 Euro für Pkws und andere Fahrzeuge
  • Nummernschildkosten

Auflagen für die Verwendung der roten Kennzeichen!

Fahrten mit einem roten Kennzeichen müssen protokolliert werden. Deswegen ist ein entsprechendes Fahrtenbuch zu führen. Darin werden die Fahrzeuge und die Tage protokolliert, an denen das rote Nummernschild genutzt wurde (Kennzeichen, Kfz-Marke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Start und Ende der Fahrt, Name & Adresse des Fahrzeugführers). Die Aufbewahrungsfrist für das Fahrtenbuch beträgt 1 Jahr. Zusätzlich stellt die Behörde ein Fahrzeugscheinheft mit einer befristeten Gültigkeit aus. Vor der ersten Fahrt muss dort für jedes Fahrzeug, das mit den roten Kennzeichen gefahren wird, eine gesonderte Seite ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Kennzeichen sind am Fahrzeug – jedoch nicht fest – anzubringen. Wichtig ist die Übereinstimmung der technischen Daten im Fahrzeugschein mit dem verwendeten Fahrzeug. Ausgefüllt werden muss das Heft mit einem Stift mit dauerhafter Schrift, wie etwa einem Kugelschreiber oder Fineliner. Und verwendet werden dürfen die roten Kennzeichen nur in Verbindung mit einer gültigen Haftpflichtversicherung, da in Deutschland Versicherungspflicht herrscht. Bei vielen Versicherungen ist es möglich, einen Spezialtarif für Unternehmen abschließen zu können. Damit werden alle Autos gleichzeitig versichert.

Beantragung eines roten Kennzeichens für Oldtimer (07-Kennzeichen)

Für die Beantragung des Oldtimer-Kennzeichens sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Oldtimer-Gutachten eines Sachverständigen nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
  • Ausweisdokument des Fahrzeughalters: Reisepass oder Personalausweis
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (sog. Fahrzeugschein) und Teil II (sog. Fahrzeugbrief): Von allen Fahrzeugen, die mit dem roten Kennzeichen verwendet werden sollen.

Im Falle einer Oldtimer-Zulassung ist keine HU-Bescheinigung notwendig, da Oldtimer von der Hauptuntersuchung befreit sind. Der Antrag wird ganz normal bei der örtlichen Zulassungsbehörde gestellt. Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen kommt aber nicht jeden Tag vor, weshalb Sie vorab bei der Zulassungsstelle anrufen sollten um herauszufinden, welche Unterlagen benötigt werden. Dies ist wichtig, da die Behörden unterschiedliche Anforderungen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Oldtimer mit den roten Kennzeichen zu fahren. Die Nummernschilder hierfür sind mit dem Kürzel „07“ versehen. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen genehmigt, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung.

Ausleihen von roten Nummernschildern – Ist das erlaubt?

Privatpersonen ist es untersagt, rote Kennzeichen von Händlern oder Werkstätten auszuleihen. Damit begeht jeder eine Straftat, der ein Auto kauft und mit den roten Kennzeichen eines befreundeten Händlers das Fahrzeug überführt. Im schlimmsten Falle wird dieses Vergehen sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Gleichzeitig entsteht dadurch ein hohes finanzielles Risiko. Das Fahrzeug ist für die Privatperson nämlich unversichert. Kommt es zum Unfall, wird das schnell teuer. Beim Eigenverschulden muss man nicht nur seinen eigenen Schaden bezahlen, sondern auch den des Unfallgegners. Für den Händler hat der Verleih des roten Kennzeichens ebenfalls Konsequenzen. Eine davon ist der dauerhafte Entzug der Kennzeichen durch die Behörde. Private Überstellungen können stattdessen mit sogenannten Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden. Diese wurden eigens dafür vom Gesetzgeber ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Sonderkennzeichen. Dieses kann für ein abgemeldetes Auto für maximal fünf Tage von Privatpersonen zugelassen werden. Die Kennzeichen verfügen über einen gelben Rand auf der rechten Seite und können auch bei der örtlichen Zulassungsbehörde beantragt werden. Voraussetzung hierfür stellt der Abschluss einer kurzzeitigen Haftpflichtversicherung dar.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen Alpina B5. Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.

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